Archiv der Kategorie: Der Mensch als Betreuter

SMS aus dem Klo

Gestern kam es zu einem interessanten SMS-Wechsel mit einem Klienten. Der ist Anfang zwanzig und kämpft vor allem mit ADHS. Das führt dazu, dass er regelmäßig Dinge vermasselt, weil er sich schwer tut, diese Dinge zu planen. Das führt unter anderem dazu, dass er immer wieder schwarzfährt. Die Aufgabenstellung “Ich stehe am Bahnhof und habe kein Geld für eine Fahrkarte – was tun?” überfordert ihn. Außerdem ist er mit einer gewissen Lässigkeit ausgestattet.

Da ein Einwilligungsvorbehalt besteht, überweise ich ihm jede Woche einen bestimmten Betrag auf ein Konto, über das er frei verfügen kann. Der Klient ist arbeitslos und gerade bei einem Ein-Euro-Job tätig. Das heißt: er sollte dort tätig sein, aber er fehlt seit einer Woche.

Gestern kam nun eine SMS von ihm: “Krieg ich heute mein Geld?”

Antwort des Betreuers: “Nur wenn Sie heute in die Arbeit gehen.”

Klient: “Ich brauch das Geld.”

Betreuer: “Arbeit!”

Klient: “Ok. Ich fahre ja schon.”

Eine halbe Stunde später die nächste SMS:

Klient: “Fahre jetzt nach X.”

Betreuer: “Fahrkarte kaufen!”

Klient: “Habe mich ins Zug-Klo eingesperrt. Das geht schon gut.”

Am Tag davor war eine Anklageschrift gekommen wegen 34 Schwarzfahrten.

Einsichten eines Betreuten

Eine kleine Anekdote.

Ich bin mit einem 23jährigen Klienten zu einem Gerichtstermin unterwegs. Am Eingang des Gerichts müssen wir uns der üblichen Kontrolle unterziehen und unter anderem unseren Tascheninhalt in einen Korb legen. Der Klient legt ein Smartphone hinein. Dieses Teil hat mir in den Wochen davor viel Arbeit bereitet, weil der junge Mann weder die Anschaffung noch die Vertragsgebühren bezahlen kann. Auch ich lege mein Handy in den Korb. Es ist Baujahr 2003, außer telefonieren und simsen kann man damit nichts tun.

Der Klient sieht mein Handy und fängt schallend an zu lachen. Mit lautem Gepruste und Kopfschütteln deutet er immer wieder auf dieses Gerät. Plötzlich wird er ernst und sagt: “Na ja, immerhin können Sie Ihr Handy bezahlen.”

Einsichten eines Betreuten.

Zuschauen können

Zwei Fälle, ein Thema.

Fall A: Einer meiner liebsten Klienten, über den ich hier schon öfter berichtet habe. Er leidet am Messie-Syndrom in einem rekordverdächtigen Ausmaß. Seine Wohnung ist so vollgestopft, dass er sie nicht mehr betreten kann. Er verbringt die Nacht auf einem Stuhl sitzend im Keller. Als Folge davon hat er immer wieder Wassereinlagerungen in den Beinen. Auch sonst ist seine Gesundheit mittlerweile recht angeschlagen, u.a. weil er verdorbene Lebensmittel isst, die er aus dem Abfall von Supermärkten und Fastfood-Restaurants fischt.

Alle aus seinem Umfeld (Vermieter, Stadt, Arbeitgeber, Pflegedienst, Sozialarbeiter) stürmen auf mich ein, ich soll doch was tun. Auf meine Nachfrage, was denn genau, kommen als Antwort entweder ein Schulterzucken nach längerem Schweigen oder irgendwelche illegalen Vorschläge.

Vor zwei Jahren trafen sich alle, die mit dem Klienten zu tun haben, zu einer Hilfeplankonferenz. Es waren immerhin rund ein dutzend Personen. Ergebnis der Beratung nach über einer Stunde: Wir können nichts tun. Nur zuschauen.

Fall B, aus meinem privaten Umkreis: Ein Mann leidet an einer Krankheit, die in 100 % der Fälle tödlich verläuft. Es gibt keine Therapie. Wegen akuter Beschwerden kommt er ins Krankenhaus. Die Ärzte sagen, dass sie nichts machen können. Sie machen aber trotzdem was. Eine Untersuchung nach der anderen, u.a. eine Herzkatheter-Untersuchung. Und sie geben Medikamente, jede Menge. Und sagen dann, dass sie eigentlich nichts tun können. Aber einfach nur zuschauen können sie auch nicht.

