Schlagwort-Archive: Agentur für Arbeit

Szenen aus dem Arbeitsamt, Teil 2

Ich war heute mit einem Klienten im Arbeitsamt. Es taten sich erstaunliche Dinge. Wir standen schon eine Viertelstunde vor dem vereinbarten Termin vor der Eingangstür, welche verschlossen war. Die zuständige Bearbeiterin kam gerade aus der Mittagspause, und sie ließ uns herein und nahm uns sogar noch gleich mit in ihr Büro. Eine Viertelstunde vor dem eigentlichen Termin!

Dann hatte diese Frau auch noch Zeit für uns, war freundlich und entgegenkommend, zeigte Verständnis für meinen Klienten und druckte sogar noch selbständig ein noch fehlendes Formular aus, das mein Klient dann auch noch vor Ort ausfüllen durfte. Ich habe mich an diesem Punkt sicherheitshalber genau umgeschaut: Ja, ich war tatsächlich im Arbeitsamt!

Es geht also auch so.

Aber natürlich kam die Kundenfreundlichkeit der Dame schnell an die institutionell gesetzten Grenzen. Als sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausdrucken wollte, ging das nicht. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld kann nämlich nur die Abteilung ausdrucken, die für die Ausgabe dieses Antrags zuständig ist. Die freundliche Dame gehörte aber zu der Abteilung, die für die Entgegennahme von ausgefüllten Anträgen zuständig ist. Und die Leute aus dieser Abteilung haben in ihrem PC keinen Zugriff auf die Seite, auf der Anträge ausgedruckt werden. Es hat beim Arbeitsamt auch jemand aus der Abteilung Vermittlung keinerlei Zugriff auf Daten aus der Abteilung Leistungsbearbeitung und kann deshalb auch keine Auskünfte geben, wie der Stand der Antragsbearbeitung ist.

Zum Schluss ergab sich noch ein höchst amüsanter Dialog jener Dame mit einer Kollegin. “Meine” Sachbearbeiterin zur Kollegin: “Ich hab ja noch nie mit einem Betreuer zu tun gehabt.” Kollegin: “Ach, ich schon ein paar Mal. Aber die Betreuer sind ja nicht so die wirklichen Vertreter für die Leute. Da gibt’s noch so richtige, echte gesetzliche Vertreter, ‘Vormund’ heißen die, oder so ähnlich.”

Alles in allem war’s ein richtig schöner Termin.

Ein Ende

Ich habe kürzlich hier über einen jungen Klienten berichtet. Bei ihm lag im zunehmenden Maße das vor, was man “fehlende Betreubarkeit” nennt. Er verweigert jeden Kontakt mit mir, geht auch nicht ans Telefon, selbst wenn ihm jemand den Hörer hinhält. Er ist auch zu keinerlei Zusammenarbeit bereit oder in der Lage. Er musste sich z.B. arbeitslos melden. Das muss er persönlich erledigen, das kann nicht der Betreuer für ihn tun. Der Bruder des Klienten begleitete ihn in der U-Bahn bis zur Station, die neben der Agentur gegen für Arbeit liegt. Der Klient stieg alleine aus und ging woanders hin. Arbeitslos meldete er sich nicht.

Diese Woche machte ich einen Termin mit ihm aus. Dies geschah indirekt über die Person, bei der er gerade lebt. Eine halbe Stunde bevor ich kam, verließ er die Wohnung und kehrte erst in der Nacht zurück.

Daraufhin habe ich dem Betreuungsgericht geschrieben, dass ich eine Aufhebung der Betreuung anrege. Mir blutete das Herz, weil mir klar war, dass der junge Mann damit endgültig ganz auf sich selbst gestellt ist und mit größter Wahrscheinlichkeit in der Folge sehr hart auf die Nase fallen wird. Aber man kann einem Menschen nur helfen, wenn er sich helfen lässt. Eine bittere Wahrheit, nicht nur für Betreuer.

