Zu den grundlegenden Pflichten eines beruflichen Betreuers zählt die Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht. Diese vollzieht sich unter anderem in der Rechnungslegung. Das ist eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Klienten, über die man als Betreuer Einblick und Verantwortung hat.
Die Erstellung einer Rechnungslegung ist so ziemlich das langweiligste, was man als Betreuer zu erledigen hat. Dazu ist das Ganze sehr fehleranfällig. Ein Vertipper – und am Ende kommt eine falsche Summe heraus. Und dann beginnt die Suche nach dem Vertipper oder der übersehenen Zahl …
Kurz und gut: Rechnungslegung nervt. Wahrscheinlich nicht nur den Betreuer, sondern auch den armen Hund im Gericht, der das dann prüfen muss. Stelle ich mir auch ungeheuer spannend vor. Aber es muss sein. Betreuer müssen kontrolliert werden. Also ich bin froh drum. Das gibt mir eine gewisse Sicherheit im Umgang mit renitenten Angehörigen und Erben. Da kann ich ruhig sagen: “Also das Gericht findet das okay, wie ich mit dem Geld Ihres verstorbenen Vaters umgegangen bin, um das äh … um den Sie so sehr trauern, obwohl Sie seit 30 Jahren kein Wort mit ihm gesprochen haben.”
Wobei es bei der Intensität der Kontrolle eine ziemlich große Spannweite gibt. Da ist auf der einen Seite eine Rechtspflegerin, die vor vielen, vielen Jahren von einem Kollegen Schadenersatz forderte, weil der vergessen hatte, für das Konto eines Klienten einen Freistellungsauftrag einzurichten und der Klient deswegen Kapitalertragssteuer entrichten musste. Und zwar die ungeheure Summe von EUR 0,02. Mein Kollege zahlte die 2 Cent dann in bar auf das Konto des Klienten ein.
Auf der anderen Seite befindet sich die Zweigstelle eines Gerichts, mit der ich erst seit kurzem zu tun habe. Da fiel die erste Rechnungslegung recht umfangreich aus, weil es weit über 100 Belege gab. Diesen Packen wollte ich nicht mit der Post verschicken. Meine Frau lieferte ihn dann bei diesem Gericht ab, weil sie eh in diese Stadt musste. Sie übergab das Paket der Dame in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts. Die war entsetzt über die Größe des Pakets und fragte meine Frau, was das denn alles wäre. “Ja, Belege halt”, meinte meine Frau. Darauf die Dame vom Betreuungsgericht: “Belege? Wieso Belege? Wir haben noch nie Belege bekommen!”
Aber genug davon. Ich hab keine Zeit für mehr. Ich muss noch ‘ne Rechnungslegung machen.