Archiv der Kategorie: Die lustigen Seiten

Juristen sind die besseren Kabarettisten

In meinem Vorbetreuerleben war ich Kabarettist. Nun, da ich viel mit Juristen zu tun habe, stelle ich fest, dass sich das Denken eines Juristen nicht wesentlich vom Denken eines Kabarettisten unterscheidet. Wo der normale Mensch irgendwann zu denken aufhört, da denken Kabarettisten und Juristen stur weiter – immer geradeaus, bis sie an einem Punkt angelangt sind, wo der normale Mensch sagt: “Ja, stimmt schon, irgendwie, ist aber trotzdem kompletter Blödsinn.”

(Gleiches gilt übrigens auch für Menschen mit einer Psychose. Aber das nur am Rande.)

Ein klassisches Beispiel, das ich neulich wieder auf einer Fortbildung gehört habe:

In jeder Betreuung gibt es ja bestimmte Aufgabenkreise. Die handelsüblichen Aufgabenkreise sind Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung. Ein Betreuer hat dann bestimmte Aufgaben zu erledigen, z.B. einen Sozialhilfeantrag zu stellen. Unter welchen Aufgabenkreis fällt nun die Antragstellung für Sozialhilfe? – Unter Vermögenssorge natürlich, denkt der normale Mensch. – Falsch, sagt der Jurist in Gestalt mehrer Richter, die entschieden haben, dass Sozialhilfe nicht in den Bereich der Vermögenssorge gehört, sondern zur Personensorge, also Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und so Zeug.

Der juristische Gedankengang dahinter ist folgender: Sozialhilfe ist die staatliche Form des Unterhalts für die Menschen, die ihren Unterhalt nicht selbst besorgen können oder ihn von anderen – z.B. Eltern – erhalten können. Nun hat ein Richter vor langer Zeit, noch zu Kaisers Zeiten, entschieden, dass Unterhalt nicht nur finanzielle Dinge betrifft, sondern zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört und damit zur Personensorge gerechnet werden muss. Dieser Auffassung haben sich über die Jahrzehnte auch andere Gerichte angeschlossen. Und so kommt es, dass ein Betreuer, der für seinen Klienten staatlichen Unterhalt in Form von Sozialhilfe beantragt, dafür nicht die Vermögenssorge braucht, sondern andere Aufgabenkreise.

Die Begründung für das Urteil jenes kaiserlichen Richters hat übrigens auch was kabarettnahes. Ausgangspunkt war die Tatsache, dass Frauen in Deutschland (respektive BRD) bis 1957 (!) per Gesetz keine Verfügungsgewalt über ihre finanziellen Angelegenheiten hatten. Dafür war allein ihr Ehemann zuständig. Nun hatte damals eine Frau ihren geschieden Ex-Ehemann auf Unterhalt für ihr  gemeinsames Kind verklagt. Das konnte sie aber eigentlich gar nicht, weil sie ja als Frau in finanziellen Dingen nicht selbständig tätig werden durfte. Also entschied besagter Richter – um der Frau und ihrem Kind zu ihrem Recht zu verhelfen -, dass Unterhalt gar nicht die Finanzen betrifft, sondern die Grundbedürfnisse eines Menschen, und damit unter die Personensorge fällt. Und dafür waren seit jeher die Frauen zuständig.

Juristen sind eben die besseren Kabarettisten.

Schöne Worte

Jetzt ist ja wieder die Zeit der Suche nach dem Wort des Jahres, dem Unwort des Jahres, dem irgendwelchen Dingsbums des Jahres. Auch im Betreuungswesen begegnen einem immer wieder schöne, anrührende Wortbildungen, die begeistern und haften bleiben. Hier sind meine drei Favoriten:

Befreiungsausweis

Den bekommt jeder, der für das laufende Jahr von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist. Befreiungsausweis: Ein wunderbares Wort! Diese Kombination aus einer tiefen menschlichen Sehnsucht (Befreiung) und einem typisch bürokratischen Ausdruck (Ausweis) hat so etwas ganzheitliches, vermittelt eine Sicherheit, wie der Mensch sie sonst in so einem persönlichen Bereich nicht erlebt. Danke, liebe Sozialgesetzgebung!

