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Warum haben Betreuer so viel Macht?

… das war der Titel von “Menschen bei Maischberger” in dieser Woche. Da gäbe es jetzt einiges zu lästern (z.B. über diesen dämlichen Titel) und zu loben (z.B. die beiden Vertreter des nicht ganz so inkompetenten der beiden Betreuer-Berufsverbände). Aber ich will hier statt dessen einfach mal Fakten sprechen lassen.

Gemeint war mit dem Titel der Sendung vermutlich “Warum haben Betreuer so viel Macht über Angehörige der Betreuten?”. Frau Maischberger sagte in der Sendung ungefähr zehnmal “Das Thema heute ist eigentlich ‘Warum haben Betreuer so viel Macht?’, aber bevor wir dazu kommen, noch eine andere Frage …” Ich kann deshalb nur vermuten, was die gute Frau und ihre Redaktion eigentlich geplant hatten. Auf jeden Fall wurde in der Sendung oft beklagt, dass Berufsbetreuer die Angehörigen von Betreuten wegdrängen würden und so grausam intakte Familien zerstören würden.

Die Fakten hierzu sind: Laut Gesetz muss immer – in jedem Fall – bei einer Betreuerbestellung zuerst unter Eltern, Kindern, Ehegatten  und Geschwistern nach einem Betreuer gesucht werden. Erst wenn da keiner gefunden werden kann, darf ein außenstehender Ehrenamtlicher bestellt werden. Und erst wenn dieser auch nicht gefunden werden kann, dann kommt ein Berufsbetreuer zum Zug.

Was sind nun die Gründe dafür, dass ein Berufsbetreuer statt eines Angehörigen bestellt wird? Hier sind konkrete Fakten dazu, nämlich die Gründe, weshalb  ich bisher als beruflicher Betreuer eingesetzt wurde:

  • 38mal, weil das Gericht die vorhandenen Angehörigen als überfordert einschätzte oder sie selbst das auch so sahen
  • 22mal, weil es keine Angehörigen gab
  • 22mal, weil kein Kontakt zwischen den Angehörigen und dem Betreuten bestand oder Betreuter und Angehörige verstritten waren
  • 19mal, weil die Angehörigen selbst nicht wollten
  • 15mal, weil die Angehörigen selbst behindert waren und z.T. auch einen Betreuer hatten
  • 5mal, weil die Angehörigen untereinander verstritten waren und sich nicht auf einen von ihnen als Betreuer einigen konnten
  • 5mal, weil die Angehörigen zwar wollten und geeignet gewesen wären, aber zu weit weg wohnten
  • 3mal, weil die vorhandenen Angehörigen dem zu Betreuenden nachweislich Schaden zugefügt haben
  • 1mal, weil ein Interessenskonflikt bestand (gemeinsame Erbschaft)

In zwei Fällen habe ich gemeinsam mit einem Angehörigen die Betreuung geführt, mit jeweils getrennten Aufgabenkreisen. Und in neun Fällen habe ich die Betreuung dann doch noch an Angehörige abgegeben, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen war.

Intakte Familien habe ich nie zerstört. Im Gegenteil, in ein paar Fällen habe ich es sogar geschafft, zerstrittene Angehörige wieder zusammenzubringen. Wo während der Betreuungsführung durch mich familiäre Beziehungen zerbrochen sind, wäre das auch ohne meine Einwirkung geschehen. Dann aber mit weitaus heftigeren Auswirkungen auf meine Klienten.

Das sind die Fakten, Frau Maischberger.

Ungehörige Angehörige – wieder mal

Ich muss mal wieder über Angehörige von Betreuten ablästern. Tu ich ja gern. Also, dass kein falscher Eindruck entsteht: Die meisten Eltern, Kinder und Geschwister meiner Klienten sind voll in Ordnung. Sie kümmern sich und tun ihr bestes. Aber manche Angehörige …

Eine meiner Klientinnen lebt in einem Pflegeheim. Sie ist erst 47, aber dank einer alkoholbedingten Demenz kann sie nicht mehr selbständig wohnen. Das Heim – ein normales Altenheim – ist mit ihr überfordert. Ich wurde aufgefordert, für sie ein geeignetes Heim zu suchen. Ansonsten würde der Heimplatz von der Einrichtung gekündigt.

