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Immer dasselbe

Es ist immer dasselbe mit der Polizei, wenn es um Betreuung geht. So auch vor ein paar Tagen. Da kam ein Anruf von der Kripo, weil einer meiner Klienten mal wieder was ausgefressen hatte.

Kripobeamter: Sie sind doch der Betreuer von Herrn Huber?

Betreuer: Ja.

Kripo: Der ist doch entmündigt, oder?

Betreuer: Entmündigung gibt es seit zwanzig Jahren nicht mehr.

Kripo: Ich weiß. Was ich meine: Er hat doch eine Vormundschaft.

Betreuer: Vormundschaft gibt’s nur für Minderjährige. Herr Huber ist volljährig, da gibt’s dann die Betreuung.

Kripo. Ja, ja, schon klar. Ich meine, Sie haben doch die volle Betreuung für Herrn Huber?

Betreuer: Natürlich, nachdem es keine halben Betreuungen gibt.

Kripo: Nein, ich meinte ja auch, dass Sie auch für Behördenangelegenheiten oder Strafverfahren zuständig sind.

Betreuer: Ach so! Das meinen Sie!

Und dann beginnen wir allmählich über den Grund des Anrufs zu sprechen.

Es ist immer dasselbe.

Ein König unter Betreuung

Diese Woche war ich mit meiner Frau im Schloss Herrenchiemsee in einer Ausstellung über den berühmtesten Betreuungsfall der deutschen Rechtsgeschichte: König Ludwig II. von Bayern.

Okay, damals (1886) war das noch eine Entmündigung, was es ja heute nicht mehr gibt. (Was man nicht oft genug wiederholen kann.) Aber als Betreuer sieht man so eine Ausstellung doch mit anderen Augen – und man kann auch einige Erkenntnisse für sich daraus ziehen.

Das Hobby von König Ludwig war ja der Bau von Schlössern. Leider keine Luftschlösser wie viele unserer Klienten, sondern reale. Die kosteten Geld, viel Geld. Zuerst das seiner königlichen Familie, und als die pleite war, das des Staates. Der Staat Bayern in Form seiner Minister und auch die anderen deutschen Staaten, die von Ludwig angepumpt wurden, wollten jedoch keinen Rettungsschirm aufspannen. Stattdessen wurde der König aus dem Verkehr gezogen, indem er entmündigt wurde.

Erkenntnis: Wäre das nicht auch heutzutage eine angemessene Vorgehensweise gegen verschwenderische Politiker?

Die Entmündigung wurde in die Wege geleitet durch ein psychiatrisches Gutachten des führenden bayerischen Nervenarztes, Dr. von Gudden. Er erstellte dieses Gutachten ohne mit dem Betroffenen zu sprechen oder ihn gar  kennengelernt zu haben. Zwei Tage nach der Betreuungserrichtung, äh Entmündigung ertrank König Ludwig zusammen mit Dr. von Gudden im Starnberger See. Der Gutachter musste also im wahrsten Sinn des Wortes die Folgen seines Gutachtens selbst ausbaden.

Erkenntnis: Wäre das nicht auch heutzutage eine angemessene Vorgehensweise gegen Fachärzte, die rechtswidrige Gefälligkeitsgutachten erstellen?

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Ein Nachsatz für die Leser dieses Blogs, die grundsätzlich alles falsch verstehen, weil sie sonst keinen Grund zur Aufregung haben: Das eben Geschriebene ist Satire. Ich bin selbstverständlich nicht für die Todesstrafe für schlechte Psychiater (das würde die fachärztliche Versorgung in unserem Land sehr verschlechtern). Und ich bin auch nicht dafür, eine Betreuung als Strafinstrument einzusetzen.

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Noch ein letzter Nachsatz: Ich habe mal so fantasiert, wie es wäre, Betreuer für König Ludwig gewesen zu sein. – Die Vergütung wäre minimal gewesen (die Betreuung ging ja nur zwei Tage), aber der Ärger enorm. Wenn ich nur an das Vermögensverzeichnis denke!

Nein danke. Einen König werde ich garantiert nie übernehmen.

Hin und her

Nach knapp zwanzig Jahren Betreuungsrecht hat es sich doch weithin herumgesprochen, dass eine Betreuung nicht automatisch eine Entmündigung bedeutet. Lang hat’s gedauert, aber immerhin …

Ein Mensch mit einer Betreuung bleibt grundsätzlich weiterhin voll geschäftsfähig. Er kann tun und lassen was er will. Find ich klasse und da stehe ich auch voll dahinter. In der Praxis führt das allerdings öfters mal zu … na ja, sagen wir mal: zusätzlichen Belastungen für den Betreuer und das Umfeld des Betreuten.