Kompetenzcenter Schaden

Als ich neulich diesen Ausdruck gelesen habe, dachte ich zuerst, dass sich Kabel Deutschland umbenannt hat, um seine einzig vorhandene Kompetenz deutlich zum Ausdruck zu bringen. Aber es handelte sich dann doch nur um die Abteilung einer Unfallversicherung, die Schadenfälle reguliert. Dennoch: Zwei so entgegengesetzte Bedeutungen in einem Ausdruck zusammenzubringen ist eine sprachliche Glanzleistung. Danke, Gothaer Versicherung!

Empfangsbekenntnis

Immer wenn ich ein Empfangsbekenntnis in Händen halte, bekomme ich richtiggehend religiöse Gefühle. Ich bin dann jedesmal versucht zu sagen “Ich bekenne Gott dem Allmächtigen und allen Brüdern und Schwestern …” Aber ach, es handelt sich bei einem Empfangsbekenntnis nur um die schnöde Bestätigung, dass man ein amtliches Schriftstück – bevorzugt vom Betreuungsgericht – erhalten hat. Man füllt es aus und sendet es an den Absender des Schriftstücks zurück. Sehr prosaisch. Aber dafür einen so lyrischen Ausdruck zu erfinden: Das bereichert den Alltag des Betreuers. Danke, liebes Betreuungsgericht!

Ein König unter Betreuung

Diese Woche war ich mit meiner Frau im Schloss Herrenchiemsee in einer Ausstellung über den berühmtesten Betreuungsfall der deutschen Rechtsgeschichte: König Ludwig II. von Bayern.

Okay, damals (1886) war das noch eine Entmündigung, was es ja heute nicht mehr gibt. (Was man nicht oft genug wiederholen kann.) Aber als Betreuer sieht man so eine Ausstellung doch mit anderen Augen – und man kann auch einige Erkenntnisse für sich daraus ziehen.

Das Hobby von König Ludwig war ja der Bau von Schlössern. Leider keine Luftschlösser wie viele unserer Klienten, sondern reale. Die kosteten Geld, viel Geld. Zuerst das seiner königlichen Familie, und als die pleite war, das des Staates. Der Staat Bayern in Form seiner Minister und auch die anderen deutschen Staaten, die von Ludwig angepumpt wurden, wollten jedoch keinen Rettungsschirm aufspannen. Stattdessen wurde der König aus dem Verkehr gezogen, indem er entmündigt wurde.

Erkenntnis: Wäre das nicht auch heutzutage eine angemessene Vorgehensweise gegen verschwenderische Politiker?

Die Entmündigung wurde in die Wege geleitet durch ein psychiatrisches Gutachten des führenden bayerischen Nervenarztes, Dr. von Gudden. Er erstellte dieses Gutachten ohne mit dem Betroffenen zu sprechen oder ihn gar  kennengelernt zu haben. Zwei Tage nach der Betreuungserrichtung, äh Entmündigung ertrank König Ludwig zusammen mit Dr. von Gudden im Starnberger See. Der Gutachter musste also im wahrsten Sinn des Wortes die Folgen seines Gutachtens selbst ausbaden.

Erkenntnis: Wäre das nicht auch heutzutage eine angemessene Vorgehensweise gegen Fachärzte, die rechtswidrige Gefälligkeitsgutachten erstellen?

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Ein Nachsatz für die Leser dieses Blogs, die grundsätzlich alles falsch verstehen, weil sie sonst keinen Grund zur Aufregung haben: Das eben Geschriebene ist Satire. Ich bin selbstverständlich nicht für die Todesstrafe für schlechte Psychiater (das würde die fachärztliche Versorgung in unserem Land sehr verschlechtern). Und ich bin auch nicht dafür, eine Betreuung als Strafinstrument einzusetzen.

