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Budgetierte Einwilligungsfähigkeit

Donnerstagnachmittag. Anruf von der Betreuungsstelle: Ob ich bereit bin, eine sehr dringliche Betreuung zu übernehmen. Ich bin. Eine Stunde später liegt die Betreuerbestellung in meinem Fax.

Es geht um eine ältere Dame, Frau Müller, die in einem Heim wohnt. Sie kam ins Krankenhaus, zeigt Demenz-Symptome. Die Klinik hätte ziemlich Druck gemacht, weil dringend eine Untersuchung gemacht werden sollte, die Dame aber nicht einwilligungsfähig sei. Deshalb muss schnell ein Betreuer her.

Ich sprinte sofort mit dem druckfrischen Fax ins Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin zeigt sich sehr erleichtert. “Endlich”, sagt sie, “wir warten schon seit zwei Tagen auf die Betreuerbestellung. Wissen Sie, das Budget für diese Behandlung ist nämlich schon seit zwei Tagen ausgeschöpft. Die gute Frau sollte eigentlich deshalb schon vorgestern entlassen werden. Aber wir müssen noch eine Darmspiegelung machen. Und da kann Frau Müller nicht selbst einwilligen. Wenn Sie bitte hier unterschreiben würden …”

Zur Klarstellung: Frau Müller kam ins Krankenhaus, ohne dass sie dazu hätte einwilligen können. Sie erhielt Infusionen, ohne dass jemand ihre Einwilligung eingeholt hätte. Man verabreichte ihr Medikamente ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Da dachte sich keiner im Krankenhaus was dabei, solange es Geld dafür gab. Erst als das Budget erschöft war und eine größere Untersuchung anstand, erinnerte man sich an die Menschen- und Patientenrechte von Frau Müller und beantragte eine Betreuung.

Ach ja, noch ein winzigkleines Detail: Als Frau Müller einmal ihre Meinung zu der Behandlung kundtat indem sie den Infusionsschlauch herausriss, wurde sie ins Bett fixiert. Vor der Betreuerbestellung. “Und nur 24 Stunden, länger dürfen wir ja nicht ohne richterliche Genehmigung”, sagte die Ärztin mit einem strahlenden Lächeln.

Körperverletzung und Freiheitsberaubung: So geht’s zu in deutschen Krankenhäusern, wenn man keinen Betreuer hat, der einen rechtzeitig schützen kann.

Vergessene Katheter, verschwundene Gebisse, verschwundene Patienten

Wenn man als Betreuer mal sich selber so richtig frustrieren will, dann braucht man nur Schadensersatz oder Schmerzensgeld von einem Krankenhaus zu fordern.  Ich mach’s gerade zum dritten Mal. Dieses Mal jedoch mit Hilfe eines Anwalts. Zweimal Frust reicht mir.

Fall 1: Klient wird nach einem Mordversuch an ihm notoperiert. Danach ist sein Gebiss verschwunden. Der Klient ist Sozialhilfe-Empfänger. Ich schreibe an die Klinik, bedanke mich für die erfolgreiche Operation und bitte um Zusendung des Gebisses bzw. ersatzweise um Übernahme der Kosten eines neuen Gebisses. Man hat ja schließlich für so was eine Versicherung. Keine große Sache. Die Reaktion: Nichts. Kein Brief, kein gar nichts. Auch nicht auf meine nächsten zwei Schreiben. Mittlerweile ist der Klient verstorben, ohne dass eine Antwort von der Klinik gekommen wäre.

Fall 2: Klient mit Korsakoff-Syndrom (alkoholbedingte Demenz) ist zum wiederholten Mal im selben Krankenhaus. Man kennt ihn dort, man kennt mich und weiß von der Betreuung. Ich teile der Stationsleitung trotzdem noch einmal ausdrücklich mit, dass ich bzw. der Pflegedienst vor der Entlassung verständigt werden müssen, da der Klient nicht allein nach Hause findet und auch keinen Wohnungsschlüssel hat. Stationsleitung notiert entsprechendes in der Akte.

