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Von Richtern und Menschen

Gestern rief mich eine Frau an. Sie ist ehrenamtliche Betreuerin für ihren Sohn. Durch diesen Blog ist sie auf mich gestoßen. Sie war mit einer betreuungsrechtlichen Frage konfrontiert, wo sie nicht wusste, wie sie damit umgehen sollte. Ich riet ihr, sich doch mit ihrem Anliegen direkt an den zuständigen Betreuungsrichter zu wenden.

Diesen Rat kann ich hier ganz generell weitergeben. Ich stelle immer wieder, gerade bei ehrenamtlichen Betreuern, eine große Scheu fest, die Richter und Rechtspfleger zu behelligen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen herrscht bei vielen immer noch das Bild vor von Richtern, die unerreichbar über den gewöhnlichen Sterblichen schweben. Zum anderen sehen es viele ganz allgemein als ein Zeichen von Schwäche, jemanden um Rat zu fragen. Sie haben Angst, dann für unfähig gehalten zu werden.

Diese Angst ist völlig unbegründet. Betreuung ist ein so komplexes Geschäft, dass selbst berufliche Betreuer öfter an ihre Grenzen stoßen. Ja, ich habe sogar schon Betreuungsrichter erlebt, die offen eingestehen mussten, zu einer Fachfrage keine Antwort zu haben. Außerdem ist es einfach ganz normal menschlich, nicht alles zu können und zu wissen.

Und was den ersten Punkt angeht, die Vorstellung von Richtern als göttergleiche Wesen: Ich kann Ihnen aus langjähriger persönlicher Erfahrung versichern, dass die meisten Richter und Richterinnen tatsächlich Menschen sind. Und obwohl sie alle Jura studiert haben, schaffen es viele von ihnen sogar, sich verständlich auszudrücken.

Also: Haben Sie keine Scheu, sich an das Betreuungsgericht zu wenden, wenn Sie nicht mehr weiter wissen! Die Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter sind auch für Sie da und werden von Ihren Steuergeldern dafür bezahlt.

(Kleiner Nachsatz: Hier gilt natürlich wie bei allem: Bitte nicht übertreiben! Irgendwann nach dem zehnten Anruf vom selben Betreuer in einer Woche wird auch der geduldigste Richter unfreundlich.)

 

15 Jahre

Letzte Woche habe ich mein 15jähriges Betriebsjubiläum als beruflicher Betreuer gefeiert. Da liegt natürlich ein Rückblick nahe, was in dieser Zeit alles so getan wurde.

In diesen 15 Jahren

  • war ich Betreuer für 122 Menschen. Die längste Betreuung läuft seit 14 Jahren, die kürzeste dauerte 6 Tage.
  • habe ich mit 5 KollegInnen in 3 verschiedenen Büros zusammengearbeitet.
  • war ich 7 Betreuungsrichtern und 15 Rechtspflegern untertan.
  • habe ich nur 3 Klienten unter Anwendung von Gewalt in eine geschlossene Unterbringung schaffen lassen müssen.
  • habe ich ca. 40 Umzüge organisiert, ca. 30mal eine Wohnung entmüllen lassen, 35 Städte und Dörfer und 26 Heime kennengelernt, in denen Klienten wohnten.
  • habe ich ca. 180 Sozialhilfeanträge gestellt, 3 Privatinsolvenzverfahren durchgeführt, ca. 200 Konten verwaltet bei ca. 20 Banken.
  • habe ich ca. 30 Krankenhäuser, ca. 150 Ärzte und ca. 50 Krankheiten kennengelernt.
  • habe ich 4 Klienten tot aufgefunden und 1 Suizid verhindert.
  • gabe es 3 Beschwerden beim Betreuungsgericht über mich (von denen ich erfahren habe).
  • habe ich ca. 35.000 Blatt Papier vollgeschrieben, ca. 10.000 Mails verschickt, ca. 15.000 Telefonate getätigt.
  • habe ich eine gute halbe Million Euro an Vergütung bekommen, von der ich nach Abzug aller Steuern, Versicherungen und Betriebskosten etwas mehr als die Hälfte behalten durfte.

