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Patientenverfügung per Gesetz?

Seit Anfang September sind ja Patientenverfügungen per Gesetz für Ärzte und Betreuer verbindlich. Das heißt, wenn eine solche Verfügung bei einem Patienten vorliegt, müssen sich alle Beteiligten nach deren Inhalt richten, sie haben keinen Spielraum mehr.

Lange ist im Bundestag über dieses Thema debattiert worden, fast zehn Jahre lang. Das zeigt, wie schwierig die Materie ist. Die grundsätzliche Frage lautet: Kann man so etwas wie eine Patientenverfügung überhaupt per Gesetz regeln? Und darauf folgt dann gleich die Frage: Wenn ja, wie genau kann man es regeln?

Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen, das sprengt den Rahmen. Nur ein paar Gedanken über Sinn und Unsinn von Patientenverfügungen aus der Sicht eines Betreuers:

Wann braucht “man” denn überhaupt eine Patientenverfügung? Nicht in dem Moment, in dem ich sie verfasse. Wenn ich Glück habe, brauche ich sie überhaupt nie. Wenn es normal läuft, brauche ich sie am Ende meines Lebens, um zu bestimmen, wie dieses Ende aussehen soll und was bis dahin (nicht) zu geschehen hat.

Eine Patientenverfügung ist also etwas, das in die Zukunft gerichtet ist.  Das ist genau das, was die Kritiker der gesetzlichen Regelung bemängeln. Wer weiß denn schon, ob man im todbringenden Ernstfall noch genauso denkt wie in gesunden Tagen? Und vor allem: Woher sollen das Ärzte und Betreuer wissen, wenn der Verfasser sich nicht mehr äußern kann?

Das hört sich zunächst stichhaltig an. Mein Einwand dagegen: Wir treffen jeden Tag Entscheidungen für die Zukunft, von denen wir nicht wissen, ob wir später noch damit glücklich sind. Das geht von der unwichtigen Alltagsentscheidung eines Einkaufs bis zur lebensverändernden Entscheidung einer Partnerwahl. Und bei allen diesen Entscheidungen gehen Außenstehende ganz selbstverständlich davon aus, dass der Betroffene auch später zu diesen Entscheidungen steht, zumindest bis deutlich sichtbar das Gegenteil erwiesen ist. Sonst müsste man ja z.B. grundsätzlich jede Partnerbeziehung anzweifeln. (Okay, das tun manche – aber manche zweifeln auch die Mondlandung an.)

Und viele dieser Zukunftsentscheidungen sind gesetzlich verbindlich für andere. Ein Testament etwa. Da spielt es explizit keine Rolle, ob der Erblasser vielleicht zwischen Abfassung des Testaments und seinem Tod noch seine Meinung geändert hat. Da zählt nur das Geschriebene.

Warum soll das bei einer Patientenverfügung anders sein? Da ist es für die, die damit umgehen müssen, sogar noch wichtiger. Denn bei einem Testament geht es nur um Materielles, bei einer Patientenverfügung geht es um Leben und Tod. Den aktuellen Willen des Betroffenen kann ich als Betreuer nicht erfahren, oft ist auch definitiv kein aktueller Wille mehr vorhanden. Ich muss mich aber vorrangig nach dem Willen des Betroffenen richten. Wenn es diesen aktuell nicht mehr (mitteilbar) gibt, bleiben mir nur noch Willensäußerungen aus der Vergangenheit. Und nach denen richte ich mich. Alles andere ist Spekulation und Projektion der eigenen Wünsche und Ängste.

Und deshalb bin ich froh, dass dieses Vorgehen nun gesetzlich verbindlich geworden ist. Das nimmt mir nicht die eigenen Überlegungen, die eigenen Gewissensentscheidungen und die schlaflosen Nächte vor einer Entscheidung über Leben und Tod eines Klienten. Aber es gibt mir wenigstens Sicherheit nach außen. Und es schreibt außerdem nur fest, was ohnehin seit langem Praxis ist.

Auf Leben und Tod

Die schwierigste Entscheidung, die man als Betreuer zu fällen hat, ist die Entscheidung über Leben oder Tod eines Klienten. Konkret geht es um die Frage: Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung und/oder Einstellung der Ernährung.