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Noch ein letzter Nachsatz: Ich habe mal so fantasiert, wie es wäre, Betreuer für König Ludwig gewesen zu sein. – Die Vergütung wäre minimal gewesen (die Betreuung ging ja nur zwei Tage), aber der Ärger enorm. Wenn ich nur an das Vermögensverzeichnis denke!

Nein danke. Einen König werde ich garantiert nie übernehmen.

Es sind ja erst 19 Jahre

Der letzte Tatort aus München war aus betreuungsrechtlicher Sicht wieder sehr interessant und amüsant.

Es trat auf: Ein Rechtsanwalt. Er spricht die bemerkenswerten Worte: “Ich bereite gerade die Pflegschaft für Frau XY vor.”

Für Nicht-Fachleute: Das Teil heißt seit über 19 Jahren nicht mehr “Pflegschaft”, sondern “Betreuung”. Und egal ob Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung: Das Ganze wird und wurde schon immer von Staats wegen angeordnet, und deshalb von Richtern vorbereitet und verfügt. Rechtsanwälte und andere Privatpersonen haben auf diesem Gebiet überhaupt nichts vorzubereiten und durchzuführen. Schon seit 110 Jahren.

Aber was will man von Drehbuchautoren und Regisseuren erwarten, die katholische Priester immer noch im Outfit der Fünfzigerjahre auftreten lassen. Da werden wir wohl noch ein paar Jahrzehnte mit Pflegschaften, Vormundschaften und Entmündigungen in deutschen Serien leben müssen. Immerhin tragen die Polizisten dort keine Pickelhauben mehr. Man muss mit allem zufrieden sein.

Die Krönung kam dann übrigens noch gegen Ende des Films. Da besuchte besagter Rechtsanwalt die Frau XY, um mit ihr (so wörtlich) “einen Vorvertrag für die Pflegschaft abzuschließen”.

Ich habe dann nicht mehr mitbekommen wer der Mörder war, weil ich vor Lachen unter dem Tisch lag. Aber vermutlich wurde das Opfer in dem Film auch gar nicht ermordet, sondern es hat sich nur totgelacht angesichts des Schwachsinns, der hier verbreitet wurde.

Netter Versprecher

Gestern habe ich ein Heim angeschaut, um zu sehen ob es für eine Klientin geeignet ist. Der Heimleiter führte mich durchs Haus. Wir kamen zur geschlossenen Station. Der Heimleiter konnte sich offensichtlich nicht entscheiden ob er die Station als “beschützend” oder “geschlossen” bezeichnen wollte. Und so sagte er den denkwürdigen Satz: “Und jetzt zeige ich Ihnen noch unsere beschissene Abteilung.”

Wir haben beide herzhaft gelacht.

Mein Bauch gehört mir!

Einer meiner Klienten (ich hab schon öfter von ihm geschrieben) hat eine Psychose. Die äußert sich unter anderem darin, dass er meint, sein Körper bestehe aus Bestandteilen aller seiner Vorfahren, bis hin zu den Dinosauriern. Also nicht nur die Gene seien von ihnen, sondern die ganzen Körperzellen.

Beim letzten Treffen sagte er zu mir: “Mein Körper besteht ja zum größten Teil aus Bestandteilen meiner Mutter. Aber die Wampe, die ich mir angefressen habe, die gehört ganz allein mir!”

So kommt man auch zu was Eigenem.

Angi und ich

Einer meiner Klienten ist der klassische Irre. Er hält sich für Gott, hat das Universum geschaffen und ist auch sonst ein äußerst liebenswürdiger, humorvoller Mensch. Ich mag ihn gern. Er hinterließ diese Woche eine Nachricht auf meinem AB:

“Herr Dempf, im Iran soll doch eine Frau hingerichtet werden, weil sie Ehebruch begangen hat. Das kann ich nicht zulassen. Sie als mein Betreuer müssen da was unternehmen. Bitte rufen Sie sofort die Bundesregierung an, damit die da einschreitet. Ich hab leider nur die Nummer vom Bundestag. Aber Sie als Betreuer haben sicher auch die Nummer der Regierung.”

