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Hohe Hürden

Eine Entwicklung lässt sich die letzten Jahre beobachten: Wenn man etwas beantragen will, dann wird das immer komplizierter und aufwändiger. Die Antragsformulare legen an Umfang zu, und man benötigt immer noch mehr Nachweise.

Ein Beispiel, die Mobilitätshilfe für Behinderte, habe ich früher schon mal beschrieben. Ein weiteres Beispiel von vielen ist die Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Früher gab’s da eine Einkommensgrenze. Wenn man da drunter lag, musste man keine Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausbehandlung usw. zahlen. Man reichte bei der Krankenkasse einen einseitigen Antrag und einen Einkommensnachweis ein und wurde dann für mehrere Jahre befreit.

Heute muss man grundsätzlich 2 % seines Einkommens zuzahlen. (Womit schon mal Sozialhilfe-Empfänger wieder die Blöden sind. Die steigerten sich von 0 % auf 2 %. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.) Man muss erst mal die Quittungen für die ganzen Zuzahlungen sammeln, grob kalkulieren, wann man damit 2 % seines Einkommens erreicht hat, dann die Antragsunterlagen bei der Krankenkasse anfordern und dann ausfüllen: Einen zweiseitigen Antrag mit den persönlichen Daten und den Einkommensverhältnissen, eine Zinsbescheinigung, die von der Bank zu bestätigen ist und – wenn man nur 1 % zuzahlen will, weil man diese Ermäßigung für chronisch Kranke in Anspruch nehmen will – ein entsprechendes Attest vom Arzt. Dazu in diesem Fall noch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Bescheids der Pflegeversicherung. Das alles reicht man zusammen mit den gesammelten Zuzahlungsbelegen bei der Krankenkasse ein und wird dann für den Rest des Jahres befreit.

Fürs nächste Jahr beginnt dann die ganze Prozedur wieder von vorn.

Nun könnte man das Ganze als normalen Auswuchs von Bürokraten abtun, die halt irgendwie ihre Daseinsberechtigung nachweisen müssen. – Wenn es denn nur das wäre. Aber (nicht nur) ich habe den Verdacht, dass da mehr dahintersteckt.

Denn je umfangreicher und schwieriger eine Antragstellung wird, umso weniger Menschen nehmen sie auf sich. Uns beruflichen Betreuer ist das wurscht. Wir sind verpflichtet, diese Anträge auszuführen, auch wenn sie noch so bescheuert gestaltet sind. Bei uns wächst halt das Gemotze proportional zum Umfang des Antrags.

Aber die 80jährige Witwe mit kleiner Rente, bei der immer der verstorbene Mann den Behördenkram gemacht hat, und die noch zu fit ist um einen Betreuer zu bekommen, die sagt sich: “Ach, da verzichte ich doch lieber auf die paar Euro.”

Und da es sehr viele solcher Menschen gibt, spart der Staat mit jeder zusätzlichen Seite bei einem Antrag ein paar Millionen mehr ein. Auf Kosten der Schwachen, die keine Hilfe haben.

Sehr sozial. Ich bin für die Einführung eines neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch: “Wer Anträge für Sozialleistungen aller Art mehr als notwendig verkompliziert, muss alle diese Anträge selbst ausfüllen. Während der Dauer dieses Vorgangs wird der Täter bei Wasser und Brot in Einzelhaft gehalten.”

Geistige Behinderungen, Teil I: Bürokratie

Wenn man über die Arbeit eines Betreuers berichtet, kommt man unweigerlich auf ein Thema zu sprechen: Bürokratie.

Bürokratie halte ich für die schlimmste geistige Behinderung in unserem Land. (Knapp gefolgt vom Journalismus.) Wobei ich damit nicht die Menschen in den Ämtern meine. Das sind meistens ja nur die armen Schweine, die das ausbaden müssen, was die wirklich Behinderten ihnen einbrocken. Nein, die unheilbar (und uneinsichtig) geistig Behinderten sitzen in Berlin, München, Stuttgart usw. und nennen sich Abgeordnete, Ministerialdirigenten und wie die Krankheitsbezeichnungen alle heißen.

Kleines Beispiel aus dem Alltag:

Es gibt seit jeher eine Hilfe für Behinderte (also “Behinderte” im konventionellen Sinn), die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das nennt sich naheliegenderweise “Mobilitätshilfe für Behinderte” und funktioniert so: Jeder, der diese Hilfe erhält, hat pro Monat ein bestimmtes Kontingent an Kilometern, die er beim Transportdienst des Roten Kreuzes beanspruchen kann. Damit kann er zu Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen und anderen Terminen fahren. Das Rote Kreuz führt Buch, wieviel Kilometer er verbraucht hat und rechnet dann mit dem Sozialhilfeträger ab.

So war es bis 31.12.2008. Eine einfache Sache, die gut funktionierte. Zu gut, weshalb ein paar Leute, die an Ministerialdirigismus leiden, das dringend ändern mussten. Nun funktioniert alles so:

Jeder Behinderte bekommt pro Monat 80 Euro, mit denen er einen Fahrtdienst seiner Wahl beauftragen kann. Er rechnet direkt mit dem Fahrtdienst ab und sammelt die Quittungen. Diese legt er dann einmal im Jahr dem Sozialhilfeträger vor. Wenn er einen höheren Bedarf an Fahrten hat, kann er diesen beantragen, allerdings nur, wenn er diesen Bedarf auch nachweisen kann. Das heißt, er muss einen Monat vorfinanzieren, dann die Belege über die höhere Summe einreichen und dann bekommt er bis zu 150 Euro im Monat. Dieses Prozedere wiederholt sich dann jedes Jahr.

