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Juristen sind die besseren Kabarettisten

In meinem Vorbetreuerleben war ich Kabarettist. Nun, da ich viel mit Juristen zu tun habe, stelle ich fest, dass sich das Denken eines Juristen nicht wesentlich vom Denken eines Kabarettisten unterscheidet. Wo der normale Mensch irgendwann zu denken aufhört, da denken Kabarettisten und Juristen stur weiter – immer geradeaus, bis sie an einem Punkt angelangt sind, wo der normale Mensch sagt: “Ja, stimmt schon, irgendwie, ist aber trotzdem kompletter Blödsinn.”

(Gleiches gilt übrigens auch für Menschen mit einer Psychose. Aber das nur am Rande.)

Ein klassisches Beispiel, das ich neulich wieder auf einer Fortbildung gehört habe:

In jeder Betreuung gibt es ja bestimmte Aufgabenkreise. Die handelsüblichen Aufgabenkreise sind Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung. Ein Betreuer hat dann bestimmte Aufgaben zu erledigen, z.B. einen Sozialhilfeantrag zu stellen. Unter welchen Aufgabenkreis fällt nun die Antragstellung für Sozialhilfe? – Unter Vermögenssorge natürlich, denkt der normale Mensch. – Falsch, sagt der Jurist in Gestalt mehrer Richter, die entschieden haben, dass Sozialhilfe nicht in den Bereich der Vermögenssorge gehört, sondern zur Personensorge, also Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und so Zeug.

Der juristische Gedankengang dahinter ist folgender: Sozialhilfe ist die staatliche Form des Unterhalts für die Menschen, die ihren Unterhalt nicht selbst besorgen können oder ihn von anderen – z.B. Eltern – erhalten können. Nun hat ein Richter vor langer Zeit, noch zu Kaisers Zeiten, entschieden, dass Unterhalt nicht nur finanzielle Dinge betrifft, sondern zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört und damit zur Personensorge gerechnet werden muss. Dieser Auffassung haben sich über die Jahrzehnte auch andere Gerichte angeschlossen. Und so kommt es, dass ein Betreuer, der für seinen Klienten staatlichen Unterhalt in Form von Sozialhilfe beantragt, dafür nicht die Vermögenssorge braucht, sondern andere Aufgabenkreise.

Die Begründung für das Urteil jenes kaiserlichen Richters hat übrigens auch was kabarettnahes. Ausgangspunkt war die Tatsache, dass Frauen in Deutschland (respektive BRD) bis 1957 (!) per Gesetz keine Verfügungsgewalt über ihre finanziellen Angelegenheiten hatten. Dafür war allein ihr Ehemann zuständig. Nun hatte damals eine Frau ihren geschieden Ex-Ehemann auf Unterhalt für ihr  gemeinsames Kind verklagt. Das konnte sie aber eigentlich gar nicht, weil sie ja als Frau in finanziellen Dingen nicht selbständig tätig werden durfte. Also entschied besagter Richter – um der Frau und ihrem Kind zu ihrem Recht zu verhelfen -, dass Unterhalt gar nicht die Finanzen betrifft, sondern die Grundbedürfnisse eines Menschen, und damit unter die Personensorge fällt. Und dafür waren seit jeher die Frauen zuständig.

Juristen sind eben die besseren Kabarettisten.

Suchverhalten

Nein, in der Überschrift fehlt kein “t”. Es geht tatsächlich um das Suchverhalten des Betreuers. Denn einen großen Teil seines Berufslebens ist der Betreuer auf der Suche.

Nehmen wir den Fall des Herrn Magg. Ein sehr rüstiger Rentner, sofern er nüchtern ist. Ich übernahm die Betreuung für ihn vor fünf Jahren. Meine erste Aufgabe war, ihn selbst zu suchen. Er war trotz Terminvereinbarung nicht in seiner Wohnung, sondern unterwegs auf Stoffbeschaffung. Irgendwann trafen wir dann doch zusammen, in der weitgehend leeren Wohnung. Die hatte der Vermieter leerräumen lassen, nach einem Wasserschaden, während Herr Magg sich auf Reha befand, nach einem Herzinfarkt.

Also machte ich mich auf die Suche nach den Möbeln. Die lagerten verstreut in der Wohnanlage, im Heizungskeller, im Waschraum, im Keller von Herrn Magg. Dann suchte ich nach jemanden, der den ganzen Krempel möglichst kostengünstig wieder nach oben schaffte. Als ich jemand gefunden hatte, waren alle Möbel bereits wieder in der Wohnung. Herr Magg hatte das selbst erledigt. Er war sehr rüstig. Und sehr stur.

