Seit Anfang September sind ja Patientenverfügungen per Gesetz für Ärzte und Betreuer verbindlich. Das heißt, wenn eine solche Verfügung bei einem Patienten vorliegt, müssen sich alle Beteiligten nach deren Inhalt richten, sie haben keinen Spielraum mehr.
Lange ist im Bundestag über dieses Thema debattiert worden, fast zehn Jahre lang. Das zeigt, wie schwierig die Materie ist. Die grundsätzliche Frage lautet: Kann man so etwas wie eine Patientenverfügung überhaupt per Gesetz regeln? Und darauf folgt dann gleich die Frage: Wenn ja, wie genau kann man es regeln?
Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen, das sprengt den Rahmen. Nur ein paar Gedanken über Sinn und Unsinn von Patientenverfügungen aus der Sicht eines Betreuers:
Wann braucht “man” denn überhaupt eine Patientenverfügung? Nicht in dem Moment, in dem ich sie verfasse. Wenn ich Glück habe, brauche ich sie überhaupt nie. Wenn es normal läuft, brauche ich sie am Ende meines Lebens, um zu bestimmen, wie dieses Ende aussehen soll und was bis dahin (nicht) zu geschehen hat.
Eine Patientenverfügung ist also etwas, das in die Zukunft gerichtet ist. Das ist genau das, was die Kritiker der gesetzlichen Regelung bemängeln. Wer weiß denn schon, ob man im todbringenden Ernstfall noch genauso denkt wie in gesunden Tagen? Und vor allem: Woher sollen das Ärzte und Betreuer wissen, wenn der Verfasser sich nicht mehr äußern kann?
Das hört sich zunächst stichhaltig an. Mein Einwand dagegen: Wir treffen jeden Tag Entscheidungen für die Zukunft, von denen wir nicht wissen, ob wir später noch damit glücklich sind. Das geht von der unwichtigen Alltagsentscheidung eines Einkaufs bis zur lebensverändernden Entscheidung einer Partnerwahl. Und bei allen diesen Entscheidungen gehen Außenstehende ganz selbstverständlich davon aus, dass der Betroffene auch später zu diesen Entscheidungen steht, zumindest bis deutlich sichtbar das Gegenteil erwiesen ist. Sonst müsste man ja z.B. grundsätzlich jede Partnerbeziehung anzweifeln. (Okay, das tun manche – aber manche zweifeln auch die Mondlandung an.)
Und viele dieser Zukunftsentscheidungen sind gesetzlich verbindlich für andere. Ein Testament etwa. Da spielt es explizit keine Rolle, ob der Erblasser vielleicht zwischen Abfassung des Testaments und seinem Tod noch seine Meinung geändert hat. Da zählt nur das Geschriebene.
Warum soll das bei einer Patientenverfügung anders sein? Da ist es für die, die damit umgehen müssen, sogar noch wichtiger. Denn bei einem Testament geht es nur um Materielles, bei einer Patientenverfügung geht es um Leben und Tod. Den aktuellen Willen des Betroffenen kann ich als Betreuer nicht erfahren, oft ist auch definitiv kein aktueller Wille mehr vorhanden. Ich muss mich aber vorrangig nach dem Willen des Betroffenen richten. Wenn es diesen aktuell nicht mehr (mitteilbar) gibt, bleiben mir nur noch Willensäußerungen aus der Vergangenheit. Und nach denen richte ich mich. Alles andere ist Spekulation und Projektion der eigenen Wünsche und Ängste.
Und deshalb bin ich froh, dass dieses Vorgehen nun gesetzlich verbindlich geworden ist. Das nimmt mir nicht die eigenen Überlegungen, die eigenen Gewissensentscheidungen und die schlaflosen Nächte vor einer Entscheidung über Leben und Tod eines Klienten. Aber es gibt mir wenigstens Sicherheit nach außen. Und es schreibt außerdem nur fest, was ohnehin seit langem Praxis ist.