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Budgetierte Einwilligungsfähigkeit

Donnerstagnachmittag. Anruf von der Betreuungsstelle: Ob ich bereit bin, eine sehr dringliche Betreuung zu übernehmen. Ich bin. Eine Stunde später liegt die Betreuerbestellung in meinem Fax.

Es geht um eine ältere Dame, Frau Müller, die in einem Heim wohnt. Sie kam ins Krankenhaus, zeigt Demenz-Symptome. Die Klinik hätte ziemlich Druck gemacht, weil dringend eine Untersuchung gemacht werden sollte, die Dame aber nicht einwilligungsfähig sei. Deshalb muss schnell ein Betreuer her.

Ich sprinte sofort mit dem druckfrischen Fax ins Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin zeigt sich sehr erleichtert. “Endlich”, sagt sie, “wir warten schon seit zwei Tagen auf die Betreuerbestellung. Wissen Sie, das Budget für diese Behandlung ist nämlich schon seit zwei Tagen ausgeschöpft. Die gute Frau sollte eigentlich deshalb schon vorgestern entlassen werden. Aber wir müssen noch eine Darmspiegelung machen. Und da kann Frau Müller nicht selbst einwilligen. Wenn Sie bitte hier unterschreiben würden …”

Zur Klarstellung: Frau Müller kam ins Krankenhaus, ohne dass sie dazu hätte einwilligen können. Sie erhielt Infusionen, ohne dass jemand ihre Einwilligung eingeholt hätte. Man verabreichte ihr Medikamente ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Da dachte sich keiner im Krankenhaus was dabei, solange es Geld dafür gab. Erst als das Budget erschöft war und eine größere Untersuchung anstand, erinnerte man sich an die Menschen- und Patientenrechte von Frau Müller und beantragte eine Betreuung.

Ach ja, noch ein winzigkleines Detail: Als Frau Müller einmal ihre Meinung zu der Behandlung kundtat indem sie den Infusionsschlauch herausriss, wurde sie ins Bett fixiert. Vor der Betreuerbestellung. “Und nur 24 Stunden, länger dürfen wir ja nicht ohne richterliche Genehmigung”, sagte die Ärztin mit einem strahlenden Lächeln.

Körperverletzung und Freiheitsberaubung: So geht’s zu in deutschen Krankenhäusern, wenn man keinen Betreuer hat, der einen rechtzeitig schützen kann.

Ist doch nicht so schlimm – oder?

Vorgestern geschah in einem deutschen Gericht etwas höchst seltenes: Ein Richter wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. In diesem Fall war es ein Betreuungsrichter. Er hatte in über 40 Fällen, in denen es um die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen ging, die Betroffenen nicht im persönlichen Gespräch angehört, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Unterlassung hatte er vertuscht, indem er die Protokolle der angeblichen Anhörungen einfach aus seiner Phantasie verfasste. Aufgeflogen war das erst, als diese Protokolle in mehreren Fällen Daten trugen, an denen die Betroffenen schon verstorben waren.

Schlimm genug, dass ein Richter sich zu so etwas hinreißen lässt. Schließlich basiert unser ganzes Rechtssystem darauf, dass die, die Recht sprechen, das in ehrlichster Absicht tun. Was mich aber wirklich auf die Palme bringt, ist die kaltschnäuzige Unverschämtheit dieses Richters. Zu Beginn des Prozesses erklärt er freundlich lächelnd im Fernsehen: Ich war ja gezwungen, so zu handeln. Bei der Arbeitsüberlastung blieb mir nichts anderes übrig. Außerdem machen das viele so. Und ich habe ja niemandem geschadet.

Das Schlimme ist: Viele denken so. Anhörungen sind ja nur Formalien. Und wenn ein alter Mensch ein bisschen gefesselt wird – was soll’s.

Na gut. Stellen Sie sich mal vor: Sie sind alt, Ihr Gehirn funktioniert nur noch bruchstückhaft. Ihnen kommen zwar viele Gedanken, aber Sie können nichts zu Ende denken. Das macht Sie auf Dauer natürlich wütend. Außerdem können Sie sich nichts Neues mehr merken. Das bedeutet z.B., dass jedesmal eine neue Altenpflegerin zu Ihnen kommt, die Sie noch nie gesehen haben. Jeden Tag dutzende neuer Menschen, kein einziges bekanntes Gesicht, keine Vertrautheit mit Menschen, mit Gegenständen, mit der Umgebung. Sie fühlen sich folglich sehr, sehr einsam und hilflos. Sie können Ihre Gefühle aber nicht in Worte fassen. Alles was Ihnen bleibt, ist Wut und ziellose Unruhe.

Das Pflegepersonal kann damit nicht umgehen, weil es zu viele unruhige, wütende Menschen auf der Station sind, aber zu wenige Menschen, die sich darum kümmern können. Also stellt man die wütenden, unruhigen Menschen ruhig. Mit Gurten im Bett, mit Bettgittern, mit einem Tischchen auf dem Rollstuhl, mit Medikamenten. Die Menschen sind dann immer noch wütend und unruhig, aber sie stören nicht mehr.

Oft besteht natürlich tatsächlich eine ganz objektive Gefährdung Weiterlesen