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Die Macht der Betreuer, Teil 2

Fortsetzung des letzten Artikels. Noch einmal zu der Redeschau (Talkshow) mit Frau Maischberger. Diesmal im Fokus: Der saublöde Titel der Schau “Warum haben Betreuer so viel Macht?” Saublöd deshalb, weil damit als selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass Betreuer viel Macht haben.

Das war ja auch mal so. Früher, als das Ganze noch “Vormundschaft” hieß und die Betroffenen völlig entrechtet waren. Aber das ist jetzt 21 Jahre, vier Monate und zehn Tage her. Genügend Zeit, dass sogar eine Journalistin den Wandel mitbekommen könnte. Aber eine Redeschau mit dem Titel “Betreuer helfen ihren Klienten zu einem selbstbestimmten Leben – ganz ohne Machtausübung” gibt halt keine Quote. Und als Anwalt kommt man auch nur ins Fernsehen und verdient fette Kohle, wenn man Ängste vertreibt, die man zuvor selbst geschürt hat.

Die Realität ist: Betreuer können viel Einfluss auf das Leben ihrer Klienten nehmen. Aber sie haben wenig Macht. Macht in dem Sinn, dass sie gegen den Willen ihrer Klienten handeln könnten. Um dies mal klarzustellen, gibt’s hier ein kleines Lexikon der beliebtesten Betreuungsrechtsirrtümer:

Der Betreuer darf die Wohnung des Klienten auch gegen dessen Willen betreten.

Stimmt nicht. Das Grundgesetz gilt in vollem Umfang auch für Menschen mit einer Betreuung. So auch die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand darf ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung betreten, egal ob Sie einen Betreuer haben oder nicht. Kein Polizist, kein Nachbar, kein Pflegedienst, kein Betreuer, niemand.

Ausgenommen davon ist natürlich Gefahr im Verzug. Wenn ich durch das Fenster einer Wohnung schaue und den Bewohner leblos am Boden liegen sehe, darf ich selbstverständlich rein und ihn retten. Aber das hat nichts damit zu tun, ob ich sein Betreuer bin oder nicht.

Der Betreuer kann dem Klienten verbieten in Urlaub zu fahren.

Nö, kann er nicht. Siehe oben, Grundgesetz und so. Der Betreuer kann höchstens sagen: “Sie haben kein Geld für einen Urlaub.” Wenn der Klient dann trotzdem fährt, kann der Betreuer nichts dagegen tun. Nur hinterher schauen, wie er die Rechnungen bezahlt. Oder auch nicht.

Hier wird auch oft mit dem Aufgabenkreis “Aufenthaltsbestimmung” argumentiert. Aber damit ist immer nur der “gewöhnliche Aufenthalt”, also der Wohnsitz gemeint, nicht wohin sich der Betroffene von diesem Wohnsitz überall hinbewegt. Da kann der Betreuer absolut rein gar nichts vorschreiben.

Mit dem Aufgabenkreis “Aufenthaltsbestimmung” kann der Betreuer den Aufenthalt des Klienten bestimmen.

Stimmt nur unter einer ganz engen Voraussetzung, nämlich im Zuge einer Unterbringung. Ansonsten hält sich der Einfluss des Betreuers auch in diesem Bereich in Grenzen. Er kann zum Klienten sagen: “Sie können sich diese Wohnung nicht leisten” und das dem potentiellen Vermieter auch so vermitteln. Aber wenn der Vermieter nicht zuhört und trotzdem vermietet, ist der Betreuer machtlos. Er kann dann, wenn die Miete zum dritten Mal nicht bezahlt wurde, nur den Vermieter rechthaberisch anlächeln: “Ich hab’s Ihnen ja gesagt!” So hat dann jeder seinen Spaß.

Der Betreuer kann den Klienten einfach in ein Heim stecken ohne ihn zu fragen

Nein, nein, nein. Ohne den Klienten zu fragen geht schon mal gar nichts. Und ihn dann gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen geht nur unter folgenden Bedingungen: Der Klient kann sich keinen eigenen Willen mehr bilden. Die Heimunterbringung muss in einer geschlossenen Station geschehen. Der Betreuungsrichter muss das Ganze genehmigen. Dazu muss der Richter mit dem Betroffenen reden. Und ein ärztlicher Gutachter und ein Verfahrenspfleger müssen bestätigen, dass das alles so richtig und gut ist. “Einfach” ist das alles nicht.

Der Betreuer kann bestimmen, mit wem der Klient sich trifft

Schön wär’s manchmal. Das würde manchen Klienten das Leben sehr erleichtern. Aber dazu bräuchte es erst einmal den Aufgabenkreis “Bestimmung des Umgangsrechts”. Und um den zu bekommen, braucht es schon ganz gewichtige Gründe, warum bestimmte Menschen dem Klienten so schaden, dass man sie nicht an ihn ranlassen darf. So gewichtig, dass ich diesen Aufgabenkreis bisher noch kein einziges Mal gehabt habe.