Eine Woche später erfahre ich durch Zufall, dass der Klient schon vor vier Tagen entlassen wurde. Es hat nachts gerade – 10 ° C, der Klient ist spurlos verschwunden. Nach einer längeren Suchaktion, auch mit Hilfe der Polizei, wird er gefunden, stark geschwächt und dehydriert. Er ist vier Tage lang in der Stadt umhergeirrt und hat nichts getrunken und gegessen.

Ich fordere von der Klinik Schmerzensgeld. Es kommt zum Gespräch mit dem Verwaltungschef und der Pflegedienstleitung (PDL). Der Verwaltungsmensch erklärt mir, dass a) man für solch einen Fall nicht versichert sei, b) wenn man zahlen müsse, man dann halt bei der Versorgung der anderen Patienten sparen müsse, und er c) entsetzt sei, wie sehr ich hinter dem Geld her bin. Die PDL, eine Nonne, fragt mich, ob ich denn nicht wolle, dass man meinen Klienten bei der nächsten Erkrankung wieder behandle?

Letzten Endes blieb mir nur der Klageweg. Auf Anraten des Rechtspflegers habe ich darauf verzichtet.

Fall 3, jetzt gerade aktuell: Bei einer Klientin wird bei einer Routine-Untersuchung ein abgebrochenes Stück eines Katheters an der Niere entdeckt. Dieses muss wohl bei einer früheren Operation übersehen worden sein. Es ist mittlerweile so stark verkalkt, dass es operativ entfernt werden muss.

Dieses Mal bin ich gleich zum Anwalt gegangen. Soll der doch den Spaß haben.

Betreuer für einen Tag

Letzten Montag wurde ich zum Betreuer bestellt für einen Mann, der nach einem Diabetes-Schock im künstlichen Koma lag. Ich fuhr am selben Tag in die Klinik. Die diensthabende Ärztin war sehr erstaunt, dass da ein Betreuer auftauchte. Der Betroffene sei schließlich schon seit einer Woche wieder bei Bewusstsein, und zwar so, dass er auch alles wieder selbst regeln könne.

Ich ging zu meinem neuen Klienten. Der saß auf dem Bett, hellwach und quietschfidel. Er wusste über seine gesundheitliche und finanzielle Situation Bescheid und konnte mir über alles detailliert Auskunft geben.

Ich fuhr zurück ins Büro und beantragte die Aufhebung der Betreuung.

Auch so kann’s gehen.

Es ist nicht mein Leben

Vor ein paar Monaten habe ich die Betreuung für Herrn Huber übernommen. Als ich mit dem Herrn von der Betreuungsstelle zum Vorstellungsgespräch bei ihm war, zeigte sich Herr Huber äußerst erfreut, dass er nun endlich Hilfe bekäme. “Ich weiß, ich habe mein Leben gegen die Wand gefahren, und ich komme allein nicht weiter. Ich bin so froh, dass Sie mir helfen werden!”

Ein paar Tage später wurde ich dann zum Betreuer bestellt. Als erstes sorgte ich dafür, dass Herr Huber zur Alkohol-Entgiftung in die Psychiatrie kam. Zwei Wochen später, als die Entlassung anstand, äußerte er sich beim Entlassungsgespräch: “Ich habe eingesehen, dass es so nicht weitergeht. Ich kenne jetzt auch die Gründe, warum ich trinke. Ab jetzt läuft das anders.”

Am nächsten Tag verließ er die Suchtstation. Er ging in die Klinik-Cafeteria, kaufte dort Bier. Als er aus dem Krankenhaus hinausging, war er betrunken.

Ein paar Wochen später, nach weiteren zwei Entgiftungen, kam er in eine Reha-Einrichtung für Alkoholkranke in Oberbayern. Im ersten Telefongespräch nach der Aufnahme dort äußerte er sich begeistert über die Chance, die er dort erhielte. Er sei hochmotiviert.