Das ist eine Kunst, die man unbedingt beherrschen muss, wenn man in einem helfenden Beruf tätig ist: Zuschauen können. Respektieren, dass es Dinge gibt, die man einfach nicht ändern kann. Und dann dennoch nicht wegsehen, sondern das Leid mitfühlend begleiten, ohne in sinn- und hilflosen Aktionismus zu verfallen. Aus Respekt vor dem Menschen, der einen anderen Lebensentwurf lebt, auch wenn man den nicht im geringsten nachvollziehen kann. Aus Respekt vor einem sterbenden Menschen, um ihm einen gelingenden Abschied aus dem Leben zu ermöglichen. Und aus der Einsicht, dass ich nicht allmächtig bin und meine Hilfe ein Ende hat.

Da klappt einem die Kinnlade runter

Letztens hat mich ein Klient gebeten, bei einer Wohnungsabnahme dabei zu sein. Er könne das zwar auch allein, aber er hätte Angst. Zurecht. Aufgrund einer psychischen Erkrankung des Klienten war dessen Wohnung komplett vermüllt. Die Kaution war schon für frühere Reparaturen aufgebraucht worden. Zudem hatte mein Klient einen Wasserschaden verursacht, der sich vom zweiten Stock der Wohnanlage bis in den Keller verbreitete. Der Klient bezog Hartz IV, konnte also keine Renovierungen und keine Schadensbehebung bezahlen. Er hatte zugesagt, zusammen mit Verwandten wenigstens die Wohnung leerzuräumen, hatte das jedoch wegen seiner Erkrankung nicht geschafft.

Wir fuhren also zur Wohnungsabnahme. Es erwarteten uns der Vermieter, der Hausverwalter und ein Vertreter des Eigentümerbeirats. Wir betraten die Wohnung, kamen allerdings nur bis zum Flur, weil das Wohnzimmer so mit Müll zugestellt war, dass sich die Tür nur wenig öffnen ließ.

Mein Klient setzte zu einer Verteidigungsrede an. Der Hausverwalter unterbrach ihn: “Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Niemand lebt freiwillig so, wie Sie gelebt haben. Es gibt halt solche Erkrankungen, die solche Folgen haben. Das verstehen wir schon.”

Der Vertreter der Eigentümer sagte: “Wir freuen uns für Sie, dass Sie sich jetzt aus diesem Zustand befreien konnten und dass Sie Ihre Defizite angehen. Blicken wir nicht mehr zurück, sondern schauen wir, wie wir die Wohnung hier wieder in enen bewohnbaren Zustand bringen.”

Worauf mein Klient sich wieder für den Zustand der Wohnung entschuldigte und auch dafür, dass er nichts zur Renovierung beitragen könne.

“Das ist schon in Ordnung”, meinte der Hausverwalter, “da kümmern wir uns jetzt drum. Belasten Sie sich nicht mehr damit, sondern freuen Sie sich auf Ihr neues Leben!”

Und sogar der Vermieter nickte dazu, wenn auch nicht sehr enthusiastisch. Aber auch von ihm kam kein Vorwurf.

Da klappt sogar einem altgedienten Betreuer die Kinnlade runter.

Metzgerfahrt

Kennen Sie den Ausdruck “Metzgerfahrt”? – Das ist eine Bezeichnung für eine erfolglose Unternehmung. Eine solche habe ich diese Woche unternommen.

Zusammen mit einem Klienten, Herrn Karl, bin ich in die nächstgelegene Großstadt gefahren. Dort war die Besichtigung einer ambulanten Einrichtung geplant, in der psychisch Kranke wie Herr Karl kurzzeitig zur Krisenbewältigung Aufnahme finden können. Herr Karl ist im Rentenalter, sehr korpulent und hat immer wieder Tage mit großer körperlicher Schwäche.

