Vorbemerkung: Was ist ein Betreuer?

Mein Name ist Dempf, Manfred J. A. Dempf. Ich bin Betreuer.

Hä? – Das ist die normale Reaktion, wenn ich mich vorstelle. Deshalb zunächst einmal: Was ist das überhaupt, ein Betreuer?

Ein Betreuer – genauer: ein gesetzlicher Betreuer – ist ein Mensch, der andere Menschen gesetzlich vertritt. Früher hieß das “Vormund”, aber diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.

Um gleich ein paar Missverständnisse auszuräumen:

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Vielfalt

Was ich am Beruf des gesetzlichen Betreuers so sehr schätze: Er ist sehr vielfältig und bietet reiche Abwechslung. Zum Beispiel diese Woche. Da habe ich

- Porträtfotos von Klienten angefertigt,

- einen Traktor verkauft,

- eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Wo gibt’s so eine Bandbreite denn noch?

Zur Erklärung: Die Fotos habe ich gemacht, weil die Klienten die neue Gesundheitskarte bekommen, welche mit einem Foto versehen ist. Die meisten Klienten haben jedoch kein Passfoto vorrätig und sind körperlich oder geistig nicht in der Lage, zum Fotografen zu gehen. Da nehme ich dann halt den Fotoapparat mit und schicke das Bild online an die Krankenkasse.

Von Traktoren habe ich absolut keine Ahnung. Aber da mehrere Interessenten da waren, habe ich den Verkauf nach der Maxime geregelt “Wer am meisten bietet bekommt das Teil”. Das verstehe ich.

Und die Verfassungsbeschwerde ist das Resultat von Beschlüssen von arbeitsunwilligen Richtern an einem Landgericht. Die haben ein Wiederaufnahmeverfahren (Details siehe hier) abgelehnt mit einer Begründung, die vor allem eins aussagt: “Wir haben keinen Bock, uns mit dieser Sache zu befassen.”

Also langweilig wird’s einem als Betreuer nie.

Fatale Tropfen

Ich bin nebenher auch als Verfahrenspfleger tätig. (Hier ist die Erklärung dieses Begriffs!) Dabei erlebt man immer wieder wunderliche Dinge.

Vor zwei Wochen kam zum Beispiel die Akte für eine Dame weit über achtzig auf meinen Tisch. Sie war frisch in die geschlossene Station der Psychiatrie eingeliefert worden. Diagnose: Delir bei Demenz. Der Richter hatte eine vorläufige Unterbringung genehmigt und den Sohn der Frau zum Betreuer bestellt.

Ein paar Tage später rufe ich den Sohn an. Der sagt mir, dass seine Mutter wieder fit sei. Sie hätte nie Demenz gehabt und hätte sie auch jetzt nicht.

Ich fahre zu der Dame. Sie liegt im Bett, ist geistig ohne jede Beeinträchtigung und weiß, warum sie hier ist und dass sie hier nicht bleiben will. Folgendes war passiert: Die Dame hatte Verstopfung und nahm deshalb ein Abführmittel. Allerdings nicht die empfohlenen 10 Tropfen, sondern 100, damit’s auch wirklich hilft. Die Folge: 10 kg Gewichtsverlust, massive Dehydrierung, Delirium, Einlieferung ins Krankenhaus. Die Ärzte sagen: Aha, typisch Demenz – und das ganze Verfahren nimmt seinen Lauf.

Ich habe sofort ans Gericht gefaxt, dass der Beschluss zur Unterbringung sofort aufgehoben werden muss. Was auch geschah.

Kontrolle

Zu den grundlegenden Pflichten eines beruflichen Betreuers zählt die Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht. Diese vollzieht sich unter anderem in der Rechnungslegung. Das ist eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Klienten, über die man als Betreuer Einblick und Verantwortung hat.