Ich hab dann natürlich gleich die Angi auf ihrem Handy angerufen. Wir telefonieren eh täglich miteinander.

Das (un)organisierte Verbrechen

Ein ganz kurzer Beitrag zu meinen Lieblingsfreunden von Kabel Deutschland, weil ich gerade wieder mal einen herrlich sinnlosen Briefwechsel mit denen habe. (Nebenbei: Schriftverkehr mit Kabel Deutschland ist nur was für Menschen mit einer stabilen Psyche.)

Ein Witz, den ich neulich aufgeschnappt habe:

Was ist der Unterschied zwischen Kabel Deutschland und der Mafia?

Die Mafia ist besser organisiert.

Identitätskrise

Diese Woche in einer Filiale der Sparkasse:

Ich: Grüß Gott, ich bin der Betreuer von Herrn Klein. Ich möchte Geld für ihn abheben.

Dame am Schalter: Nö, Sie sind nicht der Herr Dempf. Der sieht doch ganz anders aus!

Etwas verunsichert sehe ich in meinem Personalausweis nach. Erleichtert stelle ich fest, dass ich doch noch ich bin. Ich zeige meinen Ausweis der Dame am Schalter. Da wurde es ihr dann schon ziemlich peinlich.

Betreuungsdeutsch

In meinem früheren Leben, bevor ich in die Tiefen des Betreuungswesens abgetaucht bin, war ich Kabarettist. Etwas davon ist immer noch in mir, was sich unter anderem darin äußert, dass ich sprachliche Stilblüten und Fehlleistungen im Betreuungswesen sammle.

Die schönste Fehlleistung lieferte vor vielen Jahren ein Psychiater. Ich hatte die gerichtliche Genehmigung beantragt, dass ich aus bestimmten Gründen die Wohnung einer Klientin, Frau Bader,  auch gegen ihren Willen betraten darf. Dazu wurde ein medizinisches Gutachten eingeholt. An dessen Ende schrieb der Psychiater: “Es ist aus medizinischer Sicht notwendig, dass der Betreuer Frau Bader auch gegen ihren Willen betreten darf.”

Ich habe dann in meiner Stellungnahme geschrieben, dass ich zufrieden bin, wenn ich die Wohnung betreten darf und dass ich kein Interesse daran habe, auf meinen Klienten herumzutrampeln.

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Eine Kollegin von mir schrieb einmal im jährlichen Bericht an das Gericht über einen Klienten: “Er nahm zunehmend ab.” - Ein interessanter Vorgang.

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Mein Lieblingssatz ist aber eine Formulierung, die standardmäßig in jedem notariellen Kaufvertrag auftaucht, wenn ein Betreuer involviert ist:

“Die Beteiligten bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden Notar und dessen amtlich bestellten Vertreter, und zwar jeden allein, die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung entgegenzunehmen, allen Beteiligten mitzuteilen, diese Mitteilung für diese entgegenzunehmen und die Bestätigung über diese Mitteilung in Empfang zu nehmen und alle zur Wirksamkeit dieser Genehmigung nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.”

Ich habe diesen Satz bis heute nicht begriffen. Macht aber nichts, weil bisher noch jede Abwicklung von Kaufverträgen auch so funktioniert hat. Solange der Notar weiß, was er tut …

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Und noch ein schöner Satz, gesprochen von einem Kind im Grundschulalter. Ich wartete in einer Familienrechtssache auf Einlass ins Verhandlungszimmer im Gericht. Vor mir war jenes Kind dran. Wie ich aus den Äußerungen der wartenden Großeltern entnahm, wurde das Kind vom Richter angehört, ob es lieber zu seinem Vater nach Köln wollte oder zu seiner Mutter hier im Allgäu. Das Kind kam heraus, und sein erster Satz war: “Ich will nicht nach Bayern, ich will in Deutschland bleiben.”