Aus dem Leben eines Betreuers

Zuerst einmal: Was ist ein Betreuer?

2. November 2008 · 2 Kommentare

Mein Name ist Dempf, Manfred J. A. Dempf. Ich bin Betreuer.

Hä? – Das ist die normale Reaktion, wenn ich mich vorstelle. Deshalb zunächst einmal: Was ist das überhaupt, ein Betreuer?

Ein Betreuer – genauer: ein gesetzlicher Betreuer – ist ein Mensch, der andere Menschen gesetzlich vertritt. Früher hieß das „Vormund“, aber diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.

Um gleich ein paar Missverständnisse auszuräumen:

Nein, ein Betreuer kümmert sich nicht um Kinder. Seine Klienten sind volljährig.

Nein, die Klienten eines Betreuers sind nicht entmündigt. Bis auf ganz wenige Ausnahmesituationen kann ein betreuter Mensch tun und lassen, was er will.

Nein, ein Betreuer ist kein Sozialarbeiter, keine Pflegekraft und kein Erzieher. Seine Aufgabe ist die gesetzliche Vertretung und die Organisation. Die praktische Arbeit machen andere. Ebenso die Versuche, den Klienten zu ändern.

Die Klienten eines Betreuers sind Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht ganz selbst regeln können. Im wesentlichen sind das fünf Personengruppen: Psychisch Kranke, Suchtkranke, geistig Behinderte, Demenzkranke und Komapatienten.

Die Fälle werden vom Betreuungsgericht zugewiesen. Und das hat ein Betreuer dann zu tun:

- Geld verwalten

- Schulden regulieren (bzw. meistens Gläubiger vertrösten)

- Anträge stellen für alles, was das (Behörden-)Leben so bietet

- Organisation von medizinischer Behandlung und Pflege

- Organisation der Haushaltsführung

- Organisation von Entmüllungen, Wohnungsräumungen, Umzügen usw.

- Heimplatzsuche und dann Kontrolle und Zusammenarbeit mit Heimen

- Organisation von Tagesstrukturen

- Streiten mit Behörden, Krankenkassen, Inkassobüros, Deutscher Telekom, Kabel Deutschland, Vermietern, Angehörigen, potentiellen Erben, Gerichten und dem Rest der Welt.

- Und sonst noch alles mögliche, was halt im Leben eines Menschen so anfällt.

Dies geschieht alles in Absprache mit dem Betreuten, sofern dieser dazu in der Lage und willens ist. Gegen seinen Willen kann ein Betreuer relativ wenig tun.

Die meisten Betreuer arbeiten ehrenamtlich. Der größte Teil davon sind Angehörige der Betreuten. Daneben gibt es noch berufliche Betreuer, die entweder in Betreuungsvereinen angestellt sind, oder freiberuflich arbeiten.

Ich gehöre zu den Letzteren. Seit 1998 verdiene ich mein Geld mit dieser schönen, nervenaufreibenden, hilfreichen, extremen Tätigkeit. Ich arbeite in einer Bürogemeinschaft mit einer wunderbaren Kollegin in der schönen Stadt Buchloe.

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Guter Betreuer – böser Betreuer

2. November 2009 · Kommentar schreiben

Seit 18 Jahren führe ich Betreuungen, seit knapp 12 Jahren mache ich das beruflich. In dieser Zeit hat sich so ziemlich alles verändert, was das Ansehen und die Bekanntheit der Tätigkeit „gesetzliche Betreuung“ angeht.

Es ist ja schon charakteristisch, wie bei mir alles begann. Irgendwann 1991 erhielt ich einen Anruf von einer Dame aus dem Landratsamt. Ich verstand sie akustisch sehr schlecht, hörte nur was von „Nachbarin“ „um sie kümmern“ „braucht Hilfe“ und etwas, das wie eine Frage klang. Höflich wie ich bin, sagte ich „Ja“. So wurde ich Betreuer.

