Archiv der Kategorie: Das Drumherum

Ein Randthema?

Ich geb’s ja zu: Beim Thema Betreuung bin ich missionarisch veranlagt. Ich lasse keine Gelegenheit aus, Menschen über Inhalt und Sinn des Betreuungsrechts aufzuklären. Egal ob mein Gegenüber interessiert ist oder nicht. Da müssen sie durch …

Auch Journalisten, die über “Vormundschaft” und “Entmündigung” schreiben, trete ich gerne verbal in den Hintern.

Bei meinem Feldzug für das Betreuungsrecht kriege ich dann gelegentlich zu hören, dass ich mich doch mit so einem Randthema nicht so wichtig machen soll.

Nun ja.

In Deutschland leben rund 1 300 000 Menschen, die eine Betreuung haben.

Es gibt ein anderes Thema, das seit Jahren immer wieder die Schlagzeilen beherrscht und das sogar als Drohkulisse für den Bruch einer Regierungskoalition dienen kann. So wichtig ist dieses Thema: Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Davon gibt es in Deutschland laut Mikrozensus 2011 rund 34 000 Stück, also 68000 Betroffene.

Es bewahrheitet sich wieder die alte Weisheit: Es kommt nicht auf die Größe (der Anzahl der Betroffenen) an, sondern was man damit macht.

Vielleicht sollte mal ein Betreuter Außenminister werden.

Nebenbei: Die FDP hat 58 000 Mitglieder. So viel zum Thema “Randthema”.

Die Macht der Betreuer, Teil 2

Fortsetzung des letzten Artikels. Noch einmal zu der Redeschau (Talkshow) mit Frau Maischberger. Diesmal im Fokus: Der saublöde Titel der Schau “Warum haben Betreuer so viel Macht?” Saublöd deshalb, weil damit als selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass Betreuer viel Macht haben.

Das war ja auch mal so. Früher, als das Ganze noch “Vormundschaft” hieß und die Betroffenen völlig entrechtet waren. Aber das ist jetzt 21 Jahre, vier Monate und zehn Tage her. Genügend Zeit, dass sogar eine Journalistin den Wandel mitbekommen könnte. Aber eine Redeschau mit dem Titel “Betreuer helfen ihren Klienten zu einem selbstbestimmten Leben – ganz ohne Machtausübung” gibt halt keine Quote. Und als Anwalt kommt man auch nur ins Fernsehen und verdient fette Kohle, wenn man Ängste vertreibt, die man zuvor selbst geschürt hat.

Die Realität ist: Betreuer können viel Einfluss auf das Leben ihrer Klienten nehmen. Aber sie haben wenig Macht. Macht in dem Sinn, dass sie gegen den Willen ihrer Klienten handeln könnten. Um dies mal klarzustellen, gibt’s hier ein kleines Lexikon der beliebtesten Betreuungsrechtsirrtümer:

Der Betreuer darf die Wohnung des Klienten auch gegen dessen Willen betreten.

Stimmt nicht. Das Grundgesetz gilt in vollem Umfang auch für Menschen mit einer Betreuung. So auch die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand darf ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung betreten, egal ob Sie einen Betreuer haben oder nicht. Kein Polizist, kein Nachbar, kein Pflegedienst, kein Betreuer, niemand.

Ausgenommen davon ist natürlich Gefahr im Verzug. Wenn ich durch das Fenster einer Wohnung schaue und den Bewohner leblos am Boden liegen sehe, darf ich selbstverständlich rein und ihn retten. Aber das hat nichts damit zu tun, ob ich sein Betreuer bin oder nicht.

Der Betreuer kann dem Klienten verbieten in Urlaub zu fahren.

Nö, kann er nicht. Siehe oben, Grundgesetz und so. Der Betreuer kann höchstens sagen: “Sie haben kein Geld für einen Urlaub.” Wenn der Klient dann trotzdem fährt, kann der Betreuer nichts dagegen tun. Nur hinterher schauen, wie er die Rechnungen bezahlt. Oder auch nicht.

Hier wird auch oft mit dem Aufgabenkreis “Aufenthaltsbestimmung” argumentiert. Aber damit ist immer nur der “gewöhnliche Aufenthalt”, also der Wohnsitz gemeint, nicht wohin sich der Betroffene von diesem Wohnsitz überall hinbewegt. Da kann der Betreuer absolut rein gar nichts vorschreiben.