Szenen aus dem Arbeitsamt

1986: Ich bin selbst arbeitslos und rufe beim Arbeitsamt an, um mich zu erkundigen, wie denn so eine Arbeitslosenmeldung vor sich geht. Es kommt eine Stimme vom Band: “Bitte rufen Sie uns nicht an!”

1998: Als Betreuer-Neueinsteiger bekomme ich einen Anruf von einem Arbeitsamt-Mitarbeiter. Ich frage nach seiner Durchwahlnummer, um ihn zurückrufen zu können. Er “darf die mir nicht sagen, weil ihm dies verboten ist”.

1999: Ein Klient wird aus dem Gefängnis entlassen. Er hat kein Einkommen, keinen Pfennig finanzielle Reserven und nichts zu essen zuhause. Er geht gleich nach der Entlassung zum Arbeitsamt und füllt dort den Antrag aus. Er sagt dem Bearbeiter, wie dringend alles ist. Zwei Tage lang warten wir auf eine Reaktion vom Arbeitsamt. Ich rufe an. Der Bearbeiter sagt mir in vorwurfsvollem Ton, dass noch ein bestimmter Nachweis fehlt. Das hat er aber dem Klienten nicht gesagt. Ich faxe den Nachweis in der selben Minute durch. Zwei Tage später ist immer noch kein Bescheid und kein Geld da. Ich rufe wieder an. Der Bearbeiter sagt mir, dass ein bestimmter Nachweis fehlt. “Den habe ich Ihnen vor zwei Tagen gefaxt”, sage ich. “Ach so”, sagt er, “dann muss ich doch mal zum Faxgerät schauen.”

2005: Eine Klientin wartet seit Monaten auf Geld von der Agentur für Arbeit. Immer wieder werden neue Nachweise gefordert, neue Formulare zugeschickt, in denen genau das abgefragt wird, was in den Formularen davor auch schon stand. Nun herrscht seit zwei Wochen Funkstille. Trotz heftiger Reklamationen meinerseits passiert nichts. Ich schreibe dem Amtsleiter und weise ihn auf eine lose Serie in der lokalen Zeitung hin, in der über die schlechte Durchführung der Hartz-IV-Reform berichtet wird. Die Zeitung hat sicher Interesse an neuem Material, schreibe ich. Am nächsten Tag liegt der Bescheid in meinem Briefkasten.

2011: Ein junger Klient hat im Laufe von sieben Monaten drei Anträge auf Arbeitslosengeld gestellt. Keiner wurde bearbeitet. Wenn mein Klient eine Vorladung erhielt, wurde er mit der Bemerkung, er wäre hier falsch, wieder heimgeschickt. Irgendwann übernahm ich die Betreuung für den jungen Mann. Ich machte Druck bei der Agentur für Arbeit und reichte alle erforderlichen Unterlagen ein. Die meisten davon lagen der Agentur bereits vor. Ich erhielt ein Schreiben: “Bitte reichen Sie noch eine Kopie des Antrags vom 6.10.10 ein. Sollte Ihnen dieser nicht mehr vorliegen, können Sie einen Abdruck bei der Agentur für Arbeit anfordern.” Schreibt die Agentur für Arbeit. Ich schrieb zurück: “Ich beantrage hiermit die Zusendung eines Abdrucks des Antrags vom 6.10.10, damit ich diesen bei Ihnen einreichen kann. Ich habe aber keine Einwände, wenn Sie einfach bei sich in den Computer schauen.” Die Rache folgte zwei Tage später: Ein Ablehnungsbescheid.

4000 vor Christus bis heute: Jeder Bescheid des Arbeitsamtes/Agentur für Arbeit beginnt mit den Worten: “Ich gewähre Ihnen …” Es ist aber nicht möglich, dem Bearbeiter für seinen Großmut zu danken, denn sein Name steht nirgends auf dem Bescheid, nur eine unleserliche Unterschrift. Es findet sich auch keine persönliche Telefonnummer, keine Faxnummer, keine Mailadresse, nur eine 0180-Nummer.

***

Und hier sind meine gesammelten positiven Erlebnisse mit der Agentur für Arbeit: