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Ein Randthema?

Ich geb’s ja zu: Beim Thema Betreuung bin ich missionarisch veranlagt. Ich lasse keine Gelegenheit aus, Menschen über Inhalt und Sinn des Betreuungsrechts aufzuklären. Egal ob mein Gegenüber interessiert ist oder nicht. Da müssen sie durch …

Auch Journalisten, die über “Vormundschaft” und “Entmündigung” schreiben, trete ich gerne verbal in den Hintern.

Bei meinem Feldzug für das Betreuungsrecht kriege ich dann gelegentlich zu hören, dass ich mich doch mit so einem Randthema nicht so wichtig machen soll.

Nun ja.

In Deutschland leben rund 1 300 000 Menschen, die eine Betreuung haben.

Es gibt ein anderes Thema, das seit Jahren immer wieder die Schlagzeilen beherrscht und das sogar als Drohkulisse für den Bruch einer Regierungskoalition dienen kann. So wichtig ist dieses Thema: Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Davon gibt es in Deutschland laut Mikrozensus 2011 rund 34 000 Stück, also 68000 Betroffene.

Es bewahrheitet sich wieder die alte Weisheit: Es kommt nicht auf die Größe (der Anzahl der Betroffenen) an, sondern was man damit macht.

Vielleicht sollte mal ein Betreuter Außenminister werden.

Nebenbei: Die FDP hat 58 000 Mitglieder. So viel zum Thema “Randthema”.

15 Jahre

Letzte Woche habe ich mein 15jähriges Betriebsjubiläum als beruflicher Betreuer gefeiert. Da liegt natürlich ein Rückblick nahe, was in dieser Zeit alles so getan wurde.

In diesen 15 Jahren

  • war ich Betreuer für 122 Menschen. Die längste Betreuung läuft seit 14 Jahren, die kürzeste dauerte 6 Tage.
  • habe ich mit 5 KollegInnen in 3 verschiedenen Büros zusammengearbeitet.
  • war ich 7 Betreuungsrichtern und 15 Rechtspflegern untertan.
  • habe ich nur 3 Klienten unter Anwendung von Gewalt in eine geschlossene Unterbringung schaffen lassen müssen.
  • habe ich ca. 40 Umzüge organisiert, ca. 30mal eine Wohnung entmüllen lassen, 35 Städte und Dörfer und 26 Heime kennengelernt, in denen Klienten wohnten.
  • habe ich ca. 180 Sozialhilfeanträge gestellt, 3 Privatinsolvenzverfahren durchgeführt, ca. 200 Konten verwaltet bei ca. 20 Banken.
  • habe ich ca. 30 Krankenhäuser, ca. 150 Ärzte und ca. 50 Krankheiten kennengelernt.
  • habe ich 4 Klienten tot aufgefunden und 1 Suizid verhindert.
  • gabe es 3 Beschwerden beim Betreuungsgericht über mich (von denen ich erfahren habe).
  • habe ich ca. 35.000 Blatt Papier vollgeschrieben, ca. 10.000 Mails verschickt, ca. 15.000 Telefonate getätigt.
  • habe ich eine gute halbe Million Euro an Vergütung bekommen, von der ich nach Abzug aller Steuern, Versicherungen und Betriebskosten etwas mehr als die Hälfte behalten durfte.

Und schließlich gab es jede Menge an Begegnungen mit Menschen. Schöne, hilfreiche, ärgerliche, wuterregende Begegnungen. So kann’s weitergehen.

20 Jahre Betreuungsrecht

Am 1. Januar 1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft, das das bisherige Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht für Volljährige ablöste. Seit 20 Jahren gibt es also nun Betreuung, Betreuer, Betreute, Betreuungsstellen und Betreuungsgerichte.

Was hat sich getan in dieser Zeit?