Ein paar Wochen später, nach vielen intensiven und einsichtsvollen Gesprächen mit der Sozialarbeiterin der Einrichtung, ging Herr Huber zu einem Spaziergang weg. Er kehrte fünf Tage später zurück, aus Dresden, stockbesoffen.

Er war voller Reue, konnte sich seinen Blackout nicht erklären. In der folgenden Zeit arbeitete er noch härter an sich. Ein paar Wochen später verschwand er wieder, tauchte in Stralsund auf, betrunken.

Vor zwei Wochen hatten wir ein Gespräch mit ihm:  der behandelnde Psychiater, die Sozialarbeiterin der Klinik, wo er nach einem Rückfall wieder war, der Leiter der Einrichtung und ich. Herr Huber war voller Zuversicht. Er hätte jetzt erkannt, wieso er sich so verhielte und er wäre jetzt bereit, alles dafür zu tun, dass sein Leben anders würde.

Am nächsten Tag verschwand er. In die Türkei.

***

Als Helfer für Herrn Huber könnte man jetzt frustriert sein. Wäre naheliegend, aber wenig hilfreich. Was hilft, ist einzig das ständige Vorsagen des Betreuer-Mantras: “Das ist nicht mein Leben.”

Das Leben des Klienten ist nicht mein Leben. Ich kann nur helfen, wenn ich mich nicht in das kaputte Leben des anderen reinziehen lasse. Klingt hart, ist aber so.

Das Kreuz mit der Einwilligungsfähigkeit

Ein alltäglicher Vorgang im Alltag eines Betreuers:

Das Telefon klingelt. Der Betreuer meldet sich.

Anrufer: Hier ist Dr. Soundso. Herr XY ist gerade in unser Krankenhaus eingeliefert worden. Der ist doch Ihr Betreuter?

Betreuer: Ja.

Arzt: Herr XY muss operiert werden. Können Sie gleich mal vorbeikommen und den Aufklärungsbogen und die Einwilligung in die Behandlung unterschreiben?

Betreuer: Ist Herr XY momentan nicht einwilligungsfähig?

Arzt: Doch. Schon.

Betreuer: Ja dann. Was soll ich dann?

Arzt: Ja, wozu sind Sie denn Betreuer?

***

Also: Wozu bin ich Betreuer? Ganz sicher nicht (denn dies ist mir vom Gesetz so aufgetragen), um meinen Klienten Dinge abzunehmen, die sie selber erledigen können. Und wenn jemand selber in eine ärztliche Maßnahme einwilligen kann, warum soll das dann jemand anderer für ihn tun?

Ich bin in diesem Fall Betreuer, um die Rechte des Betroffenen gegenüber den Ärzten zu vertreten. Zum Beispiel das Recht, selbst entscheiden zu können, was mit dem eigenen Körper geschieht.

Wann ist aber jemand einwilligungsfähig? – Da gibt es klare Kriterien. Wenn jemand

- versteht, woran er erkrankt ist,

- versteht, welche Behandlung der Arzt für ihn vorschlägt,

- die Konsequenzen begreift, falls er sich nicht behandeln lässt,

- die möglichen Risiken und Chancen der Behandlung begreift

- und das alles gegeneinander abwägen kann,

dann ist er (oder sie) einwilligungsfähig.

Kleines Beispiel aus der Praxis: Bei Bernd, einem jungen Mann in einer Einrichtung für geistig Behinderte, wird ein Gehirntumor diagnostiziert. Er soll am Gehirn operiert werden. Ich spreche mit ihm.

Betreuer: Weißt du, was dir fehlt? (Wir sind aus persönlichen Gründen per du.)

Bernd: Ja. Ich hab was im Gehirn.

Betreuer: Weißt du, was da passiert, wenn man nichts macht?

Bernd: Ja. Ich werde … (lange Pause) … ich muss dann sterben.

Betreuer: Und was soll da jetzt gemacht werden?

Bernd: Die schneiden meinen Kopf auf und holen das raus. Ich hab Angst.