Einen solchen Tag hatte er dummerweise nun erwischt. Außerdem hatte er verschlafen und in Folge dessen kein Frühstück und vor allem keine Zigarette intus. Die Folge: Er kam mit Müh und Not noch aus der Tiefgarage heraus, in der ich geparkt hatte. Die 100 m bis zur Einrichtung waren nicht mehr zu schaffen. Zum Auto zurück packte er es auch nicht mehr. Mit dem Auto aus der Tiefgarage heraus und ihn wieder einladen ging auch nicht, da es auf der Straße keinerlei Parkmöglichkeit gab.

Scheiße. Ich verfluchte mich selber, weil ich nicht daran gedacht hatte, einen Rollstuhl mitzunehmen. Also lehne ich Herrn Karl gegen eine Wand und sprinte ich zur Einrichtung, um dort einen solchen zu organisieren. Dort gab’s aber keinen, und auch sonst war nichts auf körperlich eingeschränkte Menschen eingerichtet. Somit war nach fünf Minuten klar: Das Ganze ist eh nichts für Herrn Karl.

Ich sprinte zurück zu Herrn Karl. Der sitzt inzwischen am Boden, ein freundlicher Herr kümmert sich um ihn. Dieser ist sehr kompetent, genau das, was ich jetzt brauche. Denn irgendwie muss ich Herrn Karl ja wieder ins Auto bringen. Der freundliche Herr ist von Beruf Polizist und kennt sich bestens in der Stadt aus. Er geht zum nächstgelegenen Altersheim und kommt von dort mit einem Rollstuhl zurück. Wir rollen Herrn Karl ins Auto, der freundliche Herr bringt den Rollstuhl zurück.

Eine Metzgerfahrt auf ganzer Linie, dank eigener Dummheit und widriger Umstände. Aber wenigstens habe ich einen äußerst netten Menschen kennengelernt.

Heilung?

Diese Woche ging es in der Fernsehreihe “37°” über Leute, die in meiner Heimat “Streithansel” genannt werden. Zum Beispiel ein Mann, der seit 30 Jahren gegen ein Freizeitgelände vor seinem Haus ankämpft. Er verbringt sein Leben damit, die Menschen zu filmen, die sich auf diesem Gelände tummeln, Schriftverkehr zu führen mit dem Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Ministerpräsidenten und wer sonst noch so anschreibbar ist. Eine Mediatorin, die eingeschaltet wurde, fragte den Mann, wie es denn wäre, wenn das Freizeitgelände geschlossen würde und er nach 30 Jahren endlich seine Ruhe hätte. Der Mann war offensichtlich völlig ratlos und zu keiner Antwort in der Lage. Er wollte anscheinend gar nicht wirklich, dass sein Problem gelöst wird.

Das ist ein Verhalten, das ich von vielen meiner Klienten kenne. (Und auch von vielen nicht-betreuten Menschen.) Sie leiden furchtbar unter einem Problem, verhindern aber mit aller Macht, dass es gelöst wird.

Nehmen wir Herrn Gayer. Er hat eine Psychose, seit über zwanzig Jahren. Er leidet enorm darunter, weil er durch seine Erkrankung sehr einsam geworden ist. Mit ihm ist immer nur sehr kurz ein Gespräch möglich, das nicht in seiner Welt stattfindet. Er … nun ja, er riecht, weil ihm seine Erkrankung wenig Freiraum für Körperhygiene lässt. Keine guten Voraussetzungen für Freundschaften, von einer Liebesbeziehung ganz zu schweigen.

Die Tage von Herrn Gayer sind angefüllt mit der Ausarbeitung seines Weltbildes. Ganze Hefte hat er vollgeschrieben mit Diagrammen der Beziehungen von ihm, seinem göttlichen Selbst, anderen Göttern und den 100000 Kindern, die er gezeugt hat. Auch die Wände und die Wohnungstür geben Zeugnis, wie intensiv er sich mit seiner Weltsicht beschäftigt.

Wenn nun Herr Gayer geheilt würde – was bliebe ihm dann? – - Nichts. Leere, beschäftigungslose Tage, in denen er schutzlos seiner Einsamkeit ausgeliefert wäre. Ein zielloses, planloses Leben. Deshalb verhindert Herr Gayer jede Heilung, obwohl er furchtbar unter seiner Krankheit leidet. Das, was ihn kaputt macht, gibt ihm Schutz.