Und schließlich gab es jede Menge an Begegnungen mit Menschen. Schöne, hilfreiche, ärgerliche, wuterregende Begegnungen. So kann’s weitergehen.

Kontrolle

Zu den grundlegenden Pflichten eines beruflichen Betreuers zählt die Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht. Diese vollzieht sich unter anderem in der Rechnungslegung. Das ist eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Klienten, über die man als Betreuer Einblick und Verantwortung hat.

Die Erstellung einer Rechnungslegung ist so ziemlich das langweiligste, was man als Betreuer zu erledigen hat. Dazu ist das Ganze sehr fehleranfällig. Ein Vertipper – und am Ende kommt eine falsche Summe heraus. Und dann beginnt die Suche nach dem Vertipper oder der übersehenen Zahl …

Kurz und gut: Rechnungslegung nervt. Wahrscheinlich nicht nur den Betreuer, sondern auch den armen Hund im Gericht, der das dann prüfen muss. Stelle ich mir auch ungeheuer spannend vor. Aber es muss sein. Betreuer müssen kontrolliert werden. Also ich bin froh drum. Das gibt mir eine gewisse Sicherheit im Umgang mit renitenten Angehörigen und Erben. Da kann ich ruhig sagen: “Also das Gericht findet das okay, wie ich mit dem Geld Ihres verstorbenen Vaters umgegangen bin, um das äh … um den Sie so sehr trauern, obwohl Sie seit 30 Jahren kein Wort mit ihm gesprochen haben.”

Wobei es bei der Intensität der Kontrolle eine ziemlich große Spannweite gibt. Da ist auf der einen Seite eine Rechtspflegerin, die vor vielen, vielen Jahren von einem Kollegen Schadenersatz forderte, weil der vergessen hatte, für das Konto eines Klienten einen Freistellungsauftrag einzurichten und der Klient deswegen Kapitalertragssteuer entrichten musste. Und zwar die ungeheure Summe von EUR 0,02. Mein Kollege zahlte die 2 Cent dann in bar auf das Konto des Klienten ein.

Auf der anderen Seite befindet sich die Zweigstelle eines Gerichts, mit der ich erst seit kurzem zu tun habe. Da fiel die erste Rechnungslegung recht umfangreich aus, weil es weit über 100 Belege gab. Diesen Packen wollte ich nicht mit der Post verschicken. Meine Frau lieferte ihn dann bei diesem Gericht ab, weil sie eh in diese Stadt musste. Sie übergab das Paket der Dame in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts. Die war entsetzt über die Größe des Pakets und fragte meine Frau, was das denn alles wäre. “Ja, Belege halt”, meinte meine Frau. Darauf die Dame vom Betreuungsgericht: “Belege? Wieso Belege? Wir haben noch nie Belege bekommen!”

Aber genug davon. Ich hab keine Zeit für mehr. Ich muss noch ‘ne Rechnungslegung machen.

Schöne Worte

Jetzt ist ja wieder die Zeit der Suche nach dem Wort des Jahres, dem Unwort des Jahres, dem irgendwelchen Dingsbums des Jahres. Auch im Betreuungswesen begegnen einem immer wieder schöne, anrührende Wortbildungen, die begeistern und haften bleiben. Hier sind meine drei Favoriten:

Befreiungsausweis

Den bekommt jeder, der für das laufende Jahr von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist. Befreiungsausweis: Ein wunderbares Wort! Diese Kombination aus einer tiefen menschlichen Sehnsucht (Befreiung) und einem typisch bürokratischen Ausdruck (Ausweis) hat so etwas ganzheitliches, vermittelt eine Sicherheit, wie der Mensch sie sonst in so einem persönlichen Bereich nicht erlebt. Danke, liebe Sozialgesetzgebung!