Die Mutter der Klientin ist entsetzt. Sie wohnt in der gleichen Stadt und besucht ihre Tochter jeden Tag. Die Mutter ist gehbehindert und hat keinen Führerschein. Ich sage ihr, dass ich ihre Tochter in einem Heim für Menschen mit alkoholbedingter Demenz angemeldet habe, in einem Ort in 30 km Entfernung. Der Lebensgefährt der Mutter sagt: “Da kann ich meine Lebensgefährtin nicht hinfahren. Das Geld für das Benzin habe ich nicht.” Ich erkläre der Mutter ausführlich die Gründe für den Heimwechsel und dass es gar keine Alternative gibt. Die Mutter beendet nach einer halben Stunde das Gespräch mit den Worten: “Ja, wenn das so ist, dann muss das wohl so sein. Aber ich werde alle Mittel ausschöpfen, um das zu verhindern.”

Am nächsten Tag ruft sie wieder an. Das Gespräch ist fast wortgleich identisch mit dem vorigen. Die Mutter schließt mit “Sie haben ja recht. Man kann nichts machen. Ich gehe zum Anwalt!”

Drei Tage später wieder das Selbe. Und die Woche drauf wieder. Und so weiter. Immer mit einem einsichtigen Ende bei der Mutter, verbunden mit der Ankündigung, sich das nicht gefallen zu lassen.

Irgendwann beschränke ich die Gespräche mit ihr auf den Satz: “Ich habe alles gesagt, was zu sagen ist, es gibt nichts Neues.”

Dann kommt ein Brief von einem Anwalt. Ich schreibe ihm das, was ich der Mutter schon 37mal gesagt habe. Der Anwalt gibt meine Antwort an die Mutter weiter, zusammen mit seiner Rechnung über 300 EUR. Die Mutter ruft mich an. Sie ist entsetzt, dass der Anwalt Geld will. Sie hat doch nichts. Ob ich nicht die 300 EUR aus dem Taschengeld ihrer Tochter bezahlen könnte.

Mir kommt der Gedanke, dass man bei so einer Mutter zwangsläufig zur Alkoholikerin werden muss. Aber das ist ein ganz, ganz böser Gedanke. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von ihm!

Kontrolle

Zu den grundlegenden Pflichten eines beruflichen Betreuers zählt die Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht. Diese vollzieht sich unter anderem in der Rechnungslegung. Das ist eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Klienten, über die man als Betreuer Einblick und Verantwortung hat.

Die Erstellung einer Rechnungslegung ist so ziemlich das langweiligste, was man als Betreuer zu erledigen hat. Dazu ist das Ganze sehr fehleranfällig. Ein Vertipper – und am Ende kommt eine falsche Summe heraus. Und dann beginnt die Suche nach dem Vertipper oder der übersehenen Zahl …

Kurz und gut: Rechnungslegung nervt. Wahrscheinlich nicht nur den Betreuer, sondern auch den armen Hund im Gericht, der das dann prüfen muss. Stelle ich mir auch ungeheuer spannend vor. Aber es muss sein. Betreuer müssen kontrolliert werden. Also ich bin froh drum. Das gibt mir eine gewisse Sicherheit im Umgang mit renitenten Angehörigen und Erben. Da kann ich ruhig sagen: “Also das Gericht findet das okay, wie ich mit dem Geld Ihres verstorbenen Vaters umgegangen bin, um das äh … um den Sie so sehr trauern, obwohl Sie seit 30 Jahren kein Wort mit ihm gesprochen haben.”