Betreuer: Hat dir der Arzt gesagt, warum das gemacht werden soll und was dabei vielleicht auch geschehen kann?

Bernd: Weil ich dann wieder ganz gesund bin. Außer die schneiden was Falsches ab. Dann bin ich nicht mehr gesund.

Betreuer: Und? Willst du die Operation?

Bernd: Ich hab Angst. Aber ich will doch weiter leben. Ich will operiert werden.

Soweit die Kurzfassung des Gesprächs. Ganz klar: Bernd war einwilligungsfähig. Er konnte zwar nicht bis hundert zählen, aber was da mit ihm los war und mit ihm geschehen sollte, das hatte er begriffen.

Ein paar Wochen später folgte dann die OP. Tags zuvor war ich beim Aufnahme- und Aufklärungsgespräch dabei. Der Arzt erklärte noch einmal ausführlich und detailliert, was aufgeschnitten werden sollte, welche Teile der Schädelplatte herausgenommen werden würden und was dabei alles schiefgehen konnte. Am Ende fragte ich Bernd: “Hast du alles verstanden?” Bernd saß verkrampft da, schüttelte den Kopf und flüsterte: “Ich hab Angst.”

Also war er in dem Moment nicht einwilligungsfähig. Ich unterschrieb für ihn. Wir gingen weiter zum Narkose-Aufklärungsgespräch. Der Anästhesist erklärte auch hier alles ausführlich. Ich fragte Bernd wieder: “Hast du das verstanden?” Bernd, wesentlich entspannter als eine halbe Stunde davor, sagte: “Ja.” Er unterschrieb, denn jetzt war er einwilligungsfähig.

Was ich damit allen Ärzten (und Angehörigen, Mitarbeitern von Behinderten-einrichtungen und Betreuern) sagen will: Die Einwilligungsfähigkeit ist oft vom Augenblick abhängig, nicht von der Behinderung des Betroffenen und schon gar nicht, nie und nimmer, nur vom Bestehen einer Betreuung. Und um diese Frage abzuklären, hilft nur das persönliche Gespräch, und zwar direkt mit dem Betroffenen. Tut mir leid, liebe Ärzte.

Häufungen

Ich hätte mal eine Frage an die Leser.  Es geht um ein Phänomen, das ich ständig beobachte. Da würde mich interessieren, ob das bei anderen BetreuerInnen auch so ist.

Das Phänomen ist: Im Leben eines Betreuers gibt es keine Gleichmäßigkeit, alles tritt entweder gar nicht oder gehäuft auf.

Das zeigt sich schon beim Arbeitsanfall. Wochenlang ist alles sehr ruhig, man fragt sich, warum man überhaupt in die Arbeit geht. Dann kriegt ein Klient die Krise, drei Tage später wird einer schwer krank, dazu bekommt man noch eine neue, sehr heftige Betreuung – und innerhalb weniger Tage sieht man vor lauter Arbeit kein Ende mehr. Ein Arbeiten im vernünftigen, verträglichen Mittelmaß gibt es nur übergangsweise.

Auch alles, was einem so passiert als Betreuer, passiert immer entweder gar nicht oder gehäuft. So musste ich z.B. die ersten drei Jahre meines Betreuerlebens nie einen Rentenantrag stellen. Es ergab sich halt so. Aber dann kamen innerhalb weniger Wochen gleich drei Anträge auf mich zu.

Oder: Elf Jahre lang habe ich nie einen Klienten persönlich zur Aufnahme in eine Klinik begleitet. Diese Aufnahmen geschahen entweder notfallmäßig und ich erfuhr erst hinterher davon. Oder der Klient war selbstständig genug, um das selbst zu regeln. Oder er hatte eine Begleitung (Angehörige, Sozialdienst). Oder ich konnte es vom Schreibtisch aus regeln.

Heuer war ich schon viermal mit Klienten zur Aufnahme in der Klinik. Hat sich so ergeben.

