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Es lebe die Kleinstadt!

Die übliche Geschichte: Ein Klient, gut 80 Jahre alt, dement, lebt mit seiner Frau in der Wohnung. Die Frau kann die Pflege nicht allein bewältigen. Ein Pflegedienst wird organisiert.

Nicht ganz üblich, kommt aber immer wieder vor: Die Frau ist gegen die Betreuung und gegen den Pflegedienst. Sie kann das alles gut selbst, meint sie, und außerdem kostet beides ihnen nur unnötig Geld.

Die Frau sabotiert den Pflegedienst, lässt ihn nicht in die Wohnung. Der Mann wird immer kranker und schwächer.

Auch üblich in so einer Situation: Die Pflegekasse der AOK in der Kleinstadt, in der beide leben, schreibt einen Brief an die Frau. Inhalt: Entweder sie lässt die Pflege zu und pflegt selber vernünftig, oder das Pflegegeld wird gestrichen.

Ganz und gar unüblich ein Satz in diesem Schreiben der Pflegekasse: “Sie putzen Ihre Wohnung nicht, stattdessen wurden Sie schon öfters auf Flohmärkten gesichtet.”

Ironischer Kommentar eines Mitarbeiters der Betreuungsstelle: “Es lebe die Kleinstadt!”

Ein Lob dem Pflegedienst

Ich motze hier gern rum. Fällt ja auch leichter und ist viel unterhaltsamer als loben. Aber heute muss ich (nein: will ich) mal ein fettes Lob loswerden und dabei gleich noch gegen eine Grundregel in diesem Blog verstoßen, nämlich dass ich die Namen und Umstände bei allen Beteiligten so verändere, dass man das Original nicht erkennen kann.

Das Lob gilt zwei ambulanten Pflegediensten, mit denen ich viel zu tun habe. Und die will ich namentlich nennen, weil sie es verdient haben: Die Sozialstation Buchloe und der Pflegedienst des Roten Kreuzes in Landsberg am Lech.

Es gibt unter den Pflegediensten viele schwarze Schafe. Da wird falsch abgerechnet oder unnötige Leistungen erbracht oder einfach schlecht gearbeitet. Man erlebt die haarsträubendsten Dinge. Was aber macht aus Sicht des Betreuers einen guten Pflegedienst aus?

Erstens: Er folgt ohne Widerrede dem Betreuer :-) Nein, das ist jetzt übertrieben. Aber als beruflicher Betreuer hat man ja überwiegend Klienten, die aus dem üblichen Raster fallen. Und da ist es oft notwendig, dass die Leute vom Pflegedienst sich auf ungewöhnliche Umstände einlassen und sich vom Betreuer sagen lassen, dass sie diese Umstände aus rechtlichen und menschlichen Gründen einfach akzeptieren müssen. Zum Beispiel morgens die Pflege beim Licht einer Taschenlampe zu machen, weil dem Klienten der Strom abgestellt wurde und er die Schulden beim Stromversorger nicht bezahlen will, sondern das Geld lieber für was anderes ausgibt. Oder einem Menschen, der jeden Lebensmut verloren hat und deshalb kaum noch was essen kann/will, beim Sterben zuzusehen.

Woraus zweitens folgt: Ein guter Pflegedienst ist flexibel. Und er ist drittens leidensfähig und versucht nicht, die oft zwangsläufig gegebene eigene Hilflosigkeit durch sinnlosen Aktivismus zu überdecken.

Viertens: Ein guter Pflegedienst denkt selber und überlässt das nicht ausschließlich dem Betreuer. Selbst erlebtes Negativbeispiel dazu: Eine Pflegekraft steht vor der verschlossenen Tür einer Klientin. Die schreit von innen, dass sie in der Badewanne liegt und nicht mehr allein herauskommt. Die Pflegekraft ruft daraufhin den Betreuer an, der solle die Klientin aus der Wanne holen, weil sie selber dringend zum nächsten Patienten muss. Ein guter Pflegedienst sperrt in so einer Situation einfach auf und erledigt das selbst und ruft bei Bedarf dann selbst den Sanka.

Fünftens: Die Abrechnungen stimmen. Das heißt: Es wird nur das abgerechnet, was tatsächlich getan wurde und es wurde nur das getan, was vorher vereinbart wurde. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber eher die Ausnahme.

Bei den genannten beiden Pflegediensten passen alle fünf Punkte. Und vor allem: Man spürt bei beiden, dass sie Menschen pflegen wollen und nicht nur Geldquellen.