Damals hieß das noch nicht einmal Betreuung, sondern noch „Pflegschaft“. Was nichts daran änderte, dass ich absolut keine Ahnung davon hatte. Ich ging zum Amtsgericht, erhielt dort von einem freundlichen Herrn eine bedruckte DIN-A-4-Seite, die ich unterschrieb. Auf seinem Schreibtisch lag, mit der Kopfseite zu mir, ein Schriftstück, das den Titel trug „Belehrung und Hinweise für Pfleger“. Dieses Schriftstück erhielt ich nicht, auch keine mündliche Belehrung, was ich nun tun durfte und musste.

Ich lernte es anschließend durch Versuch und Irrtum.

Als ich 1998 dann Betreuer von Berufs wegen wurde, musste ich jedem erst mal erklären, was ich da überhaupt mache. Die Tätigkeit an sich war weitgehend unbekannt, und die Berufsbezeichnung „Betreuer“ trägt auch nicht gerade zur exakten Beschreibung des Aufgabenfeldes bei.

Heute ist das alles doch anders. Wenn ich heute sage, dass ich gesetzlicher Betreuer bin, kommt als Antwort nur noch selten „Hä?“, sondern meistens „Ach ja, meine Tante/Schwiegermutter/Cousine meiner Nachbarin hat auch einen Betreuer“, verbunden mit mehr oder weniger zutreffenden Beschreibungen, was dieser Betreuer macht.

Auch das Image unserer Tätigkeit hat sich gewandelt. So vor etwa zehn Jahren hatten die Journalisten die Betreuer entdeckt, nach nur acht Jahren des Bestehens dieses Berufes. Dies ist eine fantastische Leistung für Journalisten, wenn man bedenkt, dass Journalismus in erster Linie kein Beruf, sondern eine geistige Behinderung ist. Entsprechend ihrer Behinderung brachten die Journalisten jahrelang ausschließlich Berichte über unfähige und kriminelle Betreuer. (Seltsam, dass ich noch nie einen Bericht über unfähige und kriminelle Journalisten gesehen habe.)

Trotz der ausdauernden Schmutzkampagne hat sich aber anscheinend doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass Betreuung an sich und in dieser Form eine sinnvolle und hilfreiche Einrichtung ist und dass 99,999 % aller Betreuer zumindest keinen Schaden anrichten. Ich bekam jedenfalls noch nie Vorbehalte zu spüren, nur weil ich für jemanden als Betreuer tätig wurde. Die Vorbehalte waren immer an die Umstände geknüpft, z.B. dass Angehörige Angst hatten, dass ich gewohnte Geldflüsse versiegen lasse.

Und die Hetzattacken der (gehirn)freien Presse haben mittlerweile auch fast gänzlich aufgehört.

Manchmal siegt eben doch das Gute. Auch wenn es fast zwanzig Jahre dauert.

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Ein Lob der Bürogemeinschaft

23. Oktober 2009 · Kommentar schreiben

Es gibt zwei Arten von beruflichen Betreuern: Solisten und Teamarbeiter. Ich gehöre seit Beginn meiner Tätigkeit zur zweiten Gruppe.

Zwar arbeitet jeder Betreuer grundsätzlich für sich, jeder hat seine eigenen Betreuungen, aber dennoch hat die Bürogemeinschaft (zumindest aus meiner ganz subjektiven Sicht) viele Vorteile.

Da ist erstens mal der finanzielle Aspekt. Man teilt sich die Miete, die Nebenkosten, die Strom- und Telefonkosten und die Anschaffung und den Unterhalt der Infrastruktur, die man gemeinsam nutzen kann, vor allem Fax und Kopierer.

Mehr noch schätze ich jedoch den sozialen Aspekt. Man kann sich gegenseitig austauschen und um Rat fragen; es ist immer jemand da, an den man hinjammern kann. Und über blöde Verwandte zu fluchen macht auch mehr Spaß, wenn einem dabei jemand zuhört.

