In meinem früheren Leben, bevor ich in die Tiefen des Betreuungswesens abgetaucht bin, war ich Kabarettist. Etwas davon ist immer noch in mir, was sich unter anderem darin äußert, dass ich sprachliche Stilblüten und Fehlleistungen im Betreuungswesen sammle.
Die schönste Fehlleistung lieferte vor vielen Jahren ein Psychiater. Ich hatte die gerichtliche Genehmigung beantragt, dass ich aus bestimmten Gründen die Wohnung einer Klientin, Frau Bader, auch gegen ihren Willen betraten darf. Dazu wurde ein medizinisches Gutachten eingeholt. An dessen Ende schrieb der Psychiater: “Es ist aus medizinischer Sicht notwendig, dass der Betreuer Frau Bader auch gegen ihren Willen betreten darf.”
Ich habe dann in meiner Stellungnahme geschrieben, dass ich zufrieden bin, wenn ich die Wohnung betreten darf und dass ich kein Interesse daran habe, auf meinen Klienten herumzutrampeln.
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Eine Kollegin von mir schrieb einmal im jährlichen Bericht an das Gericht über einen Klienten: “Er nahm zunehmend ab.” - Ein interessanter Vorgang.
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Mein Lieblingssatz ist aber eine Formulierung, die standardmäßig in jedem notariellen Kaufvertrag auftaucht, wenn ein Betreuer involviert ist:
“Die Beteiligten bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden Notar und dessen amtlich bestellten Vertreter, und zwar jeden allein, die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung entgegenzunehmen, allen Beteiligten mitzuteilen, diese Mitteilung für diese entgegenzunehmen und die Bestätigung über diese Mitteilung in Empfang zu nehmen und alle zur Wirksamkeit dieser Genehmigung nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.”
Ich habe diesen Satz bis heute nicht begriffen. Macht aber nichts, weil bisher noch jede Abwicklung von Kaufverträgen auch so funktioniert hat. Solange der Notar weiß, was er tut …
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Und noch ein schöner Satz, gesprochen von einem Kind im Grundschulalter. Ich wartete in einer Familienrechtssache auf Einlass ins Verhandlungszimmer im Gericht. Vor mir war jenes Kind dran. Wie ich aus den Äußerungen der wartenden Großeltern entnahm, wurde das Kind vom Richter angehört, ob es lieber zu seinem Vater nach Köln wollte oder zu seiner Mutter hier im Allgäu. Das Kind kam heraus, und sein erster Satz war: “Ich will nicht nach Bayern, ich will in Deutschland bleiben.”