Für die betroffenen Menschen hat es eindeutig mehr Rechte, mehr Selbständigkeit, mehr Freiheiten, mehr Verantwortung gebracht – aber als Folge davon auch weniger Schutz. Das eine ist nun einmal zwangsläufig die Folge des anderen. Wenn ich jemanden durch eine Vormundschaft und damit verbunden durch eine Entmündigung unter eine luftdichte Glasglocke stelle, hat dieser Mensch einen Rundum-Sorglos-Schutz, aber auch so gut wie keine Freiheit. Mit der Betreuung behält ein Mensch alle Freiheiten und Rechte, aber eben auch alle Verantwortung. Der Betreuer kann deshalb oft genug nur mit den Schultern zucken und zusehen, wie sich sein Klient selbst kaputt macht.

So ganz allmählich beginnt das Instrument “Betreuung” sich in der Öffentlichkeit zu etablieren. Zu Beginn meiner Tätigkeit vor vierzehn Jahren hat die Nennung meines Berufes immer nur Ratlosigkeit erzeugt. Heute kommt auf den Satz “Ich bin Betreuer von Beruf” sehr oft die Antwort: “Ach ja, ich war auch schon Betreuer für meinen Vater / meine Mutter” oder so ähnlich. Bei 1,2 Millionen Menschen, die eine Betreuung haben, kommt nach 20 Jahren halt doch irgendwie fast jeder in irgendeiner Weise mit einer Betreuung in Berührung.

Große Unkenntnis herrscht dagegen erstaunlicherweise immer noch bei den Berufsgruppen, die am häufigsten mit Betreuungen zu tun haben: bei Ärzten, Bankern und Polizisten. Denen muss man auch nach zwei Jahrzehnten immer noch erklären, dass es in unserem Land keine Entmündigung mehr gibt. Dass ein Patient durchaus selbst in eine Operation einwilligen kann, auch wenn er einen Betreuer hat. Dass ein Mensch mit einer Betreuung immer noch frei über sein Vermögen bestimmen kann. Usw.

Völlige Unkenntnis herrscht bei einem Großteil der Journalisten, die über Betreuung berichten. Aber da Journalismus eine besonders schlimme Form von geistiger Behinderung ist, muss man das auch nicht allzu ernst nehmen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Einführung des Betreuungsrechts ein großer Schritt war, allen Menschen in Deutschland alle verfassungsmäßigen Rechte zukommen zu lassen. Auch wenn die zuständigen Politiker immer wieder erschrecken, wie viel so ein Rechtsstaat für alle kostet: Das ist es wert. Es gibt ja auch keine Alternative dazu.

Meine Wünsche für 2012

Als Betreuer wünsche ich mir, dass 2012 folgendes geschieht:

  • Ich werde arbeitslos, weil alle meine Klienten ihr Leben (wieder) selber in die Hand nehmen können und weil es sonst niemanden mehr gibt, der die Hilfe eines Betreuers benötigt.
  • Noch mehr Mitarbeiter in Gerichten und Behörden erkennen, dass sie es nicht mit Fällen zu tun haben, sondern mit Menschen und dass sie selbst auch Menschen sind, nicht nur Vollzugsorgane.
  • Die Verantwortlichen und die Ausführenden bei Kabel Deutschland, Deutscher Telekom, bei allen Versicherungen, Banken und sonstigen Firmen checken, dass sie ihr Geld ausschließlich von ihren Kunden bekommen und orientieren deshalb ihr Geschäftsgebaren auch an den Kunden und nicht nur an ihrem Kontostand.
  • Die Politiker machen Politik nicht nur für die, die ihnen die günstigsten Kredite geben und die schönsten Ferienwohnungen zur Verfügung stellen, sondern für die, die ihnen nichts geben können außer die Freude über ein menschenwürdiges Leben.

Man wird ja noch träumen dürfen …

Vom Recht auf Dummheit

Fragt der Sohn eines Betreuers: “Papa, wie kann denn jemand entmündigt werden?”

Der Betreuer-Papa zieht die Stirn in Falten, in sehr tiefe Falten, und antwortet: “Als Sohn eines Betreuers solltest du eigentlich wissen, dass es in unserem Land keine Entmündigung gibt.”