Kurz: Eine Bürogemeinschaft senkt die Fehlerquote und hebt das Wohlbefinden. Vor allem wenn man so eine klasse Kollegin zur Seite hat wie ich. Auch wenn sie ständig meine Stifte klaut ;-) : Monika, mach weiter so!

Das musste auch mal gesagt werden!

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Das Kreuz mit der Einwilligungsfähigkeit

16. Oktober 2009 · Kommentar schreiben

Ein alltäglicher Vorgang im Alltag eines Betreuers:

Das Telefon klingelt. Der Betreuer meldet sich.

Anrufer: Hier ist Dr. Soundso. Herr XY ist gerade in unser Krankenhaus eingeliefert worden. Der ist doch Ihr Betreuter?

Betreuer: Ja.

Arzt: Herr XY muss operiert werden. Können Sie gleich mal vorbeikommen und den Aufklärungsbogen und die Einwilligung in die Behandlung unterschreiben?

Betreuer: Ist Herr XY momentan nicht einwilligungsfähig?

Arzt: Doch. Schon.

Betreuer: Ja dann. Was soll ich dann?

Arzt: Ja, wozu sind Sie denn Betreuer?

***

Also: Wozu bin ich Betreuer? Ganz sicher nicht (denn dies ist mir vom Gesetz so aufgetragen), um meinen Klienten Dinge abzunehmen, die sie selber erledigen können. Und wenn jemand selber in eine ärztliche Maßnahme einwilligen kann, warum soll das dann jemand anderer für ihn tun?

Ich bin in diesem Fall Betreuer, um die Rechte des Betroffenen gegenüber den Ärzten zu vertreten. Zum Beispiel das Recht, selbst entscheiden zu können, was mit dem eigenen Körper geschieht.

Wann ist aber jemand einwilligungsfähig? – Da gibt es klare Kriterien. Wenn jemand

- versteht, woran er erkrankt ist,

- versteht, welche Behandlung der Arzt für ihn vorschlägt,

- die Konsequenzen begreift, falls er sich nicht behandeln lässt,

- die möglichen Risiken und Chancen der Behandlung begreift

- und das alles gegeneinander abwägen kann,

dann ist er (oder sie) einwilligungsfähig.

Kleines Beispiel aus der Praxis: Bei Bernd, einem jungen Mann in einer Einrichtung für geistig Behinderte, wird ein Gehirntumor diagnostiziert. Er soll am Gehirn operiert werden. Ich spreche mit ihm.

Betreuer: Weißt du, was dir fehlt? (Wir sind aus persönlichen Gründen per du.)

Bernd: Ja. Ich hab was im Gehirn.

Betreuer: Weißt du, was da passiert, wenn man nichts macht?

Bernd: Ja. Ich werde … (lange Pause) … ich muss dann sterben.

Betreuer: Und was soll da jetzt gemacht werden?

Bernd: Die schneiden meinen Kopf auf und holen das raus. Ich hab Angst.

Betreuer: Hat dir der Arzt gesagt, warum das gemacht werden soll und was dabei vielleicht auch geschehen kann?

Bernd: Weil ich dann wieder ganz gesund bin. Außer die schneiden was Falsches ab. Dann bin ich nicht mehr gesund.

Betreuer: Und? Willst du die Operation?

Bernd: Ich hab Angst. Aber ich will doch weiter leben. Ich will operiert werden.

Soweit die Kurzfassung des Gesprächs. Ganz klar: Bernd war einwilligungsfähig. Er konnte zwar nicht bis hundert zählen, aber was da mit ihm los war und mit ihm geschehen sollte, das hatte er begriffen.