Wobei es bei der Intensität der Kontrolle eine ziemlich große Spannweite gibt. Da ist auf der einen Seite eine Rechtspflegerin, die vor vielen, vielen Jahren von einem Kollegen Schadenersatz forderte, weil der vergessen hatte, für das Konto eines Klienten einen Freistellungsauftrag einzurichten und der Klient deswegen Kapitalertragssteuer entrichten musste. Und zwar die ungeheure Summe von EUR 0,02. Mein Kollege zahlte die 2 Cent dann in bar auf das Konto des Klienten ein.

Auf der anderen Seite befindet sich die Zweigstelle eines Gerichts, mit der ich erst seit kurzem zu tun habe. Da fiel die erste Rechnungslegung recht umfangreich aus, weil es weit über 100 Belege gab. Diesen Packen wollte ich nicht mit der Post verschicken. Meine Frau lieferte ihn dann bei diesem Gericht ab, weil sie eh in diese Stadt musste. Sie übergab das Paket der Dame in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts. Die war entsetzt über die Größe des Pakets und fragte meine Frau, was das denn alles wäre. “Ja, Belege halt”, meinte meine Frau. Darauf die Dame vom Betreuungsgericht: “Belege? Wieso Belege? Wir haben noch nie Belege bekommen!”

Aber genug davon. Ich hab keine Zeit für mehr. Ich muss noch ‘ne Rechnungslegung machen.

Unter Spannung

Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis, in welchem Spannungsfeld sich ein Betreuer gelegentlich bewegt:

Frau Groß ist Anfang fünfzig, geistig schwer behindert und mit einer Psychose geplagt. Sie lebte jahrelang in einer Behinderteneinrichtung und besuchte dort die Förderstätte. Irgendwann ging es mit ihr immer mehr bergab. Ihre Belastungsfähigkeit sank, sie hielt es kaum noch unter Menschen aus. Auf Überlastung durch zu viel Nähe oder Zuwendung reagiert sie mit Schreien und wildem, ziellosen Umsichschlagen. In der Förderstätte musste sie immer mehr Zeit allein im Ruheraum verbringen. Eine Förderung war nicht mehr möglich, der Sozialhilfeträger würde deshalb in absehbarer Zeit die Zahlung einstellen.

Der behandelnde Psychiater diagnostiziert eine beginnende Demenz und empfiehlt den Wechsel in ein Pflegeheim.

Ich suche ein passendes Heim. Es soll folgende Voraussetzungen haben:

* Es muss mit der Mehrfachbehinderung umgehen können. * Es muss ein Einzelzimmer anbieten. * Die Bezahlung muss auf der Basis der Pflegeversicherung erfolgen, nicht auf Eingliederungshilfe. * Das Heim muss in erreichbarer Entfernung für die Angehörigen sein. Diese wohnen alle im gleichen Eck und sind die emotionalen Stützen für Frau Groß.

In dem Bereich, den die Angehörigen als “erreichbare Entfernung” betrachten (= maximal 40 km), gibt es nur zwei Heime, die alle Voraussetzungen ohne Einschränkungen erfüllen. Eins hat aber nur ein einziges Einzelzimmer, das auf unabsehbare Zeit belegt ist. Das andere Heim hat eine Warteliste von mehreren Jahren.

Ich finde schließlich ein “normales” Seniorenheim, das nach eingehenden Vorgesprächen und persönlicher Vorstellung von Frau Groß zusagt, mit ihren Behinderungen umgehen zu können und sie aufzunehmen.

Frau Groß kommt in dieses Heim. Der Umzug macht sie extrem nervös. Sie ist sichtlich gereizt. Als nach zwei Stunden im neuen Heim das erste Mal die Einlage gewechselt werden muss, schlägt sie wild um sich und bricht dabei der Pflegekraft die Nase.