Also: Was bisher von allein funktionierte, ohne Zutun des Betreuers, ohne dass sich die Betroffenen groß mit irgendwas befassen mussten, benötigt nun einen immensen Verwaltungsaufwand aller Beteiligten.

Die Behinderten müssen wissen, dass die 80 Euro, die jeden Monat auf ihr Konto kommen, nicht zum Ausgeben da sind, sondern für die Fahrten. Sie müssen kalkulieren, wie weit sie mit diesen 80 Euro kommen. Sie müssen Belege sammeln.

Der Betreuer (oder der Zuständige in der Einrichtung) muss die Belege einkassieren und sammeln. Er muss für jeden Betroffenen ein Konto führen und darauf achten, dass der Betroffene nicht zu viel verfährt. Er muss gegebenenfalls einen höheren Bedarf beantragen.

Der Bearbeiter beim Sozialhilfeträger muss für jeden einzelnen Behinderten die Belege prüfen, bei den meisten den höheren Bedarf prüfen und für alles Bescheide verschicken.

Und das alles jedes Jahr von neuem.

Um es so richtig prickelnd zu machen, haben die Berufsbehinderten noch einen kleinen Clou eingebaut: Das Gesetz zu dem Ganzen wurde im Herbst 2008 verabschiedet und trat zum 1.1.2009 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen dazu kamen erst Anfang 2009. Es wusste also bei Inkrafttreten des Gesetzes niemand, wie das nun praktisch abläuft. Zum Beispiel, ob Geld, das am Monatsende nicht verbraucht wurde, verfällt und zurückgezahlt werden muss, oder ob es in den nächsten Monat übertragen werden kann. Kommentar eines Bearbeiters beim Sozialhilfeträger: “Jetzt fangen wir halt mal an, dann sehen wir schon, wie es läuft.”

Und noch eine kleine Gemeinheit am Rande: Durch diese Änderung haben die Betroffenen nur noch etwa halb so viele Fahrtkilometer zur Verfügung wie bisher. Das Ganze wird aber verkauft als “Größere Selbstbestimmung für Behinderte”.

Irgendwann beantrage ich mal die geschlossene Unterbringung für alle Abgeordneten und Ministeriumsmitarbeiter.

Überflüssige Arbeit

Ich arbeite gern für meine Klienten, auch wenn ich bei manchen Dingen von vornherein weiß, dass das, was ich jetzt anfange, für die Katz ist. Zum Beispiel mit großem Aufwand eine Reha-Maßnahme für einen Alkoholiker organisieren, weil der die momentan unbedingt will. Ich weiß aber ziemlich sicher, dass er sie nach zwei Wochen abbrechen wird. So geschieht es dann auch. Aber ich muss ihm diese Chance geben, deshalb ist der ganze Aufwand, den ich da treibe, zwar nutzlos, aber nicht sinnlos.

Was mich aber jedes Mal fürchterlich ärgert, ist Arbeit, die nutz- und sinnlos ist. Womit wir beim Stichwort “Bürokratie” wären. Ein Beispiel, das ich dieser Tage auf dem Schreibtisch hatte (zum 106. Mal):

Es gibt Menschen, die in Heimen leben. Für viele dieser Menschen zahlt die Sozialhilfe die Heimkosten. Bei uns in Bayern übernehmen das die Regierungsbezirke. Und viele Menschen, die in Heimen wohnen, haben Anspruch auf Wohngeld. Das zahlen die Landkreise. Nun gibt es viele Heimbewohner, die Anspruch auf Sozialhilfe + Wohngeld haben. Da muss dann der Betreuer einen Antrag auf Wohngeld stellen, mit allem Nachweis-Brimborium, beim zuständigen Landratsamt bearbeitet jemand den Antrag und beim zuständigen Bezirk kontrolliert jemand den Bescheid. Und das alles, damit eine öffentliche Stelle (Landkreis) der anderen (Bezirk) Geld zahlt.

Besonders pikant dabei: Die bayerischen Bezirke finanzieren sich größtenteils über Umlagen der zugehörigen Landkreise. Also der Landkreis zahlt sowieso an den Bezirk. Der einzige Erfolg des ganzen Aufwands mit der Wohngeld-Antragstellung ist, dass der Landkreis statt der Umlage Wohngeld an den Bezirk überweist.

Für die, die sowohl die Landkreise wie die Bezirke finanzieren, nämlich die Steuerzahler, bleibt alles gleich. Stopp, nein, stimmt nicht: Ein Betreuer, ein Landratsamt-Mitarbeiter und ein Bezirk-Mitarbeiter haben jede Menge zusätzliche Arbeit, die die Steuerzahler bezahlen müssen.

Es kostet uns allen also Geld (viel Geld) und einigen Leuten viel Arbeit, nur damit Geld vom öffentlichen Budget A zum öffentlichen Budget B verschoben wird.

Nutzloser und sinnloser geht’s ja wohl nicht.