Ein paar Wochen später folgte dann die OP. Tags zuvor war ich beim Aufnahme- und Aufklärungsgespräch dabei. Der Arzt erklärte noch einmal ausführlich und detailliert, was aufgeschnitten werden sollte, welche Teile der Schädelplatte herausgenommen werden würden und was dabei alles schiefgehen konnte. Am Ende fragte ich Bernd: „Hast du alles verstanden?“ Bernd saß verkrampft da, schüttelte den Kopf und flüsterte: „Ich hab Angst.“

Also war er in dem Moment nicht einwilligungsfähig. Ich unterschrieb für ihn. Wir gingen weiter zum Narkose-Aufklärungsgespräch. Der Anästhesist erklärte auch hier alles ausführlich. Ich fragte Bernd wieder: „Hast du das verstanden?“ Bernd, wesentlich entspannter als eine halbe Stunde davor, sagte: „Ja.“ Er unterschrieb, denn jetzt war er einwilligungsfähig.

Was ich damit allen Ärzten (und Angehörigen, Mitarbeitern von Behinderten-einrichtungen und Betreuern) sagen will: Die Einwilligungsfähigkeit ist oft vom Augenblick abhängig, nicht von der Behinderung des Betroffenen und schon gar nicht, nie und nimmer, nur vom Bestehen einer Betreuung. Und um diese Frage abzuklären, hilft nur das persönliche Gespräch, und zwar direkt mit dem Betroffenen. Tut mir leid, liebe Ärzte.

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Der Betreuer als Bank?

9. Oktober 2009 · 1 Kommentar

Es gibt eine Mailingliste zum Betreuungsrecht, in der sich Betreuer, Richter, Rechtspfleger, Betreuungsbehördenmitarbeiter und Interessierte austauschen zu allem, was irgendwie mit Betreuung zu tun hat. Da war dieser Tage eine Anfrage drin, ob ein Betreuer einem Klienten Geld leihen darf und wenn ja, wie er es dann wieder zurückbekommt.

Die berufspolitisch korrekte Antwort ist: Das einzige, was ein Betreuer seinem Klienten leihen darf ist sein Ohr. Alles andere ist anrüchig oder zumindest unprofessionell. Aber – ei gucke da – es kamen dann viele Mails, in denen sich Betreuer outeten, dass sie Klienten Geld leihen!

Hiermit oute auch ich mich: Ja, auch ich betätige mich als Kleinbank für meine Klienten! Das heißt, grundsätzlich tue ich es nicht. Ich leihe schon dem Staat drei bis vier Monate lang meine Vergütung (das ist der Zeitraum zwischen Entstehen der Vergütung und dem Eingang auf dem Konto), mehr kann ich mir nicht leisten.

Der Hauptgrund für Anfragen nach kurzfristigen Darlehen ist, dass bei einigen Klienten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Aber da müssen sie durch, die Klienten. Nur wenn sie nie was erschnorren, lernen sie (meistens), sich das Geld einzuteilen.

Aber gelegentlich gibt es Situationen, wo ich gegen meinen Grundsatz verstoße. Weniger aus Menschlichkeit als aus Bequemlichkeit. Die häufigste Situation: Ein Klient kommt ins Krankenhaus. Natürlich ohne seinen Geldbeutel, weshalb er jetzt dringend und sofort Bargeld braucht. Was ich erst erfahre, als ich ihn im Krankenhaus besuche.

Ich kann jetzt natürlich in seine Wohnung fahren und ihm den Geldbeutel bringen. Das tue ich nicht, weil es a) unnötige Arbeit ist, b) der Klient dann eventuell mosert, dass Geld aus dem Portemonnaie verschwunden ist und wer es wohl herausgenommen hat?

Ich könnte auch zur Bank fahren und Geld vom Konto des Klienten abheben. Das tue ich nicht, weil a) unnötige Arbeit und b) unnötige Arbeit.

Lieber leihe ich ihm zehn Euro von meinem Privatgeld und überweise mir dann, wenn ich wieder im Büro bin, das Geld von seinem auf mein Konto. Natürlich alles mit Quittungen belegt. Das ist der effektivste Weg, dem Klienten zu helfen.

