Donnerstagnachmittag. Anruf von der Betreuungsstelle: Ob ich bereit bin, eine sehr dringliche Betreuung zu übernehmen. Ich bin. Eine Stunde später liegt die Betreuerbestellung in meinem Fax.
Es geht um eine ältere Dame, Frau Müller, die in einem Heim wohnt. Sie kam ins Krankenhaus, zeigt Demenz-Symptome. Die Klinik hätte ziemlich Druck gemacht, weil dringend eine Untersuchung gemacht werden sollte, die Dame aber nicht einwilligungsfähig sei. Deshalb muss schnell ein Betreuer her.
Ich sprinte sofort mit dem druckfrischen Fax ins Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin zeigt sich sehr erleichtert. “Endlich”, sagt sie, “wir warten schon seit zwei Tagen auf die Betreuerbestellung. Wissen Sie, das Budget für diese Behandlung ist nämlich schon seit zwei Tagen ausgeschöpft. Die gute Frau sollte eigentlich deshalb schon vorgestern entlassen werden. Aber wir müssen noch eine Darmspiegelung machen. Und da kann Frau Müller nicht selbst einwilligen. Wenn Sie bitte hier unterschreiben würden …”
Zur Klarstellung: Frau Müller kam ins Krankenhaus, ohne dass sie dazu hätte einwilligen können. Sie erhielt Infusionen, ohne dass jemand ihre Einwilligung eingeholt hätte. Man verabreichte ihr Medikamente ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Da dachte sich keiner im Krankenhaus was dabei, solange es Geld dafür gab. Erst als das Budget erschöft war und eine größere Untersuchung anstand, erinnerte man sich an die Menschen- und Patientenrechte von Frau Müller und beantragte eine Betreuung.
Ach ja, noch ein winzigkleines Detail: Als Frau Müller einmal ihre Meinung zu der Behandlung kundtat indem sie den Infusionsschlauch herausriss, wurde sie ins Bett fixiert. Vor der Betreuerbestellung. “Und nur 24 Stunden, länger dürfen wir ja nicht ohne richterliche Genehmigung”, sagte die Ärztin mit einem strahlenden Lächeln.
Körperverletzung und Freiheitsberaubung: So geht’s zu in deutschen Krankenhäusern, wenn man keinen Betreuer hat, der einen rechtzeitig schützen kann.
Und wurde die Darmspiegelung dann durchgeführt? Wer entscheidet dann darüber, wenn die Klientin dement ist und selbst nicht verlässlich Auskunft geben kann? Ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung dann über den Richtertisch gehen muss, weil es der Betreuer nicht selbst entscheiden kann und darf? Und vor allem was macht der Betreuer, wenn die Klientin nicht will, die Untersuchung aber wichtig ist und man nicht einschätzen kann, ob die Klientin ein “echte” Risikoeinschätzung vornehmen kann?
Zu Ihrer ersten Frage: Nein. – Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn der Betreute nicht entscheiden kann, entscheidet der Betreuer. Dafür wurde er bestellt.
Dritte Frage: Eine richterliche Genehmigung zur Einwilligung in eine Behandlung braucht der Betreuer nur, wenn es ein Eingriff mit schwerwiegenden Folgen ist (von Amputation an aufwärts) oder mit lebensgefährlichen Risiken verbunden ist.. – Vierte Frage: Gute Frage. Eine Behandlung gegen den Willen des Betroffenen ist nicht möglich, egal ob der Patient die Folgen abschätzen kann oder nicht. Wenn der Patient dann die Behandlung über sich ergehen lässt, kann man das ja noch als Einwilligung deuten. Wenn er sich wehrt (egal warum) ist Schluss mit der Behandlung. Deshalb hilft vor der Einwilligung nur eins: Mit dem Klienten reden (und sich Zeit dafür zu nehmen). Und dann gegebenenfalls den Ärzten gegenüber stur sein.