Mit dem Aufgabenkreis “Aufenthaltsbestimmung” kann der Betreuer den Aufenthalt des Klienten bestimmen.

Stimmt nur unter einer ganz engen Voraussetzung, nämlich im Zuge einer Unterbringung. Ansonsten hält sich der Einfluss des Betreuers auch in diesem Bereich in Grenzen. Er kann zum Klienten sagen: “Sie können sich diese Wohnung nicht leisten” und das dem potentiellen Vermieter auch so vermitteln. Aber wenn der Vermieter nicht zuhört und trotzdem vermietet, ist der Betreuer machtlos. Er kann dann, wenn die Miete zum dritten Mal nicht bezahlt wurde, nur den Vermieter rechthaberisch anlächeln: “Ich hab’s Ihnen ja gesagt!” So hat dann jeder seinen Spaß.

Der Betreuer kann den Klienten einfach in ein Heim stecken ohne ihn zu fragen

Nein, nein, nein. Ohne den Klienten zu fragen geht schon mal gar nichts. Und ihn dann gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen geht nur unter folgenden Bedingungen: Der Klient kann sich keinen eigenen Willen mehr bilden. Die Heimunterbringung muss in einer geschlossenen Station geschehen. Der Betreuungsrichter muss das Ganze genehmigen. Dazu muss der Richter mit dem Betroffenen reden. Und ein ärztlicher Gutachter und ein Verfahrenspfleger müssen bestätigen, dass das alles so richtig und gut ist. “Einfach” ist das alles nicht.

Der Betreuer kann bestimmen, mit wem der Klient sich trifft

Schön wär’s manchmal. Das würde manchen Klienten das Leben sehr erleichtern. Aber dazu bräuchte es erst einmal den Aufgabenkreis “Bestimmung des Umgangsrechts”. Und um den zu bekommen, braucht es schon ganz gewichtige Gründe, warum bestimmte Menschen dem Klienten so schaden, dass man sie nicht an ihn ranlassen darf. So gewichtig, dass ich diesen Aufgabenkreis bisher noch kein einziges Mal gehabt habe.

Der Betreuer kann dem Klienten das Geld einteilen

Kann er, allerdings nur, wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Ansonsten kann jeder Betreute mit seinem Geld machen, was er will. Versaufen, ansparen und dabei hungern, verschenken, spenden, unter der Matratze lagern. Wie es ihm gefällt.

Der Betreuer muss den Klienten zu einem besseren Menschen machen

Dazu habe ich hier schon was geschrieben.

Also, Frau Maischberger, Herr Thieler, und andere mit berufsbedingten Realitätswahrnehmungsstörungen: Vielleicht finden Sie in den nächsten 21 Jahren mal Zeit, sich mit den Tatsachen zu befassen. Auch wenn es Quote und Geld kostet.

Warum haben Betreuer so viel Macht?

… das war der Titel von “Menschen bei Maischberger” in dieser Woche. Da gäbe es jetzt einiges zu lästern (z.B. über diesen dämlichen Titel) und zu loben (z.B. die beiden Vertreter des nicht ganz so inkompetenten der beiden Betreuer-Berufsverbände). Aber ich will hier statt dessen einfach mal Fakten sprechen lassen.

Gemeint war mit dem Titel der Sendung vermutlich “Warum haben Betreuer so viel Macht über Angehörige der Betreuten?”. Frau Maischberger sagte in der Sendung ungefähr zehnmal “Das Thema heute ist eigentlich ‘Warum haben Betreuer so viel Macht?’, aber bevor wir dazu kommen, noch eine andere Frage …” Ich kann deshalb nur vermuten, was die gute Frau und ihre Redaktion eigentlich geplant hatten. Auf jeden Fall wurde in der Sendung oft beklagt, dass Berufsbetreuer die Angehörigen von Betreuten wegdrängen würden und so grausam intakte Familien zerstören würden.

Die Fakten hierzu sind: Laut Gesetz muss immer – in jedem Fall – bei einer Betreuerbestellung zuerst unter Eltern, Kindern, Ehegatten  und Geschwistern nach einem Betreuer gesucht werden. Erst wenn da keiner gefunden werden kann, darf ein außenstehender Ehrenamtlicher bestellt werden. Und erst wenn dieser auch nicht gefunden werden kann, dann kommt ein Berufsbetreuer zum Zug.