Bis jetzt hatte noch kein Rechtspfleger etwas daran auszusetzen. Und meine Klienten auch nicht.

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Die Irrungen des menschlichen Geistes

25. September 2009 · Kommentar schreiben

Letzte Woche vormittags hatte ich einen Termin, der mir wieder vor Augen führte, wozu der menschliche Geist fähig ist. Ich erlebte wieder mal dramatisch verdichtet die am besten entwickelte menschliche Errungenschaft: Die Fähigkeit, sich das eigene Leben unnötig schwer zu machen.

Der Termin fand bei McDonald’s statt. Ich traf mich dort mit Frau Faust, Frührentnerin mit leichter geistiger Behinderung und Verwahrlosungstendenz. Sie hat einen Ehemann und einen Liebhaber. Wegen letzterem hat sie Liebeskummer, weshalb sie sich bei mir ausweinen wollte, wovon aber ersterer natürlich nichts mitkriegen sollte. Deshalb nicht die eheliche Wohnung, sondern McDonald’s.

Frau Faust schilderte mir ausführlichst und detailreich die letzten Tage mit ihrem Lover. Seine Ex, die im gleichen Block wie Frau Faust wohnt, hat damit gedroht, ihre Wohnung anzuzünden, wenn er nicht zu ihr zurückkehrt. Um Schlimmeres zu verhindern, ist er zur Ex gegangen, was mit Sex mit der Ex endete. Nun ist Frau Faust völlig aufgelöst.

Ihren Lover kennt Frau Faust schon lange, aber erst vor kurzem hat es so richtig gefunkt. Ihr Lover stammt aus den USA, ist ein bekannter Promi, der immer seinen Bodyguard dabei hat, wohnt im selben Sozialwohnungsbau wie Frau Faust und existiert nicht. Es gibt ihn so wenig wie seine Ex und die ganze Geschichte mit der Drohung und dem Sex.

Denn immer wenn es zwischen Frau Faust und ihrem Mann kracht (also ungefähr einmal im Monat, immer wenn z.B. das Thema Geschirrspülen ansteht, weil kein sauberes Geschirr mehr da ist), – also immer wenn es in der real existierenden Beziehung kracht, flüchtet sich Frau Faust in eine Traumbeziehung. Immer mit einem reichen, attraktiven, berühmten Mann. Immer sehr detailreich und immer mit vollster Überzeugung. Es entsteht eine für sie völlig reale Parallelwelt. Dumm nur, wenn jemand den gleichen Namen trägt wie ihr Fantasiefreund und mit diesem Namen im Telefonbuch steht. Dieser arme Mensch muss ein paar Wochen lang einiges ertragen.

Wenn es dann mit dem realen Mann wieder läuft, wird der Traum-Mann entsorgt. Wenn er Glück hat, endet die Beziehung, weil er irgendwo weit weg einen tollen Job bekommt. Wenn er Pech hat, stirbt er im Tsunami. Und Frau Faust ruft dann tränenüberströmt bei mir an, dass gerade eben die Polizei bei ihr war und die Todesnachricht überbracht hat. Für Frau Faust ist das in diesem Moment Realität, ebenso wie die dreitägige Reise nach Berlin zum Grab der verstorbenen gemeinsamen Tochter ein paar Tage zuvor. Eine Reise, die natürlich nie stattgefunden hat, genau so wie es die Tochter aus der fiktiven Beziehung nie gab.

Erschreckend, aber auch immer wieder faszinierend, wozu der menschliche Geist in der Lage ist. Was mich am meisten fasziniert: Welche Mühen ein Mensch auf sich nimmt, nur um sich nicht mit der naheliegenden Realität befassen zu müssen. Im Falle Frau Faust: Der naheliegende Gedanke für sie wäre: Ich bin – wie mein Mann – stinkfaul und egoistisch. Deshalb kriselt es bei uns immer. Dieser Gedanke ist aber zu naheliegend und mit persönlichen Konsequenzen verbunden. Da ist es leichter, mit enormem Aufwand eine Traumwelt aufzubauen und sie nach ein paar Wochen wieder abzubauen.