Der Sohn: “Is ja recht, Papa, reg dich ab. Ich frag ja nur, weil die Mutter von ner Freundin von mir Alkoholikerin ist und sich und ihre Familie so allmählich ruiniert. Die bräuchte dringend eine Betreuung”

Da klärt ihn der Betreuer-Papa auf, dass es in Deutschland eine Betreuung nur gibt, wenn jemand a) behindert ist und b) seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Und Alkoholismus zählt nicht als Behinderung. Also im nicht-juristischen verständlichen Deutsch: Wenn jemand freiwillig sein Leben kaputt macht, kann ihn niemand dran hindern. Es hat in unserem Land jeder ein Recht auf Dummheit in jeder Form. Auch das Recht, sich selbst zu schädigen.

Da antwortet der Sohn, nun auch die Stirn in Falten: “Und wenn er oder sie nicht nur sich selbst schädigt, sondern auch andere, zum Beispiel die eigene Familie?”

Da wird auch der Betreuer-Papa nachdenklich, weil er mit dieser Frage fast täglich konfrontiert wird. Aber: Ja, es ist so. Man hat bei uns auch das Recht, durch Dummheit andere zu schädigen. Das ist für Betroffene hart, aber andrerseits: Wenn man damit anfängt, Menschen vor sich selbst zu schützen, die bei vollem Verstand sich und andere schädigen, wo hört man dann auf? Wenn man Nur-Alkoholiker, die sonst keine Behinderung haben, mit einer Betreuung beglücken will, weil sie bei (noch) vollem Verstand sich und anderen Schaden zufügen, dann muss man auch alle Raucher unter Betreuung stellen.  Und alle Frauen, die während einer Schwangerschaft Alkohol trinken. Und jeden Autofahrer, der absichtlich immer zu schnell fährt. Und jeden der ungeschützt Sex mit wechselnden Partnern hat. Undsoweiter.

Würde man das Recht auf Dummheit abschaffen, würde das zu einem Polizeistaat führen, in dem die das Sagen haben, die sich selbst für gut halten. Hatten wir doch schon mal, oder?

 

Guter Betreuer – böser Betreuer

Seit 18 Jahren führe ich Betreuungen, seit knapp 12 Jahren mache ich das beruflich. In dieser Zeit hat sich so ziemlich alles verändert, was das Ansehen und die Bekanntheit der Tätigkeit “gesetzliche Betreuung” angeht.

Es ist ja schon charakteristisch, wie bei mir alles begann. Irgendwann 1991 erhielt ich einen Anruf von einer Dame aus dem Landratsamt. Ich verstand sie akustisch sehr schlecht, hörte nur was von “Nachbarin” “um sie kümmern” “braucht Hilfe” und etwas, das wie eine Frage klang. Höflich wie ich bin, sagte ich “Ja”. So wurde ich Betreuer.

Damals hieß das noch nicht einmal Betreuung, sondern noch “Pflegschaft”. Was nichts daran änderte, dass ich absolut keine Ahnung davon hatte. Ich ging zum Amtsgericht, erhielt dort von einem freundlichen Herrn eine bedruckte DIN-A-4-Seite, die ich unterschrieb. Auf seinem Schreibtisch lag, mit der Kopfseite zu mir, ein Schriftstück, das den Titel trug “Belehrung und Hinweise für Pfleger”. Dieses Schriftstück erhielt ich nicht, auch keine mündliche Belehrung, was ich nun tun durfte und musste.

Ich lernte es anschließend durch Versuch und Irrtum.

Als ich 1998 dann Betreuer von Berufs wegen wurde, musste ich jedem erst mal erklären, was ich da überhaupt mache. Die Tätigkeit an sich war weitgehend unbekannt, und die Berufsbezeichnung “Betreuer” trägt auch nicht gerade zur exakten Beschreibung des Aufgabenfeldes bei.

Heute ist das alles doch anders. Wenn ich heute sage, dass ich gesetzlicher Betreuer bin, kommt als Antwort nur noch selten “Hä?”, sondern meistens “Ach ja, meine Tante/Schwiegermutter/Cousine meiner Nachbarin hat auch einen Betreuer”, verbunden mit mehr oder weniger zutreffenden Beschreibungen, was dieser Betreuer macht.