Kompetenzcenter Schaden

Als ich neulich diesen Ausdruck gelesen habe, dachte ich zuerst, dass sich Kabel Deutschland umbenannt hat, um seine einzig vorhandene Kompetenz deutlich zum Ausdruck zu bringen. Aber es handelte sich dann doch nur um die Abteilung einer Unfallversicherung, die Schadenfälle reguliert. Dennoch: Zwei so entgegengesetzte Bedeutungen in einem Ausdruck zusammenzubringen ist eine sprachliche Glanzleistung. Danke, Gothaer Versicherung!

Empfangsbekenntnis

Immer wenn ich ein Empfangsbekenntnis in Händen halte, bekomme ich richtiggehend religiöse Gefühle. Ich bin dann jedesmal versucht zu sagen “Ich bekenne Gott dem Allmächtigen und allen Brüdern und Schwestern …” Aber ach, es handelt sich bei einem Empfangsbekenntnis nur um die schnöde Bestätigung, dass man ein amtliches Schriftstück – bevorzugt vom Betreuungsgericht – erhalten hat. Man füllt es aus und sendet es an den Absender des Schriftstücks zurück. Sehr prosaisch. Aber dafür einen so lyrischen Ausdruck zu erfinden: Das bereichert den Alltag des Betreuers. Danke, liebes Betreuungsgericht!

Abhängigkeit

Als Betreuer ist man ein freier Mensch. Das schätze ich so an diesem Beruf. Man ist sein eigener Chef, kann selbst über seinen Arbeitsumfang und seine Arbeitszeiten bestimmen und selbst seine Arbeitsstruktur festlegen. Die einzige Vorgabe ist, dass man die anfallende Arbeit korrekt zum Wohl der Klienten erledigt.

Trotzdem lebt man als Betreuer in großer Abhängigkeit. Man hängt am Tropf der Betreuungsgerichte und der Betreuungsstellen. Von dort kommen die Aufträge, und es gibt keinerlei Vorgaben, nach welchen Kriterien diese beiden Stellen Betreuer ernennen bzw. vorschlagen müssen. Ein Betreuer hat keinen Rechtsanspruch darauf, eine Betreuung zu bekommen. Und wenn er überhaupt keine Betreuungen mehr erhält, kann er nichts dagegen tun. Ihm bleibt nur der Berufswechsel.

Natürlich gehen die zuständigen Richter und Behördenmitarbeiter verantwortungsvoll mit dieser Thematik um. Die meisten schauen darauf, dass alle Betreuer in ihrem Bezirk gleichmäßig und entsprechend ihren speziellen Fähigkeiten mit Fällen versorgt werden. Aber leider gibt es auch Ausnahmen.

Ich war jahrelang mit einer Richterin gesegnet, die es mit Objektivität und Fairness nicht allzu genau nahm. Einmal beschwerten sich Angehörige eines Klienten bei ihr über mich, weil ich zum Wohl des Betreuten gehandelt hatte und nicht zum Wohl der Angehörigen. Sie stellten das so dar, dass ich nichts tun würde. Die Richterin beschloss daraufhin, mir keine Betreuungen mehr zu geben. Das teilte sie auch so der Betreuungsstelle mit und auch meinem Büropartner. Nur zu mir sagte sie kein Wort. Ich erfuhr erst nach Wochen davon.

Es kam zu einem längeren Telefonat, das von meiner Seite aus nicht allzu freundlich geführt wurde. Die Richterin entschuldigte sich. Immerhin.

Aber es bleibt die grundlegende Problematik, dass man als Betreuer vom Wohlwollen der Auftragverteiler abhängig ist und keinerlei Handhabe hat, eine objektive Auftragsverteilung zu erreichen. In den meisten Gerichtsbezirken ist das auch kein Problem, aber wenn es ein Problem wird, ist man machtlos. Keine befriedigende Situation.