Die Hälfte der Betreuungen wäre überflüssig, wenn Menschen geradeaus denken würden, auch wenn es weh tut.

Bloß gut, dass wir – ich und Sie, werter Leser – da ganz anders sind …

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Der Reiz des Neuen

18. September 2009 · Kommentar schreiben

Gestern habe ich wieder mal eine neue Betreuung übertragen bekommen. Mein neuer Klient ist Alkoholiker und nach einem Schädel-Hirn-Trauma völlig orientierungslos. Er befindet sich im Krankenhaus.

Als der gerichtliche Beschluss bei mir eintraf, war das oben Gesagte meine komplette Information über den neuen Fall.  Keiner wusste Näheres, wo der Betroffene wohnt, wovon und unter welchen Umständen er lebt. Nur eine Handynummer der geschiedenen (getrennt lebenden? was auch immer) Frau: Das war alles an Detailinformationen.

Das ist das, was mich an meinem Beruf reizt: Dieser völlig ungewisse Neubeginn. Alles ist offen. Man lernt einen Menschen völlig neu kennen, sein Leben, sein Umfeld. Das hat regelmäßig was von Detektivarbeit. Das ist spannend.

Später kommt dann der Alltag, der sich gerade bei Alkoholikern oft nur im Kreis dreht. Das ist dann mehr belastend als spannend.

Aber der Anfang, der ist immer reizvoll. Zumindest für mich. Die Klienten denken nicht immer so. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

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Patientenverfügung per Gesetz?

11. September 2009 · Kommentar schreiben

Seit Anfang September sind ja Patientenverfügungen per Gesetz für Ärzte und Betreuer verbindlich. Das heißt, wenn eine solche Verfügung bei einem Patienten vorliegt, müssen sich alle Beteiligten nach deren Inhalt richten, sie haben keinen Spielraum mehr.

Lange ist im Bundestag über dieses Thema debattiert worden, fast zehn Jahre lang. Das zeigt, wie schwierig die Materie ist. Die grundsätzliche Frage lautet: Kann man so etwas wie eine Patientenverfügung überhaupt per Gesetz regeln? Und darauf folgt dann gleich die Frage: Wenn ja, wie genau kann man es regeln?

Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen, das sprengt den Rahmen. Nur ein paar Gedanken über Sinn und Unsinn von Patientenverfügungen aus der Sicht eines Betreuers:

Wann braucht „man“ denn überhaupt eine Patientenverfügung? Nicht in dem Moment, in dem ich sie verfasse. Wenn ich Glück habe, brauche ich sie überhaupt nie. Wenn es normal läuft, brauche ich sie am Ende meines Lebens, um zu bestimmen, wie dieses Ende aussehen soll und was bis dahin (nicht) zu geschehen hat.

Eine Patientenverfügung ist also etwas, das in die Zukunft gerichtet ist.  Das ist genau das, was die Kritiker der gesetzlichen Regelung bemängeln. Wer weiß denn schon, ob man im todbringenden Ernstfall noch genauso denkt wie in gesunden Tagen? Und vor allem: Woher sollen das Ärzte und Betreuer wissen, wenn der Verfasser sich nicht mehr äußern kann?

Das hört sich zunächst stichhaltig an. Mein Einwand dagegen: Wir treffen jeden Tag Entscheidungen für die Zukunft, von denen wir nicht wissen, ob wir später noch damit glücklich sind. Das geht von der unwichtigen Alltagsentscheidung eines Einkaufs bis zur lebensverändernden Entscheidung einer Partnerwahl. Und bei allen diesen Entscheidungen gehen Außenstehende ganz selbstverständlich davon aus, dass der Betroffene auch später zu diesen Entscheidungen steht, zumindest bis deutlich sichtbar das Gegenteil erwiesen ist. Sonst müsste man ja z.B. grundsätzlich jede Partnerbeziehung anzweifeln. (Okay, das tun manche – aber manche zweifeln auch die Mondlandung an.)