Was sind nun die Gründe dafür, dass ein Berufsbetreuer statt eines Angehörigen bestellt wird? Hier sind konkrete Fakten dazu, nämlich die Gründe, weshalb  ich bisher als beruflicher Betreuer eingesetzt wurde:

  • 38mal, weil das Gericht die vorhandenen Angehörigen als überfordert einschätzte oder sie selbst das auch so sahen
  • 22mal, weil es keine Angehörigen gab
  • 22mal, weil kein Kontakt zwischen den Angehörigen und dem Betreuten bestand oder Betreuter und Angehörige verstritten waren
  • 19mal, weil die Angehörigen selbst nicht wollten
  • 15mal, weil die Angehörigen selbst behindert waren und z.T. auch einen Betreuer hatten
  • 5mal, weil die Angehörigen untereinander verstritten waren und sich nicht auf einen von ihnen als Betreuer einigen konnten
  • 5mal, weil die Angehörigen zwar wollten und geeignet gewesen wären, aber zu weit weg wohnten
  • 3mal, weil die vorhandenen Angehörigen dem zu Betreuenden nachweislich Schaden zugefügt haben
  • 1mal, weil ein Interessenskonflikt bestand (gemeinsame Erbschaft)

In zwei Fällen habe ich gemeinsam mit einem Angehörigen die Betreuung geführt, mit jeweils getrennten Aufgabenkreisen. Und in neun Fällen habe ich die Betreuung dann doch noch an Angehörige abgegeben, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen war.

Intakte Familien habe ich nie zerstört. Im Gegenteil, in ein paar Fällen habe ich es sogar geschafft, zerstrittene Angehörige wieder zusammenzubringen. Wo während der Betreuungsführung durch mich familiäre Beziehungen zerbrochen sind, wäre das auch ohne meine Einwirkung geschehen. Dann aber mit weitaus heftigeren Auswirkungen auf meine Klienten.

Das sind die Fakten, Frau Maischberger.

Spaß und Freude

Hier stand ein Artikel über eine äußerst unterhaltsame Bemerkung einer Mitarbeiterin der Sparda-Bank München. Dieser lustige Satz fiel im Zusammenhang mit einer reichlich verworrenen Angelegenheit, in die die Sparda-Bank, einer meiner Klienten und ich verwickelt waren.

Ich habe daraufhin einen Brief der Abteilung Unternehmenskommunikation der Sparda-Bank bekommen, in dem diese ihre Sicht der Dinge dargestellt hat. Ich konnte dem entnehmen, dass ich durch eigene Fehler zur Verwirrung beigetragen habe (was stimmt) und dass die Mitarbeiterin diesen Satz so nicht gesagt hat (was nicht stimmt).

Und ich konnte dem Brief entnehmen, dass jene Mitarbeiterin wohl Ärger bekommen hat wegen meines Artikels. Das bedaure ich zutiefst, weil ich in der Zwischenzeit diese Dame als freundlichen und hilfsbereiten Menschen kennengelernt habe. Ich wollte ihr keinen Ärger bereiten und ich wollte sie nicht bloßstellen. Deshalb habe ich den Artikel nun gelöscht.

Ich bitte die Sparda-Dame um Entschuldigung.

Von Richtern und Menschen

Gestern rief mich eine Frau an. Sie ist ehrenamtliche Betreuerin für ihren Sohn. Durch diesen Blog ist sie auf mich gestoßen. Sie war mit einer betreuungsrechtlichen Frage konfrontiert, wo sie nicht wusste, wie sie damit umgehen sollte. Ich riet ihr, sich doch mit ihrem Anliegen direkt an den zuständigen Betreuungsrichter zu wenden.

Diesen Rat kann ich hier ganz generell weitergeben. Ich stelle immer wieder, gerade bei ehrenamtlichen Betreuern, eine große Scheu fest, die Richter und Rechtspfleger zu behelligen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen herrscht bei vielen immer noch das Bild vor von Richtern, die unerreichbar über den gewöhnlichen Sterblichen schweben. Zum anderen sehen es viele ganz allgemein als ein Zeichen von Schwäche, jemanden um Rat zu fragen. Sie haben Angst, dann für unfähig gehalten zu werden.

