Frage: Darf der Betreuer einen Klienten zu einem besseren Menschen machen?
Antwort: Nein.
Darin besteht ein grundlegendes Missverständnis über die Aufgabe der Betreuung. Gängige Meinung ist, dass der Betreuer seinen Klienten erziehen muss, so dass dieser wieder ein brauchbares Mitglied der Gesellschaft wird.
Das ist ja auch eine schöne Vorstellung. Zumindest für “die Gesellschaft”. Aber es spricht doch einiges dagegen. Zum Beispiel dass dem Betreuer keinerlei erzieherische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Betreuer darf den Klienten nicht bestrafen und auch nicht loben. Natürlich darf er lobende Worte anbringen, aber positive Verstärkung etwa in dem Sinn “Wenn du machst was ich will, dann kriegst du auch mehr Geld” ist verboten.
Außerdem heißt “Erziehung” ja, dass ich einen anderen Menschen forme, nach meinen Vorstellungen und Zielen. Das ist genau das Gegenteil von dem was Betreuung will. Betreuung will, dass jeder betreute Mensch so viel Selbstbestimmung wie möglich (zurück)erhält. Und Selbstbestimmung heißt vor allem: Ich darf so leben wie ich will und was du dazu meinst ist dein Problem, nicht meins.
Natürlich steht es dem Betreuer frei, seine Meinung gegenüber dem Klienten zu äußern und immer wieder mit Worten auf ihn einzuwirken und z.B. zu sagen “Ihre Selbstbestimmung schlägt allmählich in rücksichtslosen Egoismus um”. Aber mit den Mitteln des Betreuungsrechts verhindern kann und darf er diesen Egoismus nicht.
Was in der Praxis manchmal schwer auszuhalten ist für den Betreuer. Aktuelles Beispiel: Ein Klient fährt gewohnheitsmäßig schwarz. Teils behinderungs-bedingt, teils weil es ihm einfach wurscht ist. Er wird zwei- bis dreimal pro Monat erwischt. Jede Menge Mahnungen kommen, dazu mittlerweile drei Strafverfahren wegen Leistungserschleichung. Geld zum Bezahlen der Strafen hat er nicht immer.
Pädagogisch sinnvoll wäre es, ihn die Folgen seines Handelns spüren zu lassen. Also einmal ein Strafverfahren durchzuziehen, mit allen Folgen. Danach wäre ziemlich sicher Schluss mit der Schwarzfahrerei. Aber das darf ich nicht. Ich kann als Betreuer nicht tatenlos zusehen, wie mein Klient in den Knast wandert, ohne alles mir Mögliche dagegen zu tun. Auch wenn es langfristig dem Klienten mehr helfen würde, wenn er mal die Konsequenzen seines Tuns spüren würde.
Also versuche ich (bisher mit Erfolg), die Verfahren einstellen zu lassen und die Bußgeldforderungen (mit mäßigem Erfolg) stunden oder niederschlagen zu lassen. Mir sträuben sich bei jedem Brief, den ich schreibe, die pädagogischen Haare, aber es geht nicht anders.