Auch das Image unserer Tätigkeit hat sich gewandelt. So vor etwa zehn Jahren hatten die Journalisten die Betreuer entdeckt, nach nur acht Jahren des Bestehens dieses Berufes. Dies ist eine fantastische Leistung für Journalisten, wenn man bedenkt, dass Journalismus in erster Linie kein Beruf, sondern eine geistige Behinderung ist. Entsprechend ihrer Behinderung brachten die Journalisten jahrelang ausschließlich Berichte über unfähige und kriminelle Betreuer. (Seltsam, dass ich noch nie einen Bericht über unfähige und kriminelle Journalisten gesehen habe.)

Trotz der ausdauernden Schmutzkampagne hat sich aber anscheinend doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass Betreuung an sich und in dieser Form eine sinnvolle und hilfreiche Einrichtung ist und dass 99,999 % aller Betreuer zumindest keinen Schaden anrichten. Ich bekam jedenfalls noch nie Vorbehalte zu spüren, nur weil ich für jemanden als Betreuer tätig wurde. Die Vorbehalte waren immer an die Umstände geknüpft, z.B. dass Angehörige Angst hatten, dass ich gewohnte Geldflüsse versiegen lasse.

Und die Hetzattacken der (gehirn)freien Presse haben mittlerweile auch fast gänzlich aufgehört.

Manchmal siegt eben doch das Gute. Auch wenn es fast zwanzig Jahre dauert.

Time to say good-bye

Neulich erzählte mir der nette Mann an der Kasse einer örtlichen Bank, dass Herr Wachter einen Beschwerdebrief über meinen Kollegen an die Betreuungsstelle geschickt habe. (Soviel zum Thema “Informationsfluss in einer Kleinstadt.”)

Herr Wachter ist ein älterer Mann, für den schon eine Betreuung bestand, als das noch “Vormundschaft” hieß. Er wurde von der Betreuungsstelle betreut, bis er sich über diese beschwerte. Da wurde ich zum Betreuer bestellt. Nach ein paar Jahren beschwerte sich Herr Wachter über mich. Da wechselte die Betreuung zu meinem Kollegen. Nun also hat sich Herr Wachter über meinen Kollegen beschwert.

Die Betreuung ist ein sehr flexibles Instrument, wofür Herr Wachter ein Paradebeispiel ist. Keine Betreuung ist zwangsläufig für die Ewigkeit, nicht einmal fürs Leben. Und der Betreuer und sein Klient sind nicht verheiratet (zumindest nicht wenn es ein beruflicher Betreuer ist).

Da gibt es jene wie Herrn Wachter, die einfach mit nichts zufrieden sind und die sich nur wohl fühlen, wenn sie sich schlecht fühlen. Da sie nicht zugeben können, dass sie selbst die Wurzel ihres Unglücks sind, braucht es halt jemand anderen. Naheliegenderweise den Betreuer. Der dann alle paar Jahre wechselt.

Manchmal stimmt einfach die Chemie zwischen Klient und Betreuer nicht. Okay, das tut sie öfter nicht, weil das Krankheitsbild oder die Handlungen, zu denen der Betreuer gezwungen ist, das einfach unmöglich machen. Ein Betreuer, der erwartet, dass alle seine Klienten ihm immer um den Hals fallen vor Begeisterung und Zuneigung, wird bald seinen Job wechseln. Der ideale Betreuer sollte seine Gefühle außen vor lassen und Menschen nicht nach Sympathie und Antipathie einteilen.

Schade dass es den idealen Betreuer nicht gibt. Natürlich gehen einem manche Klienten einfach nur tierisch auf den Sack. Ich war mal Betreuer für eine ältere Dame; eine sture, rechthaberische, uneinsichtige und extrem bösartige Dame. Ich arbeitete für sie genauso professionell wie für alle anderen, aber nach jedem Gespräch mit ihr hatte ich die Fäuste geballt und Mordphantasien im Kopf. Sonst stecke ich alles weg, aber sie brachte etwas in mir zum Schwingen, etwas sehr Ungutes. Ich habe dann einen Betreuerwechsel angeregt. Der Anregung wurde stattgegeben.