Diese Angst ist völlig unbegründet. Betreuung ist ein so komplexes Geschäft, dass selbst berufliche Betreuer öfter an ihre Grenzen stoßen. Ja, ich habe sogar schon Betreuungsrichter erlebt, die offen eingestehen mussten, zu einer Fachfrage keine Antwort zu haben. Außerdem ist es einfach ganz normal menschlich, nicht alles zu können und zu wissen.

Und was den ersten Punkt angeht, die Vorstellung von Richtern als göttergleiche Wesen: Ich kann Ihnen aus langjähriger persönlicher Erfahrung versichern, dass die meisten Richter und Richterinnen tatsächlich Menschen sind. Und obwohl sie alle Jura studiert haben, schaffen es viele von ihnen sogar, sich verständlich auszudrücken.

Also: Haben Sie keine Scheu, sich an das Betreuungsgericht zu wenden, wenn Sie nicht mehr weiter wissen! Die Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter sind auch für Sie da und werden von Ihren Steuergeldern dafür bezahlt.

(Kleiner Nachsatz: Hier gilt natürlich wie bei allem: Bitte nicht übertreiben! Irgendwann nach dem zehnten Anruf vom selben Betreuer in einer Woche wird auch der geduldigste Richter unfreundlich.)

 

Da klappt einem die Kinnlade runter

Letztens hat mich ein Klient gebeten, bei einer Wohnungsabnahme dabei zu sein. Er könne das zwar auch allein, aber er hätte Angst. Zurecht. Aufgrund einer psychischen Erkrankung des Klienten war dessen Wohnung komplett vermüllt. Die Kaution war schon für frühere Reparaturen aufgebraucht worden. Zudem hatte mein Klient einen Wasserschaden verursacht, der sich vom zweiten Stock der Wohnanlage bis in den Keller verbreitete. Der Klient bezog Hartz IV, konnte also keine Renovierungen und keine Schadensbehebung bezahlen. Er hatte zugesagt, zusammen mit Verwandten wenigstens die Wohnung leerzuräumen, hatte das jedoch wegen seiner Erkrankung nicht geschafft.

Wir fuhren also zur Wohnungsabnahme. Es erwarteten uns der Vermieter, der Hausverwalter und ein Vertreter des Eigentümerbeirats. Wir betraten die Wohnung, kamen allerdings nur bis zum Flur, weil das Wohnzimmer so mit Müll zugestellt war, dass sich die Tür nur wenig öffnen ließ.

Mein Klient setzte zu einer Verteidigungsrede an. Der Hausverwalter unterbrach ihn: “Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Niemand lebt freiwillig so, wie Sie gelebt haben. Es gibt halt solche Erkrankungen, die solche Folgen haben. Das verstehen wir schon.”

Der Vertreter der Eigentümer sagte: “Wir freuen uns für Sie, dass Sie sich jetzt aus diesem Zustand befreien konnten und dass Sie Ihre Defizite angehen. Blicken wir nicht mehr zurück, sondern schauen wir, wie wir die Wohnung hier wieder in enen bewohnbaren Zustand bringen.”

Worauf mein Klient sich wieder für den Zustand der Wohnung entschuldigte und auch dafür, dass er nichts zur Renovierung beitragen könne.

“Das ist schon in Ordnung”, meinte der Hausverwalter, “da kümmern wir uns jetzt drum. Belasten Sie sich nicht mehr damit, sondern freuen Sie sich auf Ihr neues Leben!”

Und sogar der Vermieter nickte dazu, wenn auch nicht sehr enthusiastisch. Aber auch von ihm kam kein Vorwurf.

Da klappt sogar einem altgedienten Betreuer die Kinnlade runter.

Faulheit

Fall 1

Ein Klient von mir erhält eine Nachnahmesendung. Er bezahlt dem Postboten dafür 80 Euro. Der Inhalt der Sendung: Zwei DIN-A-4-Blätter mit Hinweisen, wie er sich gegen Werbeanrufe und deren Folgen (z.B. Nachnahmesendungen) schützen kann. Kein Absender, kein sonstiger Hinweis, der es ermöglichen würden, das “Geschäft” rückgängig zu machen.

Ich erstatte Anzeige wegen Betrugs. Ich erhalte sehr schnell die Antwort der Staatsanwaltschaft: Es werden keine Ermittlungen eingeleitet, da keine Straftat zu erkennen ist.

Fall 2

Ein Klient fährt mit der Bahn. Er kauft eine Fahrkarte von A nach B. Kurz vor B schläft er ein, kurz nach B wird er vom Schaffner geweckt. Der Klient zahlt die 40,00 € erhöhtes Beförderungsentgelt und steigt am nächsten Bahnhof aus.