Die Heim- und die Pflegedienstleitung sind außer sich. Sie drängen darauf, dass ich sofort ein anderes Heim suche. Ich melde Frau Groß in zwei Pflegeheimen an, die zwar auch nur “normale” Heime sind, aber von denen ich aus Erfahrung weiß, dass die etwas härter im Nehmen und etwas großzügiger im Geben sind. Leider haben beide Heime nur wenige Einzelzimmer, so dass es Monate dauert, bis dort ein Platz frei wird.

Von der Heimleitung bekomme ich seither regelmäßig wütende Mails, wann ich sie denn endlich von Frau Groß erlöse. Die Angehörigen rufen mich regelmäßig an und jammern, wie ihre Schwester/Cousine/Nichte in diesem Heim vernachlässigt wird und verkommt. Die Pflegekräfte auf der Station sagen bei meinen Besuchen jedesmal, dass es mit Frau Groß zwar schwierig sei, sie aber damit zurechtkämen und von ihnen aus sie gerne hier bleiben könnte. Frau Groß ist sichtlich unglücklich und überfordert, aber das war sie vorher in der Behinderteneinrichtung auch schon immer mehr.

Ich kann nur warten bis ein Platz frei wird. Ich werde nicht den Forderungen der Angehörigen nachkommen und Frau Groß in das nächstbeste Heim mit einem freien Platz stecken, nur damit Ruhe ist. Die Ruhe wäre dann nur kurz und trügerisch, und jeder Ortswechsel bedeutet für Frau Groß eine zusätzliche Belastung. Zum Wohl von Frau Groß werde ich abwarten und mich abwechselnd bedrohen und beschimpfen lassen. So ist das als Betreuer nun mal.

Eine schöne Beerdigung

Heute war ich auf der Beerdigung einer langjährigen Klientin. Wenn einer “meiner Leute” stirbt, gehe ich immer auf die Beerdigung – wenn man mich lässt. Das gebietet der Respekt und die Verbundenheit mit diesem Menschen. Aber eigentlich mache ich das nicht gerne. Denn als beruflicher Betreuer bekommt man ja nur die Fälle, in denen Angehörige aus welchem Grund auch immer die Betreuung nicht übernehmen können. Einer dieser möglichen Gründe ist, dass sich Angehörige und Betreuter nicht vertragen. Das führt dann nach dem Ableben des Betreuten zu Beerdigungen, die in einer Mischung aus Verlegenheit und Verlogenheit ablaufen.

Diese Beerdigung drohte auch so zu werden. Die Verstorbene war manisch-depressiv, die einzige Tochter litt seit ihrer Geburt unter der Krankheit ihrer Mutter. Das führte zu einem entsprechend gestörten Verhältnis.

Doch dann geschah es. Nach der Predigt des Pfarrers trat der Schwiegersohn der verstorbenen Klientin ans Mikrofon und erzählte: Über das Leben mit einer psychisch kranken (Schwieger)Mutter, wie diese Erkrankung das Leben aller beeinflusste; über die schönen Jahre, in denen die Krankheit eine Pause machte, über “die Hölle”, als die Erkrankung mit voller Wucht zurückkehrte; wie es ist, wenn man am Morgen nicht weiß, wie sich die eigene Mutter an diesem Tag verhalten wird; wie es sich lebt, wenn man den Kontakt mit der Mutter nicht mehr verkraftet.

Der Schwiegersohn erzählte das ohne Beschönigung, aber auch ohne Vorwürfe; mit vielen Tränen, aber ganz sachlich. So wurde diese Beerdigung ein versöhnendes, friedvolles Ereignis. Auch so kann man knapp fünf Jahrzehnte Kampf und Auseinandersetzung mit einem Menschen abschließen. Und danach endlich ein gutes, ungetrübtes Verhältnis zu ihm finden – und damit Frieden mit sich selbst machen.

Schade dass meine Klientin erst sterben musste, dass es so weit kommt. Aber diese Krankheit lässt wohl nichts anderes zu.