Anderes Beispiel: Ich habe bisher zweimal Klienten von mir tot aufgefunden. Beide innerhalb weniger Wochen. Das ist jetzt acht Jahre her. Seither war nie mehr was.

Immer gehäuft, nie gleichmäßig verteilt: Ist das bloß bei mir so? Oder ist das ein typisches Betreuersymptom?

Das letzte Rätsel der Menschheit

Es gibt ja einige große Menschheitsrätsel; große Fragen, auf die es keine gesicherte Antwort gibt: Wie hat alles begonnen? Wo kommen wir her, wo gehen wir hin? Warum sind wir so wie wir sind? Und so weiter.

Mit einem der größten Rätsel der Menschheit musste ich mich gestern wieder mal auseinandersetzen, und zwar:

Wenn ich um 10 Uhr einen Termin beim Arzt habe, wieso komme ich dann frühestens um 11 Uhr dran?

Auch bei dieser Frage gibt es keine empirisch gesicherten Antworten, aber ich vermute, dass es etwas mit der Relativitätstheorie zu tun haben muss. Das Leben eines Arztes verläuft mit einer so großen Beschleunigung, dass die Zeit im Arztzimmer langsamer vergeht als im Wartezimmer. Wenn es im Arztzimmer 10.00 Uhr ist, ist es im Wartezimmer schon 11.00 Uhr. Dort befindet sich ja alles im absoluten Ruhezustand.

Vielleicht hängt die Antwort auf diese große Frage aber auch mit der Chaostheorie zusammen. Zumindest im Klinikum Großhadern in München. Dort war ich gestern mit einem Klienten. Diese Klinik befindet sich von ihrer Organisationsstruktur her sehr nah am Urzustand der Materie (“Alles war wüst und wirr.”).  Da lösen sich Zeit und Raum auf. Ob 10 Uhr oder 11 Uhr: Wo es keine Ordnung gibt, spielen solche Details auch keine Rolle.

Wer weiß. Vielleicht ist die Antwort aber auch ganz banal. Vielleicht ist es einfach so, dass jemand, sobald er einen weißen Kittel anzieht, völlig das Interesse für anders gekleidete Menschen verliert und seinen Kittel für den Mittelpunkt des Universums hält.

The answer, my friend, is blowing in the wind …

Meteorologie und Betreuung

Meteorologie und Betreuung – was hat das jetzt miteinander zu tun?

Dieser Tage sehr viel. Ein Winter, der niemals zu enden scheint, Regen und Trostlosigkeit seit Monaten – da wird nicht nur der Betreuer depressiv. Im Laufe der letzten acht Tage kamen vier Betreute von mir ins Krankenhaus, mit psychischen und somatischen Beschwerden. Und bei meinen Kollegen ringsherum ist es genauso. Alles spinnt und stirbt. Ganz sicher kein Zufall, dass sich das gerade jetzt so häuft.

Man sehnt sich nach dem Frühling. Schon allein um seiner Klienten willen.

Manchmal hat eben auch der Wetterbericht eine betreuungsrechtliche Relevanz.

Alltag

Bisher habe ich hier nur über Grundsätzliches und Außergewöhnliches berichtet. Ich denke mir aber, dass wer auf diesen Blog kommt, auch wissen möchte, wie ein ganz normaler Arbeitstag eines beruflichen Betreuers aussieht.

Nun denn. Nehmen wir den Montag, 15.12.2008:

Mitten in der Nacht um 8.00 Uhr Fahrt in die Nachbarstadt. (Dieser frühe Arbeitsbeginn ist jetzt nicht Alltag bei mir. Wofür ist man denn selbstständig!) Dort zu Herrn Bergmann, meinem Lieblings-Messie (s. Schicksale). Der muss ins örtliche Krankenhaus, weil er morgen an einem Leistenbruch operiert wird.