Ich hatte lange das Glück, dass ich vor so einer Wahl bewahrt wurde. Das Thema stand schon öfters auf der Tagesordnung, aber die Entscheidung wurde mir immer abgenommen. So wie zum Beispiel bei Herrn Karl. Der wohnte in einem Altersheim und wollte irgendwann nichts mehr essen und trinken. Die Pflegekräfte wollten natürlich von mir wissen, ob Herr Karl nun künstlich ernährt werden sollte. Ich fuhr zu ihm und fragte ihn. Er war noch ansprechbar und äußerte sich klar: “Ich will nichts mehr essen, ich will sterben!” Ich fuhr die halbstündige Strecke nach Hause und setzte mich an den PC, um dem Heim schriftlich mitzuteilen, dass ich einer Sonde nicht zustimmen werde. Kaum hatte ich angefangen, läutete das Telefon. Die Stationsleitung: “Herr Karl ist gerade gestorben.” Das nennt man eine eindeutige Willensbekundung.

Letztes Jahr hat es mich dann doch erwischt. Und das gleich mit voller Ladung. An einem Donnerstagabend wurde ich zum Betreuer bestellt für Herrn Stich. Der lag im Koma auf der Intensivstation. Meine einzige Aufgabe als Betreuer: Die Entscheidung über den Abbruch der Behandlung.

Freitag Früh Termin mit dem behandelnden Arzt: Herr Stich wurde mit einer Lungenentzündung eingeliefert. Bei der Einlieferung verlor er das Bewusstsein. Eine Untersuchung ergab, dass er Lungenkrebs im Endstadium hat, unheilbar. Die Lungenentzündung lässt sich nicht mehr in den Griff kriegen, man kann sie nur noch so behandeln, dass Herr Stich mit ihr weiterlebt. Wenn man sie nicht mehr behandelt, stirbt er innerhalb einer halben Stunde. Ich müsse nun entscheiden, ob Herr Stich in ein paar Monaten am Krebs oder jetzt an der Lungenentzündung stirbt.

Entscheidend für den Betreuer ist hier vor allem eine Frage: Was will der Betroffene? Und wenn man das nicht in Erfahrung bringen kann wie hier: Was hat er früher dazu geäußert? Wie würde er jetzt entscheiden, wenn er könnte?

Eine Patientenverfügung ist nicht vorhanden. Ich kontaktiere eines der fünf Kinder. Alle haben seit zwanzig Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater. Die übliche Geschichte aus betrogenem Vertrauen, Hass und Stolz. Nein, er hat sich nie dazu geäußert, wie er sein Lebensende wünscht.

Ich frage seine Nachbarin, der einzige Mensch, mit dem er engeren Kontakt hat. Nein, auch ihr gegenüber keinerlei Äußerung zum Thema Sterben.

Schließlich entscheide ich mich für den Abbruch der Behandlung. Ausschlaggebend waren zwei Gründe: Zum einen die Aussage des Arztes, dass Herr Stich nie mehr zu Bewusstsein kommen wird. Zum anderen das Verhalten von Herrn Stich vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus: Er weigerte sich vehement, sich behandeln zu lassen. Nur starker Druck der Nachbarin brachten ihn so weit. Für mich ein Indiz, dass Herr Stich die Behandlung wohl abgelehnt hätte.

Der Arzt setzt die Medikamente ab. Entgegen seiner Behauptung lebt aber Herr Stich noch eineinhalb Tage, kommt noch einmal kurz zu Bewusstsein, ohne aber Reaktionen zu zeigen – und stirbt dann.

Dieser Ablauf hat mich im Nachhinein bestärkt, dass ich eine Entscheidung im Sinne von Herrn Stich getroffen habe. Aber sicher bin ich mir bis heute nicht. Ich werde es in diesem Leben auch nicht mehr erfahren. Auf jeden Fall war es eine Entscheidung, die mich zwei Nächte mit verkürztem Schlaf gekostet hat. So etwas legt man nicht mit Dienstschluss ab.

Mein Appell an alle: Leute, macht eine Patientenverfügung! Gebt euren Kindern, Eltern, Ehepartnern, künftigen Betreuern Klarheit! Sie in so einer extremen Situation allein zu lassen, ist ein Zeichen von Lieblosigkeit.

***

Ach ja, ein kleiner Nachtrag noch:

Als ich an jenem Freitag Vormittag beim behandelnden Arzt war, sagte mir dieser mehrmals, dass das Krankenhaus mittlerweile die teuersten Medikamente einsetze, weil die anderen nicht angeschlagen hätten, und dass inzwischen das Budget für diese Behandlung erschöpft sei. Und er drängte mich massiv, gleich jetzt vor Ort für den Abbruch der Behandlung zu entscheiden. Als ich sagte, dass ich vor Montag gar nichts entscheiden werde, weil ich erst den Willen von Herrn Stich eruieren müsste, war der Arzt entsetzt, fügte sich aber murrend.

Mit anderen Worten: Das Krankenhaus zahlte bei Herrn Stich drauf, deshalb wäre es dem Arzt recht, wenn er möglichst bald abnippeln würde. Es lebe die humane Medizin!