Die Sache mit dem freien Willen

Ein zentrales Thema für jeden Betreuer ist immer wieder die Auseinandersetzung mit dem freien Willen. (Wobei man als Betreuer zum Zwecke der Arbeitserleichterung davon ausgeht, dass es einen freien Willen gibt.) Ein nicht ganz einfaches Thema.

Die grundlegende Handlungsanweisung für jeden Betreuer ist, dass er gemäß dem “Wunsch und dem Wohl” des Betreuten handeln muss. Ist nicht für jeden Betreuer immer so leicht durchzuhalten. Ich habe es schon erlebt, dass eine ehrenamtliche Betreuerin zu “ihrem” Betreuten sagte: “Wenn du mir nicht folgst, kommst du ins Heim.” Der wohl deutlichste Verstoß gegen die oberste Betreuer-Maxime.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Alltag, das die Schwierigkeiten illustriert – vor allem die Schwierigkeiten, die auftreten, wenn der Wunsch eines Betreuten seinem Wohl widerspricht:

Frau Anton ist eine ältere Dame, die zusammen mit ihrem Bruder in einer Wohnung lebt. Sie ist ziemlich chaotisch, hat immer wieder depressive Phasen, kann aber ihren Willen klar und eindeutig bekunden – wenn man nicht versucht, sie unter Druck zu setzen und zu manipulieren. Dann wird sie völlig konfus und bringt keinen klaren Gedanken mehr zustande.

Sie hat seit einem Unfall Schmerzen in der Schulter. Deshalb lässt sie sich – auf eigenen Wunsch – operieren. Die OP-Wunde heilt nicht zu, was weitere Operationen mit Narkosen nötig macht. Nach jeder Narkose ist sie über Tage hinweg völlig “durch den Wind”.

Nach drei Monaten Krankenhausaufenthalt will sie keine Behandlung mehr. Mittlerweile ist sie wieder klar im Bewusstsein. Die Ärzte empfehlen mindestens eine Kurzzeitpflege, halten einen dauerhaften Umzug ins Heim für sinnvoll aufgrund der bleibenden Einschränkungen in der Beweglichkeit und der Sturzgefahr. Ich spreche länger mit Frau Anton. Sie sagt deutlich, auch im Beisein der Ärztin, dass sie auf keinen Fall in ein Heim will, auch nicht vorübergehend. Sie will auch kein Krankenhaus mehr, sie will nur noch heim.

Das ist ihr Wunsch, den sie bei klarem Verstand äußert. Dieser Wunsch entspricht nicht ihrem Wohl. Aber wir leben in einem freien Land, in dem jeder nach seinen Vorstellungen leben kann, auch wenn er sich selbst damit schädigt. Also ordne ich an, dass Frau Anton nach Hause entlassen wird.

Der ambulante Pflegedienst, der bei Frau Anton zugange ist, flippt in Form der stellvertretenden Pflegedienstleitung aus. Die Kinder von Frau Anton kriegen die Krise. Alle fallen über mich her. “Das geht doch schief!” “Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sie stürzt?” “Man kann doch die Frau so nicht daheim lassen!” Ich antworte: “Ich weiß, dass das schief geht. Frau Anton will das so, deshalb trägt sie auch die Verantwortung für alles. Und man kann sie so daheim lassen. Das führt halt zu einem Haufen Mehrarbeit für uns. Aber dafür werden wir bezahlt bzw. dafür sind die Kinder da.”

In den ersten 24 Stunden zuhause stürzt Frau Anton zweimal. Sie kann sich nur mühsam fortbewegen und kaum etwas ohne Hilfe tun. Diese praktischen Erfahrungen bringen sie zur Einsicht, dass es doch nicht so geht, wie sie sich das vorstellt. 30 Stunden nach ihrer Entlassung sagt sie mir, dass sie ins Heim will. Ich organisiere den Wechsel ins Heim und einen erneuten Krankenhausaufenthalt, bis im Heim ein Platz frei wird.