Beispiel aus dieser Woche: Herr Müller kam Anfang November ins Pflegeheim. Die Heimkosten werden von der Sozialhilfe bezahlt. Herr Müller muss seine gesamte Rente an das Heim abtreten quasi als Eigenanteil an den Heimkosten. Seine finanziellen Reserven liegen bei 0,00 €.

Herr Müller macht sich Sorgen, dass am nächsten Ersten irgendwelche Abbuchungen kommen könnten und er dann die Rente nicht ans Heim zahlen kann. Also lässt er sich zu seiner Bank fahren und verfügt dort eine “Sollumsatzsperre”, d.h. es kann nichts mehr vom Konto abgebucht oder überwiesen werden.

Als ich ihn am 1. Dezember besuche, erzählt er mir stolz von dieser Aktion. Er hat ja auch recht mit seinen Befürchtungen wegen möglicher Abbuchungen, nur was er übersehen hat: Am 1. Dezember soll seine Rente vom Heim abgebucht werden, was nun dank seiner Bemühungen nicht mehr geht.

Ich rufe vom Handy aus gleich bei der Bank an. Die wollen die Kontosperre auch rückgängig machen, allerdings nur auf schriftliche Anweisung von mir. Ich sprinte zwei Stockwerke tiefer zur Buchhaltung des Heims: Die Lastschrift ist soeben rausgegangen. Macht nichts, man versucht es halt am Nachmittag nochmal. Ich fahre ins Büro und faxe der Bank meine Anweisung zur Aufhebung der Kontosperre.

Die Dame von der Bank äußert später die Befürchtung, dass in zwei Wochen oder so Herr Müller wieder eine Kontosperre einrichten will. Die Bank müsste diesem Wunsch dann nachkommen. Und wenn ich sie dann wieder aufheben will, muss die Bank auch diesem Wunsch entsprechen. Und so weiter, Monat für Monat.

Kann dann natürlich passieren. Das ist eben die praktische Folge der Nicht-Entmündigung. In der wirklich praktischen Praxis passiert so was nur einmal pro Betreuten. Dann redet der Betreuer mit zuerst seinem Klienten. Dann redet er mit der Stationsleitung des Heimes und verabredet, dass wenn der Klient das nächste Mal zur Bank fahren will, vorher der Betreuer angerufen wird, damit er nochmals mit dem Betreuten reden kann. Und dann vereinbart der Betreuer mit der Bank, dass sie nichts mehr ohne vorherige Absprache mit dem Betreuer unternehmen.

Rein rechtlich gesehen muss die Bank die Anweisungen des Betreuten ausführen. Aber es ist ja gesetzlich nicht verboten, dass sie vorher den Betreuer anruft und dieser mit dem Klienten redet. Meistens hilft das dann und es ist wieder Ruhe. Ganz legal.

Entmündigung?

Diese Woche hielt ich bei einem kirchlichen Verein einen Vortrag über Betreuung. Bevor die Veranstaltung begann, saß ich noch bei den Zuhörern. Eine Dame erzählte mir, dass eine ihrer Mieterinnen kürzlich entmündigt worden sei, da sie psychisch auffällig geworden wäre.

Im Vortrag betonte ich etwa zwanzigmal, dass eine Betreuung keine Vormundschaft ist und dass die Entmündigung vor 17 Jahren abgeschafft wurde.

Nach dem Vortrag sagte die Dame von vorhin nachdenklich zu mir: “Ich glaube, meine Mieterin ist nicht entmündigt worden, sie ist unter Pflegschaft gestellt worden.”

AAAAAAAAAAAH!

Ich habe seitdem eine Beule an der Stirn, weil ich dringend meinen Kopf gegen die Wand schlagen musste. – Nein, das tat ich natürlich nicht. Denn wenn ich mit so was anfangen würde, käme ich nur von einer Gehirnerschütterung zur nächsten. Seit 17 Jahren gibt es nun das Betreuungsrecht, vor 17 Jahren wurde die Entmündigung hilfebedürftiger Menschen abgeschafft, und noch immer kriegt man mindestens einmal pro Woche so einen Blödsinn zu hören wie von jener Dame. Das äußert sich oft so deutlich wie eben beschrieben, manchmal auch etwas subtiler wie im folgenden Standard-Dialog:

Nachbar: “Ihr Pflegling hat die ganze Nacht den Fernseher auf volle Lautstärke. Bringen Sie den mal ins Heim!”

Betreuer: “Mein Klient will aber nicht ins Heim.”

Nachbar: “Na und. Sie sind doch sein Vormund. Dann bestimmen Sie das doch einfach.”

Deshalb hier noch einmal in aller Deutlichkeit (und ich schreibe es jetzt ganz langsam und drücke jede Taste ganz intensiv, damit es jeder kapiert):

IN DEUTSCHLAND WIRD NIEMAND ENTMÜNDIGT!

Bitte schreiben Sie diesen Satz hundertmal ab und geben Sie den Zettel dann bei der nächsten Betreuungsstelle ab!