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Das Kreuz mit der Einwilligungsfähigkeit

Ein alltäglicher Vorgang im Alltag eines Betreuers:

Das Telefon klingelt. Der Betreuer meldet sich.

Anrufer: Hier ist Dr. Soundso. Herr XY ist gerade in unser Krankenhaus eingeliefert worden. Der ist doch Ihr Betreuter?

Betreuer: Ja.

Arzt: Herr XY muss operiert werden. Können Sie gleich mal vorbeikommen und den Aufklärungsbogen und die Einwilligung in die Behandlung unterschreiben?

Betreuer: Ist Herr XY momentan nicht einwilligungsfähig?

Arzt: Doch. Schon.

Betreuer: Ja dann. Was soll ich dann?

Arzt: Ja, wozu sind Sie denn Betreuer?

***

Also: Wozu bin ich Betreuer? Ganz sicher nicht (denn dies ist mir vom Gesetz so aufgetragen), um meinen Klienten Dinge abzunehmen, die sie selber erledigen können. Und wenn jemand selber in eine ärztliche Maßnahme einwilligen kann, warum soll das dann jemand anderer für ihn tun?

Ich bin in diesem Fall Betreuer, um die Rechte des Betroffenen gegenüber den Ärzten zu vertreten. Zum Beispiel das Recht, selbst entscheiden zu können, was mit dem eigenen Körper geschieht.

Wann ist aber jemand einwilligungsfähig? – Da gibt es klare Kriterien. Wenn jemand

- versteht, woran er erkrankt ist,

- versteht, welche Behandlung der Arzt für ihn vorschlägt,

- die Konsequenzen begreift, falls er sich nicht behandeln lässt,

- die möglichen Risiken und Chancen der Behandlung begreift

- und das alles gegeneinander abwägen kann,

dann ist er (oder sie) einwilligungsfähig.

Kleines Beispiel aus der Praxis: Bei Bernd, einem jungen Mann in einer Einrichtung für geistig Behinderte, wird ein Gehirntumor diagnostiziert. Er soll am Gehirn operiert werden. Ich spreche mit ihm.

Betreuer: Weißt du, was dir fehlt? (Wir sind aus persönlichen Gründen per du.)

Bernd: Ja. Ich hab was im Gehirn.

Betreuer: Weißt du, was da passiert, wenn man nichts macht?

Bernd: Ja. Ich werde … (lange Pause) … ich muss dann sterben.

Betreuer: Und was soll da jetzt gemacht werden?

Bernd: Die schneiden meinen Kopf auf und holen das raus. Ich hab Angst.

Betreuer: Hat dir der Arzt gesagt, warum das gemacht werden soll und was dabei vielleicht auch geschehen kann?

Bernd: Weil ich dann wieder ganz gesund bin. Außer die schneiden was Falsches ab. Dann bin ich nicht mehr gesund.

Betreuer: Und? Willst du die Operation?

Bernd: Ich hab Angst. Aber ich will doch weiter leben. Ich will operiert werden.

Soweit die Kurzfassung des Gesprächs. Ganz klar: Bernd war einwilligungsfähig. Er konnte zwar nicht bis hundert zählen, aber was da mit ihm los war und mit ihm geschehen sollte, das hatte er begriffen.

Ein paar Wochen später folgte dann die OP. Tags zuvor war ich beim Aufnahme- und Aufklärungsgespräch dabei. Der Arzt erklärte noch einmal ausführlich und detailliert, was aufgeschnitten werden sollte, welche Teile der Schädelplatte herausgenommen werden würden und was dabei alles schiefgehen konnte. Am Ende fragte ich Bernd: “Hast du alles verstanden?” Bernd saß verkrampft da, schüttelte den Kopf und flüsterte: “Ich hab Angst.”

Also war er in dem Moment nicht einwilligungsfähig. Ich unterschrieb für ihn. Wir gingen weiter zum Narkose-Aufklärungsgespräch. Der Anästhesist erklärte auch hier alles ausführlich. Ich fragte Bernd wieder: “Hast du das verstanden?” Bernd, wesentlich entspannter als eine halbe Stunde davor, sagte: “Ja.” Er unterschrieb, denn jetzt war er einwilligungsfähig.

Was ich damit allen Ärzten (und Angehörigen, Mitarbeitern von Behinderten-einrichtungen und Betreuern) sagen will: Die Einwilligungsfähigkeit ist oft vom Augenblick abhängig, nicht von der Behinderung des Betroffenen und schon gar nicht, nie und nimmer, nur vom Bestehen einer Betreuung. Und um diese Frage abzuklären, hilft nur das persönliche Gespräch, und zwar direkt mit dem Betroffenen. Tut mir leid, liebe Ärzte.

Ist Betreuung eine Krankheit?

Ich habe heute einen Arztbrief erhalten anlässlich der Entlassung eines Klienten aus dem Krankenhaus. Dieser Brief beginnt folgendermaßen:

“Diagnose:

1. Oropharyngealkarzinom

2. Alkoholabusus

3. Betreuung”

Ist also der Betreuer aus Sicht dieses Arztes dann ein Krankheitserreger, oder was?

Das letzte Rätsel der Menschheit

Es gibt ja einige große Menschheitsrätsel; große Fragen, auf die es keine gesicherte Antwort gibt: Wie hat alles begonnen? Wo kommen wir her, wo gehen wir hin? Warum sind wir so wie wir sind? Und so weiter.

Mit einem der größten Rätsel der Menschheit musste ich mich gestern wieder mal auseinandersetzen, und zwar:

Wenn ich um 10 Uhr einen Termin beim Arzt habe, wieso komme ich dann frühestens um 11 Uhr dran?

Auch bei dieser Frage gibt es keine empirisch gesicherten Antworten, aber ich vermute, dass es etwas mit der Relativitätstheorie zu tun haben muss. Das Leben eines Arztes verläuft mit einer so großen Beschleunigung, dass die Zeit im Arztzimmer langsamer vergeht als im Wartezimmer. Wenn es im Arztzimmer 10.00 Uhr ist, ist es im Wartezimmer schon 11.00 Uhr. Dort befindet sich ja alles im absoluten Ruhezustand.

Vielleicht hängt die Antwort auf diese große Frage aber auch mit der Chaostheorie zusammen. Zumindest im Klinikum Großhadern in München. Dort war ich gestern mit einem Klienten. Diese Klinik befindet sich von ihrer Organisationsstruktur her sehr nah am Urzustand der Materie (“Alles war wüst und wirr.”).  Da lösen sich Zeit und Raum auf. Ob 10 Uhr oder 11 Uhr: Wo es keine Ordnung gibt, spielen solche Details auch keine Rolle.

Wer weiß. Vielleicht ist die Antwort aber auch ganz banal. Vielleicht ist es einfach so, dass jemand, sobald er einen weißen Kittel anzieht, völlig das Interesse für anders gekleidete Menschen verliert und seinen Kittel für den Mittelpunkt des Universums hält.

The answer, my friend, is blowing in the wind …