Diese Begleitung gehört nicht unbedingt zu den Kernaufgaben eines Betreuers. Aber Herr Bergmann würde sich von allein nie aufraffen, rechtzeitig zur OP im Krankenhaus zu sein. Ich müsste jede Menge telefonieren, faxen und organisieren, damit das hinhauen würde. Da mache ich lieber alles gleich selber, das dauert genauso lang und funktioniert besser. Und wenn es nicht funktioniert, kann ich den Schuldigen wenigstens hemmungslos beschimpfen.

Herr Bergmann ist sogar fast fertig, als ich komme. Erstaunlich. Sonst muss er immer noch seinen reichlich vorhandenen Besitz sortieren. Normales Messie-Verhalten. Aber: Die Einweisung des Hausarztes fürs Krankenhaus ist nicht da. Herr Bergmann war zwar beim Arzt, aber der Arzt will das Formular nur mir selber geben.

Also schnell zum Arzt, Formular holen, zurück zu Herrn Bergmann. Der ist immer noch fast fertig. Nach zehn Minuten ist er ganz fertig und geht zu meinem Auto. Ich gehe voraus um aufzusperren. Als ich mich umdrehe, ist Herr Bergmann verschwunden. Sachen sortieren.

Dennoch sind wir pünktlich um 9.00 Uhr im Krankenhaus. Ich begleite Herrn Bergmann durch die Aufnahmeprozedur, regle die Zuzahlung, überzeuge die Ärzte und Schwestern, dass Herr Bergmann zwar unter Betreuung steht, aber nicht blöd ist und deshalb in die Behandlung selber einwilligen kann. Um 10.15 Uhr hat Herr Bergmann ein Bett und ich fahre ins Büro.

Dort sortiere ich die Post des Wochenendes und von heute. Meine Kollegin ist wieder mal klare Siegerin mit 12:8 Briefen. Schön für mich ;-) Ich lese die Briefe, lese die Mails, werfe die unangeforderten Werbefaxe weg, kontrolliere ob Vergütungen eingegangen sind, gieße die Blumen und mache mich an die Schreibtischarbeit.

Als erstes informiere ich die Sozialarbeiterin der Werkstätte, in der Herr Bergmann arbeitet. Dann folgen mehrere Briefe, darunter die Kündigung einer Mitgliedschaft eines Betreuten beim TSV 1860 München. Ich schreibe ein P.S. dazu: “Diese Kündigung zu schreiben schmerzt mich als alten 60er sehr, aber ich muss den Wünschen meiner Betreuten folgen.”

Dann Mittagspause im Kreise der Familie. Dann wieder Briefe, Telefonate und Faxe: Eine Änderung des Einkommens bei einem Betreuten ans Sozialamt weiterleiten, weil der Betreute ergänzende Grundsicherung bekommt; Weiterlesen

Auf Leben und Tod

Die schwierigste Entscheidung, die man als Betreuer zu fällen hat, ist die Entscheidung über Leben oder Tod eines Klienten. Konkret geht es um die Frage: Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung und/oder Einstellung der Ernährung.

Ich hatte lange das Glück, dass ich vor so einer Wahl bewahrt wurde. Das Thema stand schon öfters auf der Tagesordnung, aber die Entscheidung wurde mir immer abgenommen. So wie zum Beispiel bei Herrn Karl. Der wohnte in einem Altersheim und wollte irgendwann nichts mehr essen und trinken. Die Pflegekräfte wollten natürlich von mir wissen, ob Herr Karl nun künstlich ernährt werden sollte. Ich fuhr zu ihm und fragte ihn. Er war noch ansprechbar und äußerte sich klar: “Ich will nichts mehr essen, ich will sterben!” Ich fuhr die halbstündige Strecke nach Hause und setzte mich an den PC, um dem Heim schriftlich mitzuteilen, dass ich einer Sonde nicht zustimmen werde. Kaum hatte ich angefangen, läutete das Telefon. Die Stationsleitung: “Herr Karl ist gerade gestorben.” Das nennt man eine eindeutige Willensbekundung.

Letztes Jahr hat es mich dann doch erwischt. Und das gleich mit voller Ladung. An einem Donnerstagabend wurde ich zum Betreuer bestellt für Herrn Stich. Der lag im Koma auf der Intensivstation. Meine einzige Aufgabe als Betreuer: Die Entscheidung über den Abbruch der Behandlung.

