… das war der Titel von “Menschen bei Maischberger” in dieser Woche. Da gäbe es jetzt einiges zu lästern (z.B. über diesen dämlichen Titel) und zu loben (z.B. die beiden Vertreter des nicht ganz so inkompetenten der beiden Betreuer-Berufsverbände). Aber ich will hier statt dessen einfach mal Fakten sprechen lassen.
Gemeint war mit dem Titel der Sendung vermutlich “Warum haben Betreuer so viel Macht über Angehörige der Betreuten?”. Frau Maischberger sagte in der Sendung ungefähr zehnmal “Das Thema heute ist eigentlich ‘Warum haben Betreuer so viel Macht?’, aber bevor wir dazu kommen, noch eine andere Frage …” Ich kann deshalb nur vermuten, was die gute Frau und ihre Redaktion eigentlich geplant hatten. Auf jeden Fall wurde in der Sendung oft beklagt, dass Berufsbetreuer die Angehörigen von Betreuten wegdrängen würden und so grausam intakte Familien zerstören würden.
Die Fakten hierzu sind: Laut Gesetz muss immer – in jedem Fall – bei einer Betreuerbestellung zuerst unter Eltern, Kindern, Ehegatten und Geschwistern nach einem Betreuer gesucht werden. Erst wenn da keiner gefunden werden kann, darf ein außenstehender Ehrenamtlicher bestellt werden. Und erst wenn dieser auch nicht gefunden werden kann, dann kommt ein Berufsbetreuer zum Zug.
Was sind nun die Gründe dafür, dass ein Berufsbetreuer statt eines Angehörigen bestellt wird? Hier sind konkrete Fakten dazu, nämlich die Gründe, weshalb ich bisher als beruflicher Betreuer eingesetzt wurde:
- 38mal, weil das Gericht die vorhandenen Angehörigen als überfordert einschätzte oder sie selbst das auch so sahen
- 22mal, weil es keine Angehörigen gab
- 22mal, weil kein Kontakt zwischen den Angehörigen und dem Betreuten bestand oder Betreuter und Angehörige verstritten waren
- 19mal, weil die Angehörigen selbst nicht wollten
- 15mal, weil die Angehörigen selbst behindert waren und z.T. auch einen Betreuer hatten
- 5mal, weil die Angehörigen untereinander verstritten waren und sich nicht auf einen von ihnen als Betreuer einigen konnten
- 5mal, weil die Angehörigen zwar wollten und geeignet gewesen wären, aber zu weit weg wohnten
- 3mal, weil die vorhandenen Angehörigen dem zu Betreuenden nachweislich Schaden zugefügt haben
- 1mal, weil ein Interessenskonflikt bestand (gemeinsame Erbschaft)
In zwei Fällen habe ich gemeinsam mit einem Angehörigen die Betreuung geführt, mit jeweils getrennten Aufgabenkreisen. Und in neun Fällen habe ich die Betreuung dann doch noch an Angehörige abgegeben, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen war.
Intakte Familien habe ich nie zerstört. Im Gegenteil, in ein paar Fällen habe ich es sogar geschafft, zerstrittene Angehörige wieder zusammenzubringen. Wo während der Betreuungsführung durch mich familiäre Beziehungen zerbrochen sind, wäre das auch ohne meine Einwirkung geschehen. Dann aber mit weitaus heftigeren Auswirkungen auf meine Klienten.
Das sind die Fakten, Frau Maischberger.