Die Erstellung einer Rechnungslegung ist so ziemlich das langweiligste, was man als Betreuer zu erledigen hat. Dazu ist das Ganze sehr fehleranfällig. Ein Vertipper – und am Ende kommt eine falsche Summe heraus. Und dann beginnt die Suche nach dem Vertipper oder der übersehenen Zahl …

Kurz und gut: Rechnungslegung nervt. Wahrscheinlich nicht nur den Betreuer, sondern auch den armen Hund im Gericht, der das dann prüfen muss. Stelle ich mir auch ungeheuer spannend vor. Aber es muss sein. Betreuer müssen kontrolliert werden. Also ich bin froh drum. Das gibt mir eine gewisse Sicherheit im Umgang mit renitenten Angehörigen und Erben. Da kann ich ruhig sagen: “Also das Gericht findet das okay, wie ich mit dem Geld Ihres verstorbenen Vaters umgegangen bin, um das äh … um den Sie so sehr trauern, obwohl Sie seit 30 Jahren kein Wort mit ihm gesprochen haben.”

Wobei es bei der Intensität der Kontrolle eine ziemlich große Spannweite gibt. Da ist auf der einen Seite eine Rechtspflegerin, die vor vielen, vielen Jahren von einem Kollegen Schadenersatz forderte, weil der vergessen hatte, für das Konto eines Klienten einen Freistellungsauftrag einzurichten und der Klient deswegen Kapitalertragssteuer entrichten musste. Und zwar die ungeheure Summe von EUR 0,02. Mein Kollege zahlte die 2 Cent dann in bar auf das Konto des Klienten ein.

Auf der anderen Seite befindet sich die Zweigstelle eines Gerichts, mit der ich erst seit kurzem zu tun habe. Da fiel die erste Rechnungslegung recht umfangreich aus, weil es weit über 100 Belege gab. Diesen Packen wollte ich nicht mit der Post verschicken. Meine Frau lieferte ihn dann bei diesem Gericht ab, weil sie eh in diese Stadt musste. Sie übergab das Paket der Dame in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts. Die war entsetzt über die Größe des Pakets und fragte meine Frau, was das denn alles wäre. “Ja, Belege halt”, meinte meine Frau. Darauf die Dame vom Betreuungsgericht: “Belege? Wieso Belege? Wir haben noch nie Belege bekommen!”

Aber genug davon. Ich hab keine Zeit für mehr. Ich muss noch ‘ne Rechnungslegung machen.

Stadtansichten

Der Betreuer fährt mit seiner Gattin zum Shoppen und Flanieren in die nächstgelegene Kreisstadt, wo der Betreuer seit Jahren viele Kundschaft hat. Ein Passant fragt nach dem Weg. Die Betreuergattin sagt: “Gehen Sie dort an der Boutique vorbei, dann nach dem Café links, überqueren Sie einen wunderschön gestalteten Platz, dann vorbei am Kino und am Theater und gleich nach einer urigen Kneipe rechts zum Stadtpark.”

Der Betreuer sagt: “Gehen Sie geradeaus bis zum Landratsamt, dann links, bis Sie zu den Notunterkünften der Stadt kommen, dann weiter bis zur Psychiatrischen Klinik, dort links, da sehen Sie dann ein kleines Seniorenheim, das ich sehr empfehlen kann. Nach einer Weile kommen Sie an einem Wohnblock vorbei, wo sich vorletzte Woche jemand erhängt hat, dann kommt das Ärztehaus, dann die Wohngruppe für geistig Behinderte – sehr nette Leute übrigens, und dann erreichen Sie den Stadtpark. Dem Bettler dort am Eingang sollten Sie nichts geben, der bekommt ausreichend Sozialhilfe.”

Ansichten einer Stadt.

Budgetierte Einwilligungsfähigkeit

Donnerstagnachmittag. Anruf von der Betreuungsstelle: Ob ich bereit bin, eine sehr dringliche Betreuung zu übernehmen. Ich bin. Eine Stunde später liegt die Betreuerbestellung in meinem Fax.

Es geht um eine ältere Dame, Frau Müller, die in einem Heim wohnt. Sie kam ins Krankenhaus, zeigt Demenz-Symptome. Die Klinik hätte ziemlich Druck gemacht, weil dringend eine Untersuchung gemacht werden sollte, die Dame aber nicht einwilligungsfähig sei. Deshalb muss schnell ein Betreuer her.

