Diese Woche kam wieder mal ein Fax von einer Hausverwaltung. Eine meiner Klientinnen würde sich ungebührlich benehmen.
Eine der vielen Routinen im Leben eines Betreuers. Vermieter und Hausverwaltungen gegen Betreuer: Das ist ein von Natur aus konfliktträchtiges Verhältnis.
Es ist ja gerade die Aufgabe eines Betreuers, sich um Menschen mit Problemen zu kümmern. Diese Menschen haben nicht nur mit sich selbst (oder in sich selbst) Probleme, sondern bereiten auch den Menschen um sich herum Schwierigkeiten. Und da trifft es dann meistens als erste die Nachbarn und die Eigentümer der Wohnung, in der die Klienten wohnen. Welche sich logischerweise dann an den Betreuer wenden.
Ein paar Beispiele für dieses Spannungsfeld:
- Der klassische Messie, der die Wohnung und oft die nähere Umgebung unbewohnbar macht. (Unbewohnbar für alle außer ihn.)
- Der klassische Alkoholiker, der die Miete lieber versäuft anstatt sie dem Vermieter zu geben.
- Der klassische Psychotiker, der sich jede Nacht unter lautem Gebrüll und mit Faustschlägen in Wände und Decke gegen Dämonen und den KGB verteidigt. Die Decke ist dann mit Löchern übersät; die Faust ist unverletzt.
- (Mein aktuellster Fall – siehe das oben erwähnte Fax:) Eine Klientin hat Michael Jackson geheiratet, der im Nachbarblock gefangen gehalten wird. Sie steht vor dem Fenster dieser Wohnung, redet mit ihrem geliebten Gatten und wirft Steine ans Fenster, Tag und Nacht. Der real existierende Bewohner dieser Wohnung ist hoch erfreut.
Und so rufen dann Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn an und sagen: “Machen Sie mal was!”
Tja. Würde ich ja, wenn man mich ließe. Okay, Mietschulden regulieren ist noch relativ einfach. Da brauche ich den Klienten nicht dazu. Für alle anderen Fälle lautet der Lösungsvorschlag der Mit-Leidenden: “Bringen Sie Ihren Klienten halt in die Klapse, und alles wird gut!” – Wenn es denn so einfach wäre!
Es ist einfach, wenn der Klient einsichtig ist und sich freiwillig einer Behandlung unterzieht. Kommt auch vor. So oft wie ein Sieg von Hertha BSC Berlin. Für alle anderen Fälle gilt die gesetzliche Vorgabe: Einweisung gegen den Willen des Betroffenen nur bei akuter Fremdgefährdung (dann nach Unterbringungsgesetz) oder Eigengefährdung (dann nach Betreuungsrecht).
Was dabei schwer zu vermitteln ist: Belästigung ist keine Gefährdung. Wer rumbrüllt, gefährdet niemanden. Und wer seine Wohnung vermüllt, erzeugt erst eine Gefährdung, wenn sich der Müll von allein bewegt. Auf gut Deutsch: Wenn Ihr Nachbar Sie nachts um drei aus dem Schlaf brüllt, können Sie den Nachbarn anzeigen und am Morgen dessen Betreuer anrufen und ihn beschimpfen. Am Ganzen etwas ändern können Sie nicht. Und der Betreuer auch nicht. Er kann nur auf den Klienten einreden und hoffen, dass irgendwann irgendwas bei ihm ankommt.
So wie bei der Frau von Michael Jackson: Die habe ich nach drei Wochen Zureden gestern dazu gebracht, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. War wie vorgezogene Weihnachten für die Nachbarn, die Hausverwaltung und mich. Und auch für Frau Jackson. Ich hoffe, sie merkt es auch irgendwann mal.