Und viele dieser Zukunftsentscheidungen sind gesetzlich verbindlich für andere. Ein Testament etwa. Da spielt es explizit keine Rolle, ob der Erblasser vielleicht zwischen Abfassung des Testaments und seinem Tod noch seine Meinung geändert hat. Da zählt nur das Geschriebene.

Warum soll das bei einer Patientenverfügung anders sein? Da ist es für die, die damit umgehen müssen, sogar noch wichtiger. Denn bei einem Testament geht es nur um Materielles, bei einer Patientenverfügung geht es um Leben und Tod. Den aktuellen Willen des Betroffenen kann ich als Betreuer nicht erfahren, oft ist auch definitiv kein aktueller Wille mehr vorhanden. Ich muss mich aber vorrangig nach dem Willen des Betroffenen richten. Wenn es diesen aktuell nicht mehr (mitteilbar) gibt, bleiben mir nur noch Willensäußerungen aus der Vergangenheit. Und nach denen richte ich mich. Alles andere ist Spekulation und Projektion der eigenen Wünsche und Ängste.

Und deshalb bin ich froh, dass dieses Vorgehen nun gesetzlich verbindlich geworden ist. Das nimmt mir nicht die eigenen Überlegungen, die eigenen Gewissensentscheidungen und die schlaflosen Nächte vor einer Entscheidung über Leben und Tod eines Klienten. Aber es gibt mir wenigstens Sicherheit nach außen. Und es schreibt außerdem nur fest, was ohnehin seit langem Praxis ist.

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Häufungen

26. August 2009 · 2 Kommentare

Ich hätte mal eine Frage an die Leser.  Es geht um ein Phänomen, das ich ständig beobachte. Da würde mich interessieren, ob das bei anderen BetreuerInnen auch so ist.

Das Phänomen ist: Im Leben eines Betreuers gibt es keine Gleichmäßigkeit, alles tritt entweder gar nicht oder gehäuft auf.

Das zeigt sich schon beim Arbeitsanfall. Wochenlang ist alles sehr ruhig, man fragt sich, warum man überhaupt in die Arbeit geht. Dann kriegt ein Klient die Krise, drei Tage später wird einer schwer krank, dazu bekommt man noch eine neue, sehr heftige Betreuung – und innerhalb weniger Tage sieht man vor lauter Arbeit kein Ende mehr. Ein Arbeiten im vernünftigen, verträglichen Mittelmaß gibt es nur übergangsweise.

Auch alles, was einem so passiert als Betreuer, passiert immer entweder gar nicht oder gehäuft. So musste ich z.B. die ersten drei Jahre meines Betreuerlebens nie einen Rentenantrag stellen. Es ergab sich halt so. Aber dann kamen innerhalb weniger Wochen gleich drei Anträge auf mich zu.

Oder: Elf Jahre lang habe ich nie einen Klienten persönlich zur Aufnahme in eine Klinik begleitet. Diese Aufnahmen geschahen entweder notfallmäßig und ich erfuhr erst hinterher davon. Oder der Klient war selbstständig genug, um das selbst zu regeln. Oder er hatte eine Begleitung (Angehörige, Sozialdienst). Oder ich konnte es vom Schreibtisch aus regeln.

Heuer war ich schon viermal mit Klienten zur Aufnahme in der Klinik. Hat sich so ergeben.

Anderes Beispiel: Ich habe bisher zweimal Klienten von mir tot aufgefunden. Beide innerhalb weniger Wochen. Das ist jetzt acht Jahre her. Seither war nie mehr was.

Immer gehäuft, nie gleichmäßig verteilt: Ist das bloß bei mir so? Oder ist das ein typisches Betreuersymptom?