Dann suchte ich nach dem Geld von Herrn Magg. Oder eher nach seinen Schulden. Diese Suche gestaltete sich einfach. Die Gläubiger meldeten sich von selbst.

Als nächstes suchte ich die Angehörigen. Herr Magg war geschieden, zu seinen Kindern hatte er keinen Kontakt mehr. Monatelang forschte ich über Google, Telefonbuch, Stayfriends nach dem Nachwuchs, bis ich irgendwann die Tochter fand. Das gehört jetzt zwar nicht zu den unmittelbaren Betreueraufgaben, aber erfahrungsgemäß brauche ich die Kinder eines Klienten irgendwann einmal, und deshalb suche ich lieber nach ihnen solange es nicht pressiert.

Später suchte ich dann ein Heim für Herrn Magg. Ich fand eins, sogar mehrere. Aber Herr Magg wollte nicht. Also blieb er in der Wohnung bzw. häufig im Treppenhaus, weil er zu betrunken war um noch in die Wohnung zu kommen. Der Vermieter und die Nachbarn teilten mir regelmäßig ihre Begeisterung mit.

Ende letzten Jahres verschlechterte sich der Zustand von Herrn Magg so sehr dass er nun wirklich ins Heim wollte. Dankenswerterweise suchte und fand die Sozialarbeiterin des Krankenhauses, in dem Herr Magg gerade behandelt wurde, ein passendes Heim.

Ich stellte einen Sozialhilfeantrag für die Heimkosten und für die Übernahme der Räumungskosten für die Wohnung. Der Bezirk, der in Bayern dafür zuständig ist, teilte mir mit dass er nicht zuständig sei, zumindest nicht für die Räumungskosten. Also suchte ich den zuständigen Sozialhilfeträger. Es musste der Landkreis sein. War es aber nicht. Also wieder zurück zum Bezirk. Die zuständige Berarbeiterin erklärte sich zwar weiter nicht für zuständig, aber bereit, in Vorleistung zu gehen und die Sache dann intern mit dem Landkreis zu klären. Juhu.

Dann die Suche nach einer Firma, die die Wohnungsräumung macht. Nebenher noch Suche nach dem Personalausweis, der verlorengegangen war, nach diversen Wohnungs-, Briefkasten- und Kellerschlüsseln. Und die Suche nach der Stelle, wo ich eine Geburtsurkunde für einen Heimatvertriebenen bekomme.

Auch die Tochter suche ich inzwischen wieder. Die ist jetzt nämlich umgezogen, ohne mir die neue Adresse zu nennen. Ich habe nur die Nummer eines Handys, an das sie nicht mehr rangeht. Der Bezirk will das Scheidungsurteil und die Adressen aller Kinder (wegen Prüfung von Unterhaltsansprüchen). Die Tochter hat zumindest das Urteil und die Adresse eines Bruders, sagt sie. Hat sie aber bisher nicht rausgerückt. Und sie ist jetzt nicht mehr aufzutreiben, die Tochter.

Ach ja, zwischendurch war mal die Polizei auf der Suche, mit einem richtigen Durchsuchungsbeschluss. Gesucht (und gefunden) wurden Waffen in der Wohnung von Herrn Magg. Lief übrigens ganz anders ab als im Fernsehen. Sehr zurückhaltend und höflich. Ich durfte sogar mitsuchen. Und hinterher haben die Polizisten alles wieder aufgeräumt.

Und so suche ich Tag für Tag. So eine Art Echtes-Leben-Google für Betreuer, das wäre was!

Hin und her

Nach knapp zwanzig Jahren Betreuungsrecht hat es sich doch weithin herumgesprochen, dass eine Betreuung nicht automatisch eine Entmündigung bedeutet. Lang hat’s gedauert, aber immerhin …

Ein Mensch mit einer Betreuung bleibt grundsätzlich weiterhin voll geschäftsfähig. Er kann tun und lassen was er will. Find ich klasse und da stehe ich auch voll dahinter. In der Praxis führt das allerdings öfters mal zu … na ja, sagen wir mal: zusätzlichen Belastungen für den Betreuer und das Umfeld des Betreuten.

Beispiel aus dieser Woche: Herr Müller kam Anfang November ins Pflegeheim. Die Heimkosten werden von der Sozialhilfe bezahlt. Herr Müller muss seine gesamte Rente an das Heim abtreten quasi als Eigenanteil an den Heimkosten. Seine finanziellen Reserven liegen bei 0,00 €.

