Nach knapp zwanzig Jahren Betreuungsrecht hat es sich doch weithin herumgesprochen, dass eine Betreuung nicht automatisch eine Entmündigung bedeutet. Lang hat’s gedauert, aber immerhin …
Ein Mensch mit einer Betreuung bleibt grundsätzlich weiterhin voll geschäftsfähig. Er kann tun und lassen was er will. Find ich klasse und da stehe ich auch voll dahinter. In der Praxis führt das allerdings öfters mal zu … na ja, sagen wir mal: zusätzlichen Belastungen für den Betreuer und das Umfeld des Betreuten.
Beispiel aus dieser Woche: Herr Müller kam Anfang November ins Pflegeheim. Die Heimkosten werden von der Sozialhilfe bezahlt. Herr Müller muss seine gesamte Rente an das Heim abtreten quasi als Eigenanteil an den Heimkosten. Seine finanziellen Reserven liegen bei 0,00 €.
Herr Müller macht sich Sorgen, dass am nächsten Ersten irgendwelche Abbuchungen kommen könnten und er dann die Rente nicht ans Heim zahlen kann. Also lässt er sich zu seiner Bank fahren und verfügt dort eine “Sollumsatzsperre”, d.h. es kann nichts mehr vom Konto abgebucht oder überwiesen werden.
Als ich ihn am 1. Dezember besuche, erzählt er mir stolz von dieser Aktion. Er hat ja auch recht mit seinen Befürchtungen wegen möglicher Abbuchungen, nur was er übersehen hat: Am 1. Dezember soll seine Rente vom Heim abgebucht werden, was nun dank seiner Bemühungen nicht mehr geht.
Ich rufe vom Handy aus gleich bei der Bank an. Die wollen die Kontosperre auch rückgängig machen, allerdings nur auf schriftliche Anweisung von mir. Ich sprinte zwei Stockwerke tiefer zur Buchhaltung des Heims: Die Lastschrift ist soeben rausgegangen. Macht nichts, man versucht es halt am Nachmittag nochmal. Ich fahre ins Büro und faxe der Bank meine Anweisung zur Aufhebung der Kontosperre.
Die Dame von der Bank äußert später die Befürchtung, dass in zwei Wochen oder so Herr Müller wieder eine Kontosperre einrichten will. Die Bank müsste diesem Wunsch dann nachkommen. Und wenn ich sie dann wieder aufheben will, muss die Bank auch diesem Wunsch entsprechen. Und so weiter, Monat für Monat.
Kann dann natürlich passieren. Das ist eben die praktische Folge der Nicht-Entmündigung. In der wirklich praktischen Praxis passiert so was nur einmal pro Betreuten. Dann redet der Betreuer mit zuerst seinem Klienten. Dann redet er mit der Stationsleitung des Heimes und verabredet, dass wenn der Klient das nächste Mal zur Bank fahren will, vorher der Betreuer angerufen wird, damit er nochmals mit dem Betreuten reden kann. Und dann vereinbart der Betreuer mit der Bank, dass sie nichts mehr ohne vorherige Absprache mit dem Betreuer unternehmen.
Rein rechtlich gesehen muss die Bank die Anweisungen des Betreuten ausführen. Aber es ist ja gesetzlich nicht verboten, dass sie vorher den Betreuer anruft und dieser mit dem Klienten redet. Meistens hilft das dann und es ist wieder Ruhe. Ganz legal.