Und so geht es vielen Menschen. Sie leiden unter einer Krankheit, einer Behinderung, einem persönlichen Problem. Sie wollen nichts dringender, als dieses Problem loswerden. Aber sie können nicht, weil genau dieses Problem, diese Krankheit ihrem Leben Inhalt und Sinn gibt. Auch wenn es sie kaputt macht, selbst wenn es sie in den Tod treibt: Dieser miese, elende Zustand ist für sie gleichzeitig Sicherheit. Und diese Sicherheit ist jedes Opfer wert.

Der Mensch ist schon ein paradoxes Wesen.

Ein Mann packt aus

Gestern habe ich einen Klienten zum Gericht begleitet. Nichts Schlimmes. Es ging nur um die Anhörung zur Betreuungsverlängerung. Mein Klient hat ein sehr ausgeprägtes Messie-Syndrom. Als wir aus dem Auto aussteigen, weise ich ihn darauf hin, dass an bayerischen Gerichten seit Kurzem strenge Einlasskontrollen durchgeführt werden. “Gut dass Sie das sagen”, meint er, greift in seine beiden Hosentaschen und packt aus: 2 große Haushaltsscheren, 8 Batterien, 3 Taschen-messer, 2 große Schraubenzieher, 3 Notizhefte.

Wir gehen ins Gericht. Mein Klient wird an der Sicherheitsschleuse aufgefordert, seine Hosentaschen auszuleeren. Dieselben, die er gerade in mein Auto entleert hat. Mein Klient greift in seine beiden Hosentaschen und packt aus: 1 mit Zetteln prall gefüllten Geldbeutel, 1 üppig bestückten Schlüsselbund und 1 Zange, die ihm sofort abgenommen wird.

Seine Hose muss einen stabilen Stoff haben.

Betreuer sind keine Erzieher

Frage: Darf der Betreuer einen Klienten zu einem besseren Menschen machen?

Antwort: Nein.

Darin besteht ein grundlegendes Missverständnis über die Aufgabe der Betreuung. Gängige Meinung ist, dass der Betreuer seinen Klienten erziehen muss, so dass dieser wieder ein brauchbares Mitglied der Gesellschaft wird.

Das ist ja auch eine schöne Vorstellung. Zumindest für “die Gesellschaft”. Aber es spricht doch einiges dagegen. Zum Beispiel dass dem Betreuer keinerlei erzieherische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Betreuer darf den Klienten nicht bestrafen und auch nicht loben. Natürlich darf er lobende Worte anbringen, aber positive Verstärkung etwa in dem Sinn “Wenn du machst was ich will, dann kriegst du auch mehr Geld” ist verboten.

Außerdem heißt “Erziehung” ja, dass ich einen anderen Menschen forme, nach meinen Vorstellungen und Zielen. Das ist genau das Gegenteil von dem was Betreuung will. Betreuung will, dass jeder betreute Mensch so viel Selbstbestimmung wie möglich (zurück)erhält. Und Selbstbestimmung heißt vor allem: Ich darf so leben wie ich will und was du dazu meinst ist dein Problem, nicht meins.

Natürlich steht es dem Betreuer frei, seine Meinung gegenüber dem Klienten zu äußern und immer wieder mit Worten auf ihn einzuwirken und z.B. zu sagen “Ihre Selbstbestimmung schlägt allmählich in rücksichtslosen Egoismus um”. Aber mit den Mitteln des Betreuungsrechts verhindern kann und darf er diesen Egoismus nicht.

Was in der Praxis manchmal schwer auszuhalten ist für den Betreuer. Aktuelles Beispiel: Ein Klient fährt gewohnheitsmäßig schwarz. Teils behinderungs-bedingt, teils weil es ihm einfach wurscht ist. Er wird zwei- bis dreimal pro Monat erwischt. Jede Menge Mahnungen kommen, dazu mittlerweile drei Strafverfahren wegen Leistungserschleichung. Geld zum Bezahlen der Strafen hat er nicht immer.

Pädagogisch sinnvoll wäre es, ihn die Folgen seines Handelns spüren zu lassen. Also einmal ein Strafverfahren durchzuziehen, mit allen Folgen. Danach wäre ziemlich sicher Schluss mit der Schwarzfahrerei. Aber das darf ich nicht. Ich kann als Betreuer nicht tatenlos zusehen, wie mein Klient in den Knast wandert, ohne alles mir Mögliche dagegen zu tun. Auch wenn es langfristig dem Klienten mehr helfen würde, wenn er mal die Konsequenzen seines Tuns spüren würde.