Der Betreuer kann dem Klienten das Geld einteilen

Kann er, allerdings nur, wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Ansonsten kann jeder Betreute mit seinem Geld machen, was er will. Versaufen, ansparen und dabei hungern, verschenken, spenden, unter der Matratze lagern. Wie es ihm gefällt.

Der Betreuer muss den Klienten zu einem besseren Menschen machen

Dazu habe ich hier schon was geschrieben.

Also, Frau Maischberger, Herr Thieler, und andere mit berufsbedingten Realitätswahrnehmungsstörungen: Vielleicht finden Sie in den nächsten 21 Jahren mal Zeit, sich mit den Tatsachen zu befassen. Auch wenn es Quote und Geld kostet.

15 Jahre

Letzte Woche habe ich mein 15jähriges Betriebsjubiläum als beruflicher Betreuer gefeiert. Da liegt natürlich ein Rückblick nahe, was in dieser Zeit alles so getan wurde.

In diesen 15 Jahren

  • war ich Betreuer für 122 Menschen. Die längste Betreuung läuft seit 14 Jahren, die kürzeste dauerte 6 Tage.
  • habe ich mit 5 KollegInnen in 3 verschiedenen Büros zusammengearbeitet.
  • war ich 7 Betreuungsrichtern und 15 Rechtspflegern untertan.
  • habe ich nur 3 Klienten unter Anwendung von Gewalt in eine geschlossene Unterbringung schaffen lassen müssen.
  • habe ich ca. 40 Umzüge organisiert, ca. 30mal eine Wohnung entmüllen lassen, 35 Städte und Dörfer und 26 Heime kennengelernt, in denen Klienten wohnten.
  • habe ich ca. 180 Sozialhilfeanträge gestellt, 3 Privatinsolvenzverfahren durchgeführt, ca. 200 Konten verwaltet bei ca. 20 Banken.
  • habe ich ca. 30 Krankenhäuser, ca. 150 Ärzte und ca. 50 Krankheiten kennengelernt.
  • habe ich 4 Klienten tot aufgefunden und 1 Suizid verhindert.
  • gabe es 3 Beschwerden beim Betreuungsgericht über mich (von denen ich erfahren habe).
  • habe ich ca. 35.000 Blatt Papier vollgeschrieben, ca. 10.000 Mails verschickt, ca. 15.000 Telefonate getätigt.
  • habe ich eine gute halbe Million Euro an Vergütung bekommen, von der ich nach Abzug aller Steuern, Versicherungen und Betriebskosten etwas mehr als die Hälfte behalten durfte.

Und schließlich gab es jede Menge an Begegnungen mit Menschen. Schöne, hilfreiche, ärgerliche, wuterregende Begegnungen. So kann’s weitergehen.

Fatale Tropfen

Ich bin nebenher auch als Verfahrenspfleger tätig. (Hier ist die Erklärung dieses Begriffs!) Dabei erlebt man immer wieder wunderliche Dinge.

Vor zwei Wochen kam zum Beispiel die Akte für eine Dame weit über achtzig auf meinen Tisch. Sie war frisch in die geschlossene Station der Psychiatrie eingeliefert worden. Diagnose: Delir bei Demenz. Der Richter hatte eine vorläufige Unterbringung genehmigt und den Sohn der Frau zum Betreuer bestellt.

Ein paar Tage später rufe ich den Sohn an. Der sagt mir, dass seine Mutter wieder fit sei. Sie hätte nie Demenz gehabt und hätte sie auch jetzt nicht.

Ich fahre zu der Dame. Sie liegt im Bett, ist geistig ohne jede Beeinträchtigung und weiß, warum sie hier ist und dass sie hier nicht bleiben will. Folgendes war passiert: Die Dame hatte Verstopfung und nahm deshalb ein Abführmittel. Allerdings nicht die empfohlenen 10 Tropfen, sondern 100, damit’s auch wirklich hilft. Die Folge: 10 kg Gewichtsverlust, massive Dehydrierung, Delirium, Einlieferung ins Krankenhaus. Die Ärzte sagen: Aha, typisch Demenz – und das ganze Verfahren nimmt seinen Lauf.

Ich habe sofort ans Gericht gefaxt, dass der Beschluss zur Unterbringung sofort aufgehoben werden muss. Was auch geschah.

Unterbringung

In den Top Ten der unangenehmen Aufgaben eines Betreuers liegt die Unterbringung ganz vorn. “Unterbringung” hört sich ja ganz nett und freundlich an. Aber sie bezeichnet einen der heftigsten Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen: Den Entzug des Rechts, sich frei bewegen zu dürfen und selbst bestimmen zu dürfen, wo man wohnen und sich aufhalten möchte.

Das ist so ein schwerwiegender Eingriff in das Leben eines Menschen, dass ich (und jeder verantwortungsbewusste Betreuer) versuche, ihn zu vermeiden, wo es nur geht. Leider geht es nicht immer. Diese Woche war es wieder so weit.

Immerhin war es die erste Unterbringung einer meiner Klienten seit fast zwei Jahren. Diesmal aber dafür eine der verschärften Art. Denn es gibt ganz unterschiedliche Formen, wie eine Unterbringung zustande kommt.