Herr Müller macht sich Sorgen, dass am nächsten Ersten irgendwelche Abbuchungen kommen könnten und er dann die Rente nicht ans Heim zahlen kann. Also lässt er sich zu seiner Bank fahren und verfügt dort eine “Sollumsatzsperre”, d.h. es kann nichts mehr vom Konto abgebucht oder überwiesen werden.

Als ich ihn am 1. Dezember besuche, erzählt er mir stolz von dieser Aktion. Er hat ja auch recht mit seinen Befürchtungen wegen möglicher Abbuchungen, nur was er übersehen hat: Am 1. Dezember soll seine Rente vom Heim abgebucht werden, was nun dank seiner Bemühungen nicht mehr geht.

Ich rufe vom Handy aus gleich bei der Bank an. Die wollen die Kontosperre auch rückgängig machen, allerdings nur auf schriftliche Anweisung von mir. Ich sprinte zwei Stockwerke tiefer zur Buchhaltung des Heims: Die Lastschrift ist soeben rausgegangen. Macht nichts, man versucht es halt am Nachmittag nochmal. Ich fahre ins Büro und faxe der Bank meine Anweisung zur Aufhebung der Kontosperre.

Die Dame von der Bank äußert später die Befürchtung, dass in zwei Wochen oder so Herr Müller wieder eine Kontosperre einrichten will. Die Bank müsste diesem Wunsch dann nachkommen. Und wenn ich sie dann wieder aufheben will, muss die Bank auch diesem Wunsch entsprechen. Und so weiter, Monat für Monat.

Kann dann natürlich passieren. Das ist eben die praktische Folge der Nicht-Entmündigung. In der wirklich praktischen Praxis passiert so was nur einmal pro Betreuten. Dann redet der Betreuer mit zuerst seinem Klienten. Dann redet er mit der Stationsleitung des Heimes und verabredet, dass wenn der Klient das nächste Mal zur Bank fahren will, vorher der Betreuer angerufen wird, damit er nochmals mit dem Betreuten reden kann. Und dann vereinbart der Betreuer mit der Bank, dass sie nichts mehr ohne vorherige Absprache mit dem Betreuer unternehmen.

Rein rechtlich gesehen muss die Bank die Anweisungen des Betreuten ausführen. Aber es ist ja gesetzlich nicht verboten, dass sie vorher den Betreuer anruft und dieser mit dem Klienten redet. Meistens hilft das dann und es ist wieder Ruhe. Ganz legal.

Ein schwieriger Job

Vor ein paar Monaten habe ich eine neue Betreuung übernommen. Die schien zunächst eine von der Marke “Leicht und locker” zu sein. Der Klient hatte selbst um die Betreuung gebeten und sich sogar nach seinen Worten “schon darauf gefreut”.

Mittlerweile ist es eine der anspruchsvollsten Betreuungen geworden, die ich je führte. Jede Menge unlösbarer Aufgaben. Genau so wie ich es liebe.

Der Klient ist Alkoholiker und lebt von seiner Frau und seinen Kindern getrennt. In den Monaten vor Betreuungsbeginn hat er sich um absolut nichts mehr gekümmert. Die Folge u.a.: Rund 30 Gläubiger wollen Geld von ihm. Geld, das er nicht hat. Außer einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente ist nichts los. Daneben hat er mit seiner Frau zusammen eine Eigentumswohnung, die er allein bewohnt. Die Hypothek auf die Wohnung und das Hausgeld kann er nicht bezahlen.  Er hat Hartz-IV-Leistungen beantragt, aber es nicht geschafft, alle erforderlichen (bzw. geforderten – das ist ein Unterschied!) Unterlagen zum Jobcenter zu bringen.

Das wurde meine Baustelle Nr. 1.  Ich besorge das Gewünschte für den Jobcenter. Danach herrscht erst mal Stille. Ich frage beim Jobcenter nach. Es kommt eine Reaktion: Der Jobcenter will neue Unterlagen. Die kriegt er. Stille. Ich frage nach. Es kommt ein Bescheid: Da er kein Hausgeld bezahlt hat, hat er keine Kosten gehabt und kriegt deshalb auch kein Hartz IV. Ich lege Widerspruch ein und versuche ihn so höflich wie möglich zu formulieren. Inhalt: Dieser Bescheid ist der dämlichste Bescheid, den ich je bekommen habe. Schließlich hat mein Klient das Hausgeld nicht bezahlen können, gerade weil er kein Hartz IV bekam. Genau deshalb hat er es ja beantragt.

Der Bescheid zu meinem Widerspruch steht (nach nun fast drei Monaten) immer noch aus. Geld ist seitdem noch keines gekommen.