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Ein Wunder

18. August 2009 · Kommentar schreiben

Als Betreuer erlebt man das absonderlichste Verhalten. Man hat mit irrational, psychotisch, menschenverachtend oder einfach dumm handelnden Menschen zu tun.

Und das sind nur die Erlebnisse, die man mit den Mitarbeitern von Kabel Deutschland, Deutscher Telekom AG und anderen hat.

Ich habe hier schon einmal über meine Lieblingsfirmen geschrieben, mit denen ich viel zu tun habe und die mir immer wieder viel Freude bereiten.

Eine dieser Lieblinge ist die erwähnte Deutsche Telekom AG. Wer liebt dieses Vorbild an Service und Kompetenz auch nicht?

Bei mir sah der Service so aus, dass die Deutsche Telekom AG mich und meine Kollegin aus dem Telefonbuch warf, als wir vor vier Jahren den Tarif änderten. Kein Mensch weiß warum das so kam.

Drei Jahre lang bemühten wir uns, wieder ins Telefonbuch reinzukommen. Es ist schließlich ziemlich lästig, wenn man als Selbständiger nur für Eingeweihte zu erreichen ist. Die Telekom verwies uns an den Telefonbuch-Verlag, dieser erklärte uns, dass er nur die Daten verarbeitet, die die Telekom ihm liefert. So lief das immer fröhlich im Kreis.

Letztes Jahr stiegen wir wieder auf einen anderen Tarif um. Die Telekom verstand das als Kündigung des Anschlusses, wodurch wir dann plötzlich nicht mehr zu erreichen waren. Immerhin: Nur zwei Stunden nach unserem Protestanruf bei der Hotline hatten wir wieder einen Anschluss. Da wurde dann hinterher wahrscheinlich dem dafür Verantwortlichen gekündigt, weil er im Sinne des Kunden gearbeitet hatte.

Im Zuge dieser Anschluss-Neueinrichtung bekamen wir ein Schreiben, in dem unter anderem stand, dass wir noch ein weiteres Schreiben wegen des Telefonbucheintrags bekommen würden.

Nachdem nach zehn Monaten dieses Schreiben immer noch nicht kam, schrieb ich der Telekom, sie mögen uns doch bitte, bitte wieder eintragen.

Und jetzt kommt das Wunder: Zwei Tage später standen wir im Telefonbuch!

Es könnte so einfach sein!

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Betreuer = Depp

5. August 2009 · Kommentar schreiben

Nein, ich will nicht jammern. Was folgt, ist nur eine Tatsachenbeschreibung.

Wenn ich jedesmal einen Euro bekommen würde, wenn ich in meiner Eigenschaft als Betreuer von irgendjemand beschimpft, beleidigt oder für unfähig erklärt werde, dann bräuchte ich keine Vergütung mehr. Ich könnte dann auch so gut leben.

Als Betreuer ist man an allem schuld. Geht’s dem Klienten schlecht: Der Betreuer hat’s verbockt. Belästigt der Klient andere Menschen: Das liegt nur am unfähigen Betreuer. Macht jemand anderer einen Fehler: Der Betreuer ist schuld. Krankheit, Geldnot, Vermüllung, schlechtes Benehmen der Klienten, Wirtschaftskrise, Klimakatastrophe, Piraterie: Der Betreuer trägt für alles Verantwortung.

Manchmal wird man ja zu Recht geschimpft. Auch Betreuer machen Fehler. Wirklich! Aber oft dient man nur als Projektionsfläche, nach dem Motto „Endlich mal jemand, an dem ich meine Wut auslassen kann“. Was auffällt: Am heftigsten schimpfen die größten Versager. Ist auch klar: Wer am meisten Dreck am Stecken hat, muss am lautesten schreien, um von sich abzulenken.

Ich trage es mit Fassung.  Die Meinung anderer Menschen über mich hat mich ohnehin noch nie sonderlich interessiert.

Aber man braucht als Betreuer ein dickes Fell. Das sollte man wissen, wenn man sich auf diese Aufgabe einlässt.

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