Vier Monate später kommt eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Erschleichen von Leistungen, weil mein Klient “bei Fahrtantritt nicht vorhatte, das Beförderungsentgelt zu entrichten”.

Man bekommt aus diesen (und vielen anderen) Fällen den Eindruck, dass sich Ermittlungen und Anklagen vor allem danach richten, wieviel Arbeit sie dem Staatsanwalt machen. An komplizierten und aufwendigen Fällen “besteht kein öffentliches Interesse”. Mit einfach gelagerten, leicht zu bearbeitenden Delikten kommt man schnell vor Gericht. So wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt …

Neulich im Jobcenter

Neulich saß ich mit einem Klienten wartend im Flur eines Jobcenters. An die Empfangstheke trat ein Mann und sprach zu der Angestellten des Jobcenters einige unverständliche Sätze. Die Angestellte entgegnete sehr freundlich: “Wo ist denn Ihr Freund, der immer mitkommt und übersetzt?” Eine unverständliche Antwort. Die Angestellte freundlich: “Es tut mir wirklich leid, aber ohne Ihren Freund verstehe ich Sie nicht.” Unverständliche Antwort. Die Angestellte: “Where is your friend? For translating?” Schulterzucken. “Ou est votre ami?” Unverständliche Antwort. Darauf ein freundlicher, aber leidenschaftlicher Ausbruch der Angestellten: “Ja Herrschaftzeiten, welche Sprache sprechen Sie denn?”

Gelächter im Jobcenter-Flur.

Umzüge

Vorletzte Woche war wieder mal ein Umzug fällig. Das zählt ja zu den Hauptbeschäftigungen eines Betreuers, Klienten dabei zu helfen, von Wohnung A nach Wohnung B zu ziehen.

Ehrlich gesagt: Das zählt nicht zu meinen liebsten Tätigkeiten. Umzüge sind mit viel Arbeit und oft mit viel Ärger verbunden. Der Vermieter der alten Wohnung ist häufig nicht sonderlich begeistert über den Zustand der Wohnung. Noch weniger begeistert ist er von der Aussicht, die Renovierung selber bezahlen zu dürfen, weil mein Klient kein Geld hat. Der Umzug selbst und seine Bezahlung müssen organisiert werden. Die Umzugsfirma muss beaufsichtigt werden, damit sie exakt das mitnehmen, was mit soll, nicht mehr und nicht weniger. Und danach folgt dann der übliche bürokratische Kram mit Ummeldung, Adressänderung an tausend Stellen mitteilen, neuer Antrag beim neu zuständigen Jobcenter usw.

Der letzte Umzug war da mal einfacher. Zumindest der Umzug selbst. Der Klient wohnte bisher bei seiner Mutter und besaß außer einem Schlafsofa und zwei Computern keine Möbel. In 1 1/2 Stunden war der Umzug erledigt. Dafür hält mich das Ganze jetzt danach in Atem. Die neue Wohnung , die logischerweise leer war, musste gefüllt werden. Dafür musste ein Zuschuss beim Jobcenter beantragt werden. Der Ölofen und der Tank waren ebenfalls leer. Also Heizkostenzuschuss beantragen und Öllieferung beauftragen. Der Zuschuss betrug 336,00 Euro, die Mindestliefermenge beträgt aber 500 Liter, also knapp über 500 Euro. Der Klient hat keine finanziellen Reserven. Hier ist wieder betreuerliche Kreativität gefragt. Idee: Ich schicke meinen Klienten zum nächstgelegenen Öl-Lieferanten, damit er dort sein größtes Talent ausspielt: Mitleid erregen. Ob sie denn einem armen Hartz-IV-Empfänger nicht ausnahmsweise, weil doch Weihnachten ist … – Es funktioniert!

Den aufwendigsten Umzug hatte ich gleich zu Beginn meiner Tätigkeit als Betreuer. Drei Schwestern, die gemeinsam aus dem Sudetenland vertrieben worden waren, gemeinsam in eine Zwei-Zimmer-Genossenschaftswohnung gezogen waren, dort seit vierzig Jahren lebten und in diesen vierzig Jahren nichts weggeworfen hatten. Alles war sauber und ordentlich, alles war voll. In der Küche feinsäuberlich ausgespülte Joghurtbecher mit Ablaufdatum 1979, im Wohnzimmer drei Teppiche übereinander. Man kann doch die alten Teppiche nicht wegschmeißen! Dazu ein großer Dachboden und ein Kellerabteil, beide restlos überfüllt, u.a. mit sieben weiteren Teppichen.