Freitag Früh Termin mit dem behandelnden Arzt: Herr Stich wurde mit einer Lungenentzündung eingeliefert. Bei der Einlieferung verlor er das Bewusstsein. Eine Untersuchung ergab, dass er Lungenkrebs im Endstadium hat, unheilbar. Die Lungenentzündung lässt sich nicht mehr in den Griff kriegen, man kann sie nur noch so behandeln, dass Herr Stich mit ihr weiterlebt. Wenn man sie nicht mehr behandelt, stirbt er innerhalb einer halben Stunde. Ich müsse nun entscheiden, ob Herr Stich in ein paar Monaten am Krebs oder jetzt an der Lungenentzündung stirbt.

Entscheidend für den Betreuer ist hier vor allem eine Frage: Was will der Betroffene? Und wenn man das nicht in Erfahrung bringen kann wie hier: Was hat er früher dazu geäußert? Wie würde er jetzt entscheiden, wenn er könnte?

Eine Patientenverfügung ist nicht vorhanden. Ich kontaktiere eines der fünf Kinder. Alle haben seit zwanzig Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater. Die übliche Geschichte aus betrogenem Vertrauen, Hass und Stolz. Nein, er hat sich nie dazu geäußert, wie er sein Lebensende wünscht.

Ich frage seine Nachbarin, der einzige Mensch, mit dem er engeren Kontakt hat. Nein, auch ihr gegenüber keinerlei Äußerung zum Thema Sterben.

Schließlich entscheide ich mich für den Abbruch der Behandlung. Ausschlaggebend waren zwei Gründe: Zum einen die Aussage des Arztes, dass Herr Stich nie mehr zu Bewusstsein kommen wird. Zum anderen das Verhalten von Herrn Stich vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus: Er weigerte sich vehement, sich behandeln zu lassen. Nur starker Druck der Nachbarin brachten ihn so weit. Für mich ein Indiz, dass Herr Stich die Behandlung wohl abgelehnt hätte.

Der Arzt setzt die Medikamente ab. Entgegen seiner Behauptung lebt aber Herr Stich noch eineinhalb Tage, kommt noch einmal kurz zu Bewusstsein, ohne aber Reaktionen zu zeigen – und stirbt dann.

Dieser Ablauf hat mich im Nachhinein bestärkt, dass ich eine Entscheidung im Sinne von Herrn Stich getroffen habe. Aber sicher bin ich mir bis heute nicht. Ich werde es in diesem Leben auch nicht mehr erfahren. Auf jeden Fall war es eine Entscheidung, die mich zwei Nächte mit verkürztem Schlaf gekostet hat. So etwas legt man nicht mit Dienstschluss ab.

Mein Appell an alle: Leute, macht eine Patientenverfügung! Gebt euren Kindern, Eltern, Ehepartnern, künftigen Betreuern Klarheit! Sie in so einer extremen Situation allein zu lassen, ist ein Zeichen von Lieblosigkeit.

***

Ach ja, ein kleiner Nachtrag noch:

Als ich an jenem Freitag Vormittag beim behandelnden Arzt war, sagte mir dieser mehrmals, dass das Krankenhaus mittlerweile die teuersten Medikamente einsetze, weil die anderen nicht angeschlagen hätten, und dass inzwischen das Budget für diese Behandlung erschöpft sei. Und er drängte mich massiv, gleich jetzt vor Ort für den Abbruch der Behandlung zu entscheiden. Als ich sagte, dass ich vor Montag gar nichts entscheiden werde, weil ich erst den Willen von Herrn Stich eruieren müsste, war der Arzt entsetzt, fügte sich aber murrend.

Mit anderen Worten: Das Krankenhaus zahlte bei Herrn Stich drauf, deshalb wäre es dem Arzt recht, wenn er möglichst bald abnippeln würde. Es lebe die humane Medizin!