Vom Pflegedienst kommt der Vorwurf, ob das jetzt so hat laufen müssen. Meine Antwort: “Ja.” Wie hätte es sonst laufen sollen, ohne den freien Willen von Frau Anton zu missachten, also ohne illegal zu handeln?

Ungehörige Angehörige

Ich habe ja schon mal hier über eine der eher nervenraubenden Begleiterscheinungen des Betreuerdaseins geschrieben: Die Angehörigen der Betreuten.

Vorneweg: Ich betone nochmals, dass ein Teil der Eltern, Kinder und Geschwister meiner Klienten völlig okay sind, teilweise sogar eine große Hilfe sind für die Klienten und damit auch für mich.

Aber eben nur ein Teil und nur teilweise. Der größere Teil der Angehörigen ist … nun ja, sagen wir mal: anstrengend. Das liegt ja auch in der Natur der Sache. Denn wenn eine Betreuung eingerichtet wird und es um die Frage geht, wer Betreuer werden soll, sind per Gesetz immer die nächsten Angehörigen erste Wahl. Berufliche Betreuer kommen erst ins Spiel, wenn keine Angehörigen da sind, oder zu weit weg, oder zu zerstritten untereinander oder sie überfordert wären, entweder weil der Fall zu schwierig ist oder ihre geistigen Kapazitäten zu gering.

Und so kriegt der berufliche Betreuer im Übermaß die Negativseiten des Familienlebens ab. Wo unter Eltern, Kindern und Geschwister gestritten, geprügelt, betrogen, missbraucht, bestohlen, beleidigt und verleumdet wird, da ist der berufliche Betreuer mittendrin. Manchmal sehnt man sich nach Klienten, die Vollwaisen und Einzelkinder sind.

Bei dem Ganzen gilt eine klare Regel: Je unfähiger der Angehörige, je mehr er selber verbockt, umso lauter beklagt er sich über den unfähigen, bösen Betreuer. Je dümmer, desto schrei.

Zur Zeit habe ich es in dieser Hinsicht mit einer Hardcore-Sippe zu tun. Aber was heißt “zur Zeit”! Die nerven mich schon seit zehn Jahren. Ihr Bruder ist in dieser Zeit wegen familiär bedingten Alkoholmissbrauchs immer mehr in die Demenz abgeglitten. Die Anzahl der Kontakte der Geschwister sank dabei proportional zur Zunahme der Demenz. Ich musste die komplette Haushaltsführung (Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen) in fremde Hände geben. Als der Klient wegen der mittlerweile völlig fehlenden Kontakte in Depressionen verfiel, organisierte ich einen Besuchsdienst – gegen Bezahlung.

Und dann kommen die Geschwister daher und beklagen sich, dass ich die Kontakte ihres Bruders zu ihnen unterbinden würde und für teures Geld Tätigkeiten organisieren würde, die sie doch sooo gerne machen würden. Sie drücken das aber nicht so gewählt aus. Überhaupt bestehen ihre Anrufe bei mir überwiegend AUS GROSSBUCHSTABEN.

Vor einiger Zeit kündigte ich den Telefonanschluss meines Klienten. Er hatte seit Jahren nicht mehr telefoniert und konnte auch nur noch mit viel Glück einen Anruf entgegennehmen – falls mal einer kam. Ein halbes Jahr später rief mich eine seiner Schwestern an, WAS MIR EINFÄLLT, IHREN BRUDER VON KONTAKTEN ZU IHR ABZUSCHNEIDEN, GERADE HABE SIE GEMERKT, DASS ER KEIN TELEFON MEHR HAT. Auf meine Antwort, dass er schon seit einem halben Jahr kein Telefon mehr hat und sie ihn folglich seit einem halben Jahr weder besucht noch angerufen hat, folgten GROSSGESCHRIEBENE BEMERKUNGEN, die ich hier nicht widergeben möchte. Es könnten ja auch Kinder mitlesen.