Also versuche ich (bisher mit Erfolg), die Verfahren einstellen zu lassen und die Bußgeldforderungen (mit mäßigem Erfolg) stunden oder niederschlagen zu lassen. Mir sträuben sich bei jedem Brief, den ich schreibe, die pädagogischen Haare, aber es geht nicht anders.

Fatale Tropfen

Ich bin nebenher auch als Verfahrenspfleger tätig. (Hier ist die Erklärung dieses Begriffs!) Dabei erlebt man immer wieder wunderliche Dinge.

Vor zwei Wochen kam zum Beispiel die Akte für eine Dame weit über achtzig auf meinen Tisch. Sie war frisch in die geschlossene Station der Psychiatrie eingeliefert worden. Diagnose: Delir bei Demenz. Der Richter hatte eine vorläufige Unterbringung genehmigt und den Sohn der Frau zum Betreuer bestellt.

Ein paar Tage später rufe ich den Sohn an. Der sagt mir, dass seine Mutter wieder fit sei. Sie hätte nie Demenz gehabt und hätte sie auch jetzt nicht.

Ich fahre zu der Dame. Sie liegt im Bett, ist geistig ohne jede Beeinträchtigung und weiß, warum sie hier ist und dass sie hier nicht bleiben will. Folgendes war passiert: Die Dame hatte Verstopfung und nahm deshalb ein Abführmittel. Allerdings nicht die empfohlenen 10 Tropfen, sondern 100, damit’s auch wirklich hilft. Die Folge: 10 kg Gewichtsverlust, massive Dehydrierung, Delirium, Einlieferung ins Krankenhaus. Die Ärzte sagen: Aha, typisch Demenz – und das ganze Verfahren nimmt seinen Lauf.

Ich habe sofort ans Gericht gefaxt, dass der Beschluss zur Unterbringung sofort aufgehoben werden muss. Was auch geschah.

Budgetierte Einwilligungsfähigkeit

Donnerstagnachmittag. Anruf von der Betreuungsstelle: Ob ich bereit bin, eine sehr dringliche Betreuung zu übernehmen. Ich bin. Eine Stunde später liegt die Betreuerbestellung in meinem Fax.

Es geht um eine ältere Dame, Frau Müller, die in einem Heim wohnt. Sie kam ins Krankenhaus, zeigt Demenz-Symptome. Die Klinik hätte ziemlich Druck gemacht, weil dringend eine Untersuchung gemacht werden sollte, die Dame aber nicht einwilligungsfähig sei. Deshalb muss schnell ein Betreuer her.

Ich sprinte sofort mit dem druckfrischen Fax ins Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin zeigt sich sehr erleichtert. “Endlich”, sagt sie, “wir warten schon seit zwei Tagen auf die Betreuerbestellung. Wissen Sie, das Budget für diese Behandlung ist nämlich schon seit zwei Tagen ausgeschöpft. Die gute Frau sollte eigentlich deshalb schon vorgestern entlassen werden. Aber wir müssen noch eine Darmspiegelung machen. Und da kann Frau Müller nicht selbst einwilligen. Wenn Sie bitte hier unterschreiben würden …”

Zur Klarstellung: Frau Müller kam ins Krankenhaus, ohne dass sie dazu hätte einwilligen können. Sie erhielt Infusionen, ohne dass jemand ihre Einwilligung eingeholt hätte. Man verabreichte ihr Medikamente ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Da dachte sich keiner im Krankenhaus was dabei, solange es Geld dafür gab. Erst als das Budget erschöft war und eine größere Untersuchung anstand, erinnerte man sich an die Menschen- und Patientenrechte von Frau Müller und beantragte eine Betreuung.

Ach ja, noch ein winzigkleines Detail: Als Frau Müller einmal ihre Meinung zu der Behandlung kundtat indem sie den Infusionsschlauch herausriss, wurde sie ins Bett fixiert. Vor der Betreuerbestellung. “Und nur 24 Stunden, länger dürfen wir ja nicht ohne richterliche Genehmigung”, sagte die Ärztin mit einem strahlenden Lächeln.

Körperverletzung und Freiheitsberaubung: So geht’s zu in deutschen Krankenhäusern, wenn man keinen Betreuer hat, der einen rechtzeitig schützen kann.