Die Sache mit dem freien Willen

Ein zentrales Thema für jeden Betreuer ist immer wieder die Auseinandersetzung mit dem freien Willen. (Wobei man als Betreuer zum Zwecke der Arbeitserleichterung davon ausgeht, dass es einen freien Willen gibt.) Ein nicht ganz einfaches Thema.

Die grundlegende Handlungsanweisung für jeden Betreuer ist, dass er gemäß dem “Wunsch und dem Wohl” des Betreuten handeln muss. Ist nicht für jeden Betreuer immer so leicht durchzuhalten. Ich habe es schon erlebt, dass eine ehrenamtliche Betreuerin zu “ihrem” Betreuten sagte: “Wenn du mir nicht folgst, kommst du ins Heim.” Der wohl deutlichste Verstoß gegen die oberste Betreuer-Maxime.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Alltag, das die Schwierigkeiten illustriert – vor allem die Schwierigkeiten, die auftreten, wenn der Wunsch eines Betreuten seinem Wohl widerspricht:

Frau Anton ist eine ältere Dame, die zusammen mit ihrem Bruder in einer Wohnung lebt. Sie ist ziemlich chaotisch, hat immer wieder depressive Phasen, kann aber ihren Willen klar und eindeutig bekunden – wenn man nicht versucht, sie unter Druck zu setzen und zu manipulieren. Dann wird sie völlig konfus und bringt keinen klaren Gedanken mehr zustande.

Sie hat seit einem Unfall Schmerzen in der Schulter. Deshalb lässt sie sich – auf eigenen Wunsch – operieren. Die OP-Wunde heilt nicht zu, was weitere Operationen mit Narkosen nötig macht. Nach jeder Narkose ist sie über Tage hinweg völlig “durch den Wind”.

Nach drei Monaten Krankenhausaufenthalt will sie keine Behandlung mehr. Mittlerweile ist sie wieder klar im Bewusstsein. Die Ärzte empfehlen mindestens eine Kurzzeitpflege, halten einen dauerhaften Umzug ins Heim für sinnvoll aufgrund der bleibenden Einschränkungen in der Beweglichkeit und der Sturzgefahr. Ich spreche länger mit Frau Anton. Sie sagt deutlich, auch im Beisein der Ärztin, dass sie auf keinen Fall in ein Heim will, auch nicht vorübergehend. Sie will auch kein Krankenhaus mehr, sie will nur noch heim.

Das ist ihr Wunsch, den sie bei klarem Verstand äußert. Dieser Wunsch entspricht nicht ihrem Wohl. Aber wir leben in einem freien Land, in dem jeder nach seinen Vorstellungen leben kann, auch wenn er sich selbst damit schädigt. Also ordne ich an, dass Frau Anton nach Hause entlassen wird.

Der ambulante Pflegedienst, der bei Frau Anton zugange ist, flippt in Form der stellvertretenden Pflegedienstleitung aus. Die Kinder von Frau Anton kriegen die Krise. Alle fallen über mich her. “Das geht doch schief!” “Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sie stürzt?” “Man kann doch die Frau so nicht daheim lassen!” Ich antworte: “Ich weiß, dass das schief geht. Frau Anton will das so, deshalb trägt sie auch die Verantwortung für alles. Und man kann sie so daheim lassen. Das führt halt zu einem Haufen Mehrarbeit für uns. Aber dafür werden wir bezahlt bzw. dafür sind die Kinder da.”

In den ersten 24 Stunden zuhause stürzt Frau Anton zweimal. Sie kann sich nur mühsam fortbewegen und kaum etwas ohne Hilfe tun. Diese praktischen Erfahrungen bringen sie zur Einsicht, dass es doch nicht so geht, wie sie sich das vorstellt. 30 Stunden nach ihrer Entlassung sagt sie mir, dass sie ins Heim will. Ich organisiere den Wechsel ins Heim und einen erneuten Krankenhausaufenthalt, bis im Heim ein Platz frei wird.

Vom Pflegedienst kommt der Vorwurf, ob das jetzt so hat laufen müssen. Meine Antwort: “Ja.” Wie hätte es sonst laufen sollen, ohne den freien Willen von Frau Anton zu missachten, also ohne illegal zu handeln?

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