Letzte Woche meinte eine der Verwandten meines Klienten: “Sie kennen ja Ihren Betreuten nicht so gut wie seine Schwestern. Oder sehen Sie ihn einmal pro Woche? Seine Schwester kommt nämlich jede Woche zu ihm.” – Stimmt; falls man eine Woche mit 100 Tagen ansetzt. Aber das habe ich mir nur gedacht.

Und so geht das fröhlich seit zehn Jahren. Wenigstens sind zwischendrin immer lange Pausen. Immer so lang wie die lieben Geschwister ihren Bruder vergessen. Zweimal im Jahr überfällt sie dann das schlechte Gewissen und sie fallen bei ihrem Bruder ein und besänftigen ihr schlechtes Gewissen, indem sie über den blöden, bösen Betreuer lästern und ihm hinterher wieder GROSSBUCHSTABEN an den Kopf werfen, getreu dem Motto: Wenn unser Leben schon versaut ist, soll der Betreuer auch keine Freude am Leben haben.

So. Das war jetzt alles nicht sehr konstruktiv, was ich geschrieben habe. Aber es hat gut getan. Ich habe mich abreagiert und kann mich nun ungestört vier freien Tagen hingeben, im Kreise meiner Familie, in der bei allen Mitgliedern alle Gehirne noch im vollen Umfang funktionieren. Ich genieße es.

Ein schwieriger Job

Vor ein paar Monaten habe ich eine neue Betreuung übernommen. Die schien zunächst eine von der Marke “Leicht und locker” zu sein. Der Klient hatte selbst um die Betreuung gebeten und sich sogar nach seinen Worten “schon darauf gefreut”.

Mittlerweile ist es eine der anspruchsvollsten Betreuungen geworden, die ich je führte. Jede Menge unlösbarer Aufgaben. Genau so wie ich es liebe.

Der Klient ist Alkoholiker und lebt von seiner Frau und seinen Kindern getrennt. In den Monaten vor Betreuungsbeginn hat er sich um absolut nichts mehr gekümmert. Die Folge u.a.: Rund 30 Gläubiger wollen Geld von ihm. Geld, das er nicht hat. Außer einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente ist nichts los. Daneben hat er mit seiner Frau zusammen eine Eigentumswohnung, die er allein bewohnt. Die Hypothek auf die Wohnung und das Hausgeld kann er nicht bezahlen.  Er hat Hartz-IV-Leistungen beantragt, aber es nicht geschafft, alle erforderlichen (bzw. geforderten – das ist ein Unterschied!) Unterlagen zum Jobcenter zu bringen.

Das wurde meine Baustelle Nr. 1.  Ich besorge das Gewünschte für den Jobcenter. Danach herrscht erst mal Stille. Ich frage beim Jobcenter nach. Es kommt eine Reaktion: Der Jobcenter will neue Unterlagen. Die kriegt er. Stille. Ich frage nach. Es kommt ein Bescheid: Da er kein Hausgeld bezahlt hat, hat er keine Kosten gehabt und kriegt deshalb auch kein Hartz IV. Ich lege Widerspruch ein und versuche ihn so höflich wie möglich zu formulieren. Inhalt: Dieser Bescheid ist der dämlichste Bescheid, den ich je bekommen habe. Schließlich hat mein Klient das Hausgeld nicht bezahlen können, gerade weil er kein Hartz IV bekam. Genau deshalb hat er es ja beantragt.

Der Bescheid zu meinem Widerspruch steht (nach nun fast drei Monaten) immer noch aus. Geld ist seitdem noch keines gekommen.

Baustelle Nr. 2: Die Schulden. Ich schreibe alle 30 Gläubiger an. Es ist klar, dass mein Klient die Wohnung verkaufen muss, um die Schulden zu tilgen. Andernfalls lässt sicher irgendeiner der Gläubiger, ganz sicher die finanzierende Bank, die Wohnung über den Gerichtsvollzieher versteigern. Da bliebe meinem Klienten wesentlich weniger.