Baustelle Nr. 2: Die Schulden. Ich schreibe alle 30 Gläubiger an. Es ist klar, dass mein Klient die Wohnung verkaufen muss, um die Schulden zu tilgen. Andernfalls lässt sicher irgendeiner der Gläubiger, ganz sicher die finanzierende Bank, die Wohnung über den Gerichtsvollzieher versteigern. Da bliebe meinem Klienten wesentlich weniger.

Also biete ich den Gläubigern an, dass Sie den größten Teil ihrer Forderung erhalten, wenn sie so lange warten, bis die Wohnung verkauft ist und dann auf den Rest ihrer Forderung verzichten. Das hat natürlich einen regen Schriftverkehr zur Folge. Aber immerhin halten alle Gläubiger still.

Baustelle Nr. 3: Wohnungsverkauf. Ich habe es zu tun mit einem Klienten, der mittlerweile in einer Einrichtung für Suchtkranke lebt und die Wohnung aus emotionalen Gründen möglichst schnell los haben will; mit einer getrennt lebenden Ehefrau, die mit ihrem Mann nicht reden will; mit einer Kaufinteressentin, die sich noch vor Betreuungsbeginn mit meinem Klienten und seiner Wohnung angefreundet hat, was von der Ehefrau mit Eifersucht beobachtet wird, weshalb sie mit der Kaufinteressentin entweder nichts oder nur mit viel Gift redet. In der Praxis heißt das: Die Ehefrau redet mit ihrem Mann nur auf dem Weg über mich, der darf wiederum nur über mich mit ihr reden, und auch Ehefrau und Kaufinteressentin sprechen nur mit mir und nicht mit sich.

Trotzdem ist jene Dame für mich als Käuferin erste Wahl. Wir sparen uns so Maklerprovision und viel Zeit, die meinem Klienten nur Zinsen kostet.

Es kommt zu einem ersten Vorgespräch beim Notar. Wie schreibt Friedrich Schiller: “Da werden Weiber zu Hyänen.” Weiterlesen

Überflüssige Arbeit

Ich arbeite gern für meine Klienten, auch wenn ich bei manchen Dingen von vornherein weiß, dass das, was ich jetzt anfange, für die Katz ist. Zum Beispiel mit großem Aufwand eine Reha-Maßnahme für einen Alkoholiker organisieren, weil der die momentan unbedingt will. Ich weiß aber ziemlich sicher, dass er sie nach zwei Wochen abbrechen wird. So geschieht es dann auch. Aber ich muss ihm diese Chance geben, deshalb ist der ganze Aufwand, den ich da treibe, zwar nutzlos, aber nicht sinnlos.

Was mich aber jedes Mal fürchterlich ärgert, ist Arbeit, die nutz- und sinnlos ist. Womit wir beim Stichwort “Bürokratie” wären. Ein Beispiel, das ich dieser Tage auf dem Schreibtisch hatte (zum 106. Mal):

Es gibt Menschen, die in Heimen leben. Für viele dieser Menschen zahlt die Sozialhilfe die Heimkosten. Bei uns in Bayern übernehmen das die Regierungsbezirke. Und viele Menschen, die in Heimen wohnen, haben Anspruch auf Wohngeld. Das zahlen die Landkreise. Nun gibt es viele Heimbewohner, die Anspruch auf Sozialhilfe + Wohngeld haben. Da muss dann der Betreuer einen Antrag auf Wohngeld stellen, mit allem Nachweis-Brimborium, beim zuständigen Landratsamt bearbeitet jemand den Antrag und beim zuständigen Bezirk kontrolliert jemand den Bescheid. Und das alles, damit eine öffentliche Stelle (Landkreis) der anderen (Bezirk) Geld zahlt.

Besonders pikant dabei: Die bayerischen Bezirke finanzieren sich größtenteils über Umlagen der zugehörigen Landkreise. Also der Landkreis zahlt sowieso an den Bezirk. Der einzige Erfolg des ganzen Aufwands mit der Wohngeld-Antragstellung ist, dass der Landkreis statt der Umlage Wohngeld an den Bezirk überweist.

Für die, die sowohl die Landkreise wie die Bezirke finanzieren, nämlich die Steuerzahler, bleibt alles gleich. Stopp, nein, stimmt nicht: Ein Betreuer, ein Landratsamt-Mitarbeiter und ein Bezirk-Mitarbeiter haben jede Menge zusätzliche Arbeit, die die Steuerzahler bezahlen müssen.

Es kostet uns allen also Geld (viel Geld) und einigen Leuten viel Arbeit, nur damit Geld vom öffentlichen Budget A zum öffentlichen Budget B verschoben wird.

Nutzloser und sinnloser geht’s ja wohl nicht.