Gestern rief mich eine Frau an. Sie ist ehrenamtliche Betreuerin für ihren Sohn. Durch diesen Blog ist sie auf mich gestoßen. Sie war mit einer betreuungsrechtlichen Frage konfrontiert, wo sie nicht wusste, wie sie damit umgehen sollte. Ich riet ihr, sich doch mit ihrem Anliegen direkt an den zuständigen Betreuungsrichter zu wenden.
Diesen Rat kann ich hier ganz generell weitergeben. Ich stelle immer wieder, gerade bei ehrenamtlichen Betreuern, eine große Scheu fest, die Richter und Rechtspfleger zu behelligen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen herrscht bei vielen immer noch das Bild vor von Richtern, die unerreichbar über den gewöhnlichen Sterblichen schweben. Zum anderen sehen es viele ganz allgemein als ein Zeichen von Schwäche, jemanden um Rat zu fragen. Sie haben Angst, dann für unfähig gehalten zu werden.
Diese Angst ist völlig unbegründet. Betreuung ist ein so komplexes Geschäft, dass selbst berufliche Betreuer öfter an ihre Grenzen stoßen. Ja, ich habe sogar schon Betreuungsrichter erlebt, die offen eingestehen mussten, zu einer Fachfrage keine Antwort zu haben. Außerdem ist es einfach ganz normal menschlich, nicht alles zu können und zu wissen.
Und was den ersten Punkt angeht, die Vorstellung von Richtern als göttergleiche Wesen: Ich kann Ihnen aus langjähriger persönlicher Erfahrung versichern, dass die meisten Richter und Richterinnen tatsächlich Menschen sind. Und obwohl sie alle Jura studiert haben, schaffen es viele von ihnen sogar, sich verständlich auszudrücken.
Also: Haben Sie keine Scheu, sich an das Betreuungsgericht zu wenden, wenn Sie nicht mehr weiter wissen! Die Richter, Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter sind auch für Sie da und werden von Ihren Steuergeldern dafür bezahlt.
(Kleiner Nachsatz: Hier gilt natürlich wie bei allem: Bitte nicht übertreiben! Irgendwann nach dem zehnten Anruf vom selben Betreuer in einer Woche wird auch der geduldigste Richter unfreundlich.)