Also biete ich den Gläubigern an, dass Sie den größten Teil ihrer Forderung erhalten, wenn sie so lange warten, bis die Wohnung verkauft ist und dann auf den Rest ihrer Forderung verzichten. Das hat natürlich einen regen Schriftverkehr zur Folge. Aber immerhin halten alle Gläubiger still.

Baustelle Nr. 3: Wohnungsverkauf. Ich habe es zu tun mit einem Klienten, der mittlerweile in einer Einrichtung für Suchtkranke lebt und die Wohnung aus emotionalen Gründen möglichst schnell los haben will; mit einer getrennt lebenden Ehefrau, die mit ihrem Mann nicht reden will; mit einer Kaufinteressentin, die sich noch vor Betreuungsbeginn mit meinem Klienten und seiner Wohnung angefreundet hat, was von der Ehefrau mit Eifersucht beobachtet wird, weshalb sie mit der Kaufinteressentin entweder nichts oder nur mit viel Gift redet. In der Praxis heißt das: Die Ehefrau redet mit ihrem Mann nur auf dem Weg über mich, der darf wiederum nur über mich mit ihr reden, und auch Ehefrau und Kaufinteressentin sprechen nur mit mir und nicht mit sich.

Trotzdem ist jene Dame für mich als Käuferin erste Wahl. Wir sparen uns so Maklerprovision und viel Zeit, die meinem Klienten nur Zinsen kostet.

Es kommt zu einem ersten Vorgespräch beim Notar. Wie schreibt Friedrich Schiller: “Da werden Weiber zu Hyänen.” Weiterlesen

Die liebe Familie

Fragt man einen beruflichen Betreuer nach seinen Erfahrungen mit Angehörigen von Betreuten, wird man in der Regel einen langen Seufzer als Antwort erhalten.

Okay, natürlich sind viele der Eltern, Kinder und Geschwister unserer Klienten völlig in Ordnung, beziehungsweise sind uns sogar eine große Unterstützung in der Hilfe für “unsere Leute”. Genau so hatte ich das auch erwartet, als ich in diesem wunderbaren Beruf angefangen hatte. Was ich nicht erwartet hatte, war, wieviel Neid, Hass, Hinterfotzigkeit, Habgier und schlichte Blödheit in deutschen Familien verbreitet ist.

Den härtesten Fall erlebte ich gleich zu Beginn meiner Tätigkeit: Frau Lehmann, Bewohnerin eines Pflegeheims, kaum ansprechbar, über eine Magensonde ernährt. Der Sohn hatte eine Generalvollmacht, war aber zu blöd zu allem (na ja, zu fast allem, wie ich dann bald merkte), weshalb ich zum Betreuer bestellt wurde.

Frau Lehmann war privat versichert. Der Sohn hatte die Rechnungen für die Sondennahrung bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse hatte das Geld auf das Konto des Sohnes überwiesen. Der Sohn bezahlte aber nicht die Rechnungen, sondern verabschiedete sich mit dem Geld zu einem mehrmonatigen Urlaub auf die Malediven.

Der Lieferant der Sondennahrung stellte die Lieferung ein, als die Zahlungsrückstände einige tausend DM erreicht hatten (was bei Sondennahrung relativ schnell geschieht). Frau Lehmann wäre verhungert, wenn nicht das Heim die weitere Sondennahrung aus dem eigenen Budget bezahlt hätte. Der Sohn war währenddessen auf den Malediven natürlich nicht zu erreichen.

Oder die Familie Waldmann. Vater Ende siebzig, schwer dement, zwei Söhne. Der Ältere ist Berufssoldat wie sein Vater, diszipliniert, erfolgreich. Der Jüngere ist Möchtegern-Musiker ohne Engagement und Einkommen. Der eine hat ein eigenes Haus 800 km vom Vater entfernt, der andere lebt beim Vater und von Ausreden.

Zwischen den Söhnen tobt ein Krieg bis aufs Blut um die Zuneigung des Vaters. Eindeutiger Sieger Weiterlesen