Es gibt auch glückliche Anlässe für das Ende einer Betreuung: Wenn der Grund dafür wegfällt. Das bedeutet immer, dass der Betroffene wieder gesund ist. Kommt nicht sehr oft vor, aber doch immer wieder. Eine der seltenen Gelegenheiten, bei denen man als Betreuer hemmungslos ein gutes Gefühl haben kann.

Dann gibt es noch die Betreuungen, die aufgehoben werden, weil sich der Betroffene einfach nicht helfen lässt. Zum Beispiel Herr Faust, ein Obdachloser, bei dem meine einzige Tätigkeit darin bestand, ständig seinen aktuellen Aufenthaltsort herauszufinden, um irgendetwas mit ihm zu besprechen, das aktuell zu regeln war. Wenn ich ihn dann endlich irgendwo in Deutschland aufgetrieben hatte, war das zu Regelnde nicht mehr aktuell. Diese Betreuung wurde wegen offensichtlicher Sinnlosigkeit aufgehoben.

Viele Menschen haben Ängste, wenn es um eine mögliche Betreuung für sie geht. Sie haben noch die alte Vormundschaft und die Entmündigung im Kopf. Ich versuche immer mit den genannten Beispielen diese Ängste zu mindern. Eine Betreuung und den Betreuer wird man wirklich relativ einfach los. Leichter jedenfalls als einen Vertrag mit Kabel Deutschland.

Entmündigung?

Diese Woche hielt ich bei einem kirchlichen Verein einen Vortrag über Betreuung. Bevor die Veranstaltung begann, saß ich noch bei den Zuhörern. Eine Dame erzählte mir, dass eine ihrer Mieterinnen kürzlich entmündigt worden sei, da sie psychisch auffällig geworden wäre.

Im Vortrag betonte ich etwa zwanzigmal, dass eine Betreuung keine Vormundschaft ist und dass die Entmündigung vor 17 Jahren abgeschafft wurde.

Nach dem Vortrag sagte die Dame von vorhin nachdenklich zu mir: “Ich glaube, meine Mieterin ist nicht entmündigt worden, sie ist unter Pflegschaft gestellt worden.”

AAAAAAAAAAAH!

Ich habe seitdem eine Beule an der Stirn, weil ich dringend meinen Kopf gegen die Wand schlagen musste. – Nein, das tat ich natürlich nicht. Denn wenn ich mit so was anfangen würde, käme ich nur von einer Gehirnerschütterung zur nächsten. Seit 17 Jahren gibt es nun das Betreuungsrecht, vor 17 Jahren wurde die Entmündigung hilfebedürftiger Menschen abgeschafft, und noch immer kriegt man mindestens einmal pro Woche so einen Blödsinn zu hören wie von jener Dame. Das äußert sich oft so deutlich wie eben beschrieben, manchmal auch etwas subtiler wie im folgenden Standard-Dialog:

Nachbar: “Ihr Pflegling hat die ganze Nacht den Fernseher auf volle Lautstärke. Bringen Sie den mal ins Heim!”

Betreuer: “Mein Klient will aber nicht ins Heim.”

Nachbar: “Na und. Sie sind doch sein Vormund. Dann bestimmen Sie das doch einfach.”

Deshalb hier noch einmal in aller Deutlichkeit (und ich schreibe es jetzt ganz langsam und drücke jede Taste ganz intensiv, damit es jeder kapiert):

IN DEUTSCHLAND WIRD NIEMAND ENTMÜNDIGT!

Bitte schreiben Sie diesen Satz hundertmal ab und geben Sie den Zettel dann bei der nächsten Betreuungsstelle ab!

Vorbemerkung: Was ist ein Betreuer?

Mein Name ist Dempf, Manfred J. Dempf. Ich bin Betreuer.

Hä? – Das ist die normale Reaktion, wenn ich mich vorstelle. Deshalb zunächst einmal: Was ist das überhaupt, ein Betreuer?

Ein Betreuer – genauer: ein gesetzlicher Betreuer – ist ein Mensch, der andere Menschen gesetzlich vertritt. Früher hieß das “Vormund”, aber diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.

Um gleich ein paar Missverständnisse auszuräumen:

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