Die drei Schwestern zogen gemeinsam in ein nahegelegenes Pflegeheim. Ich fragte den Heimleiter, ob die Damen persönliche Dinge mitbringen dürften. “Ja, natürlich”. Auch ein bisschen mehr persönliche Dinge? “Kein Problem, wir haben einen großen Dachboden.”

Ein paar Tage später rief mich der Heimleiter an: “Die Damen haben jetzt gerade den hundertsten Umzugskarton in den Dachboden stellen lassen. Es wäre schön, wenn sie jetzt so allmählich mal aufhören würden.” Zu diesem Zeitpunkt hatte die Umzugsfirma noch nicht mal angefangen, die Wohnung leerzuräumen. Sie waren immer noch im Dachboden und im Keller beschäftigt. Wir hatten alle noch viele Wochen Spaß.

Recht und Gerechtigkeit

Im vorigen Artikel habe ich über einen Fall geschrieben, wo Recht und Gerechtigkeit auseinanderklaffen, hier ausnahmsweise mal zum (ungerechten) Vorteil eines Klienten. Im Betreueralltag erlebt man es leider meist andersherum. Der Klient ist im Recht, bekommt es aber nicht. Oder ein “Gegenspieler” des Klients handelt unrecht, kommt aber damit durch, oft sogar noch mit einer Belohnung. Selten genug bewahrheitet sich der alte Moralsatz “Unrecht Gut gedeiht nicht”.

Eines dieser seltenen Erlebnisse, wo unrechtes Gut tatsächlich nicht gedieh, hatte vor vielen Jahren mein Kollege, mit dem ich damals eine Bürogemeinschaft betrieb. Der wurde Betreuer für einen älteren ehemaligen Landwirt. Dieser war wiederum hoch verschuldet. Er hatte vor Jahrzehnten einen relativ kleinen Kredit zu einem relativ hohen Zinssatz bei der Dorffiliale der heimischen Genossenschaftsbank aufgenommen, um einen Umbau an seinem Hof zu finanzieren. Wegen psychischer Beeinträchtigungen und vor allem wegen bäuerlicher Sturheit hatte er den Kredit nie zurückgezahlt.

Der Filialleiter der Bank – der zwei Häuser weiter wohnte -, unternahm nie einen ernsthaften Versuch, den Kredit einzutreiben. So wuchs die Kreditsumme von einem knapp fünfstelligen DM-Betrag auf sechs Stellen an. Als mein Kollege zum Betreuer bestellt wurde, sah der Filialleiter seine Chance gekommen. Plötzlich verlangte er die Rückzahlung des Kredits, wohl wissend, dass sein Nachbar inzwischen in Rente war und weder das Einkommen noch das Barvermögen besaß, um auch bloß eine ratenweise Tilgung vornehmen zu können. Aber daran hatte der freundliche Herr von der Genossenschaftsbank auch gar kein Interesse. Er wollte das Grundstück, auf dem der Hof stand, im Zuge einer Zwangsversteigerung für seine Bank gewinnen. Jetzt, da der Kredit in nicht mehr rückzahlbare Höhen gestiegen war, wähnte er sich seinem jahrelang verfolgten Ziel endlich nahe.

Meinem Kollegen blieb nichts anderes übrig, als den Verkauf des Hofes zu forcieren. Da sein Klient nicht nur stur, sondern auch extrem sparsam war, hatte sich auf dem Hofgelände einiges an altem Zeug angesammelt, das “zu schade zum Wegwerfen” war. Unter anderem knapp tausend Traktorreifen. Mein Kollege ließ jemand von einer Entsorgungsfirma kommen, um die Räumungskosten zu schätzen. Das Ergebnis der Schätzung: Umgerechnet 300.000 Euro für alles, was auf dem Gelände herumlag, ohne mögliche Verunreinigungen des Bodens.

Diese Entsorgungskosten hätte der Käufer des Hofes zu tragen gehabt. Und plötzlich hatte die Genossenschaftsbank überhaupt kein Interesse mehr an der Zwangsversteigerung. Selten habe ich meinen Kollegen so grinsen sehen.