Deshalb hier an dieser Stelle öffentlich und namentlich: Danke an die Sozialstation Buchloe und den BRK-Pflegedienst Landsberg!

Die Sache mit dem freien Willen

Ein zentrales Thema für jeden Betreuer ist immer wieder die Auseinandersetzung mit dem freien Willen. (Wobei man als Betreuer zum Zwecke der Arbeitserleichterung davon ausgeht, dass es einen freien Willen gibt.) Ein nicht ganz einfaches Thema.

Die grundlegende Handlungsanweisung für jeden Betreuer ist, dass er gemäß dem “Wunsch und dem Wohl” des Betreuten handeln muss. Ist nicht für jeden Betreuer immer so leicht durchzuhalten. Ich habe es schon erlebt, dass eine ehrenamtliche Betreuerin zu “ihrem” Betreuten sagte: “Wenn du mir nicht folgst, kommst du ins Heim.” Der wohl deutlichste Verstoß gegen die oberste Betreuer-Maxime.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Alltag, das die Schwierigkeiten illustriert – vor allem die Schwierigkeiten, die auftreten, wenn der Wunsch eines Betreuten seinem Wohl widerspricht:

Frau Anton ist eine ältere Dame, die zusammen mit ihrem Bruder in einer Wohnung lebt. Sie ist ziemlich chaotisch, hat immer wieder depressive Phasen, kann aber ihren Willen klar und eindeutig bekunden – wenn man nicht versucht, sie unter Druck zu setzen und zu manipulieren. Dann wird sie völlig konfus und bringt keinen klaren Gedanken mehr zustande.

Sie hat seit einem Unfall Schmerzen in der Schulter. Deshalb lässt sie sich – auf eigenen Wunsch – operieren. Die OP-Wunde heilt nicht zu, was weitere Operationen mit Narkosen nötig macht. Nach jeder Narkose ist sie über Tage hinweg völlig “durch den Wind”.

Nach drei Monaten Krankenhausaufenthalt will sie keine Behandlung mehr. Mittlerweile ist sie wieder klar im Bewusstsein. Die Ärzte empfehlen mindestens eine Kurzzeitpflege, halten einen dauerhaften Umzug ins Heim für sinnvoll aufgrund der bleibenden Einschränkungen in der Beweglichkeit und der Sturzgefahr. Ich spreche länger mit Frau Anton. Sie sagt deutlich, auch im Beisein der Ärztin, dass sie auf keinen Fall in ein Heim will, auch nicht vorübergehend. Sie will auch kein Krankenhaus mehr, sie will nur noch heim.

Das ist ihr Wunsch, den sie bei klarem Verstand äußert. Dieser Wunsch entspricht nicht ihrem Wohl. Aber wir leben in einem freien Land, in dem jeder nach seinen Vorstellungen leben kann, auch wenn er sich selbst damit schädigt. Also ordne ich an, dass Frau Anton nach Hause entlassen wird.

Der ambulante Pflegedienst, der bei Frau Anton zugange ist, flippt in Form der stellvertretenden Pflegedienstleitung aus. Die Kinder von Frau Anton kriegen die Krise. Alle fallen über mich her. “Das geht doch schief!” “Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sie stürzt?” “Man kann doch die Frau so nicht daheim lassen!” Ich antworte: “Ich weiß, dass das schief geht. Frau Anton will das so, deshalb trägt sie auch die Verantwortung für alles. Und man kann sie so daheim lassen. Das führt halt zu einem Haufen Mehrarbeit für uns. Aber dafür werden wir bezahlt bzw. dafür sind die Kinder da.”

In den ersten 24 Stunden zuhause stürzt Frau Anton zweimal. Sie kann sich nur mühsam fortbewegen und kaum etwas ohne Hilfe tun. Diese praktischen Erfahrungen bringen sie zur Einsicht, dass es doch nicht so geht, wie sie sich das vorstellt. 30 Stunden nach ihrer Entlassung sagt sie mir, dass sie ins Heim will. Ich organisiere den Wechsel ins Heim und einen erneuten Krankenhausaufenthalt, bis im Heim ein Platz frei wird.

Vom Pflegedienst kommt der Vorwurf, ob das jetzt so hat laufen müssen. Meine Antwort: “Ja.” Wie hätte es sonst laufen sollen, ohne den freien Willen von Frau Anton zu missachten, also ohne illegal zu handeln?