Ich sprinte sofort mit dem druckfrischen Fax ins Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin zeigt sich sehr erleichtert. “Endlich”, sagt sie, “wir warten schon seit zwei Tagen auf die Betreuerbestellung. Wissen Sie, das Budget für diese Behandlung ist nämlich schon seit zwei Tagen ausgeschöpft. Die gute Frau sollte eigentlich deshalb schon vorgestern entlassen werden. Aber wir müssen noch eine Darmspiegelung machen. Und da kann Frau Müller nicht selbst einwilligen. Wenn Sie bitte hier unterschreiben würden …”

Zur Klarstellung: Frau Müller kam ins Krankenhaus, ohne dass sie dazu hätte einwilligen können. Sie erhielt Infusionen, ohne dass jemand ihre Einwilligung eingeholt hätte. Man verabreichte ihr Medikamente ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Da dachte sich keiner im Krankenhaus was dabei, solange es Geld dafür gab. Erst als das Budget erschöft war und eine größere Untersuchung anstand, erinnerte man sich an die Menschen- und Patientenrechte von Frau Müller und beantragte eine Betreuung.

Ach ja, noch ein winzigkleines Detail: Als Frau Müller einmal ihre Meinung zu der Behandlung kundtat indem sie den Infusionsschlauch herausriss, wurde sie ins Bett fixiert. Vor der Betreuerbestellung. “Und nur 24 Stunden, länger dürfen wir ja nicht ohne richterliche Genehmigung”, sagte die Ärztin mit einem strahlenden Lächeln.

Körperverletzung und Freiheitsberaubung: So geht’s zu in deutschen Krankenhäusern, wenn man keinen Betreuer hat, der einen rechtzeitig schützen kann.

Ein Ende

Ich habe kürzlich hier über einen jungen Klienten berichtet. Bei ihm lag im zunehmenden Maße das vor, was man “fehlende Betreubarkeit” nennt. Er verweigert jeden Kontakt mit mir, geht auch nicht ans Telefon, selbst wenn ihm jemand den Hörer hinhält. Er ist auch zu keinerlei Zusammenarbeit bereit oder in der Lage. Er musste sich z.B. arbeitslos melden. Das muss er persönlich erledigen, das kann nicht der Betreuer für ihn tun. Der Bruder des Klienten begleitete ihn in der U-Bahn bis zur Station, die neben der Agentur gegen für Arbeit liegt. Der Klient stieg alleine aus und ging woanders hin. Arbeitslos meldete er sich nicht.

Diese Woche machte ich einen Termin mit ihm aus. Dies geschah indirekt über die Person, bei der er gerade lebt. Eine halbe Stunde bevor ich kam, verließ er die Wohnung und kehrte erst in der Nacht zurück.

Daraufhin habe ich dem Betreuungsgericht geschrieben, dass ich eine Aufhebung der Betreuung anrege. Mir blutete das Herz, weil mir klar war, dass der junge Mann damit endgültig ganz auf sich selbst gestellt ist und mit größter Wahrscheinlichkeit in der Folge sehr hart auf die Nase fallen wird. Aber man kann einem Menschen nur helfen, wenn er sich helfen lässt. Eine bittere Wahrheit, nicht nur für Betreuer.

Dorfleben

Ich habe hier schon öfters über einen Fall berichtet, den ich vor gut einem Jahr übernommen habe. Der Mensch, der diesen Fall ausfüllt, ist der geistig behinderte Dorfdepp in einem kleinen Ort, Erbe eines Bauernhofes, von einem Teil der Dorfmitbewohner unterstützt, vom anderen Teil ausgenützt.

Der Klient musste ins Heim. Eine Woche nach der Heimaufnahme rief mich ein mir bis dato fremder Mann aus dem Dorf an: Ob ich denn den Hof verkaufe, er hätte Interesse daran. Mittlerweile habe ich drei Interessenten, ohne dass ich jemals mit irgendjemand darüber geredet hätte.

Neulich brauchte ich eine Auskunft zu einem Grundstück, das angeblich dem Klienten gehören sollte, dessen Existenz mir aber unbekannt war. Ich mailte dem Bürgermeister, ob er denn Näheres wisse. Eine Stunde später hatte ich alle Details über diese Grundstücke, einschließlich die Namen der Käufer, an die vor Jahren verkauft wurde.

So läuft’s auf dem Dorf.