Der für alle angenehmste Verlauf ist, wenn der Klient schon (bisher freiwillig) in der Klinik ist und irgendwann dann heim will, die Ärzte aber meinen, dass noch Behandlungsbedarf besteht. Da sperrt man die Türe zu und das war’s.

Am anderen Ende der Skala befindet sich die Unterbringung, bei der der Klient noch zu Hause ist, in die geschlossene Station eines Pflegeheimes muss (also für immer weggesperrt wird, nicht nur vorübergehend) und das partout nicht einsieht, weil sein geistiger Zustand halt so ist, und der sich mit Händen und Füßen gegen die Einlieferung wehrt.

In diesem Fall muss die Betreuungsstelle ran. Die holt dann die Polizei dazu und diese befördert den sich heftig wehrenden Menschen mit Gewalt und eventuell in Handschellen in den Sanka.

Genauso lief es diese Woche bei meinem Klienten. Ich will hier nicht die Gründe schildern, weshalb es so weit kam – das würde den Rahmen hier sprengen und würde mich in Konflikt bringen mit dem Persönlichkeitsschutz des Klienten.  Es war notwendig und unabwendbar, dass es so lief. Wirklich, ich habe mir in den Tagen davor und seither immer wieder andere Alternativen überlegt. Das Ergebnis war immer dasselbe: Es ging nicht mehr anders als auf diese Weise.

Leider beruhigt das Wissen, das einzig Richtige, weil Notwendige getan zu haben, nur teilweise das eigene Gewissen. Zum Glück hat man so eine gewaltsame Unterbringung nur extrem selten. Für mich war’s die erste seit sieben Jahre und erst die dritte überhaupt. Ich hätte nichts dagegen wenn ich jetzt bis zur Rente davon verschont bliebe.

***

Nachsatz: Ich habe hier nichts über das Prozedere einer Unterbringung geschrieben. War nicht das Thema. Wer es genauer wissen will: Eine kurze Erklärung gibt’s hier.

Ein Scheissjob

Manchmal hat man als Betreuer einen Scheissjob. Immer dann, wenn man für einen Klienten eine Lebensentscheidung treffen muss und nur die Auswahl zwischen verschiedenen schlechten Alternativen hat. Ich schreibe bewusst nicht “gleich schlecht”, weil die Alternativen auf ihre je ganz eigenen, individuellen Weisen schlecht sind.

Zur Zeit stehe ich wieder knietief in solch einem Dilemma. Ich habe vor ein paar Wochen die Betreuung für Herrn Schwarz übernommen. Er ist das Paradebeispiel dafür was man im Schwäbischen als “oischichtig” bezeichnet. Ein eigenbrötlerischer, alleinstehender, geistig einfach gestrickter Bauer, der mit dem ganzen Dorf und seiner Verwandtschaft heftigst verstritten ist, der es aber auf seine eingeschränkte Art immer geschafft hat, sein Leben zu meistern. Über sechzig Jahre lang.

Herr Schwarz hat Diabetes, die mittlerweile zu einem stark infizierten Bein geführt hat. Zwei Zehen mussten bereits amputiert werden. Er befindet sich seit Wochen deswegen im Krankenhaus. In Kürze steht die Entlassung an. Der behandelnde Arzt macht mir eindringlich klar, dass nur bei einer intensiven und konsequenten Pflege ein dauerhaft erträglicher Zustand des Beines gewährleistet sei. Bei Nachlässigkeiten könnte innerhalb von Stunden die Infektion sich so stark ausbreiten, dass das gesamte Beim amputiert werden müsste bzw. sogar Lebensgefahr bestünde.

Herr Schwarz will aber nicht in ein Heim. Er will nach Hause und dann zum Heilpraktiker. “Der behandelt mich fünf Tage lang und dann ist das Bein wieder gut”, sagt er. Und Pflege braucht er nicht. Zwei Pflegedienste hat er in der Vergangenheit bereits verschlissen.

Welche Alternativen hat nun der Betreuer?

Er kann dem Wunsch des Betreuten nachkommen. Das heißt: Entlassung nach Hause in den Bauernhof, den Herr Schwarz allein bewohnt. Organisation eines Pflegedienstes, der ihn intensiv versorgt, dazu eine Bekannte, die sich auch bisher schon um ihn gekümmert hat. Dann darauf warten, bis der Pflegedienst wieder abspringt, weil Herr Schwarz die Pflegekräfte nicht herein lässt. Dann mit hoher Wahrscheinlichkeit notfallmäßige Einlieferung ins Krankenhaus mit Amputation des Beines oder gar mit Amputation des ganzen Körpers, sprich Exitus.

Der Betreuer kann aber auch zum Wohle des Betreuten handeln. Das heißt: Einweisung in ein Pflegeheim per Unterbringung auf der geschlossenen Station, da Herr Schwarz ja nicht freiwillig will. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür würden sicher vorliegen. Das Leben von Herrn Schwarz würde sicher verlängert werden und die Wahrscheinlichkeit eines gesunden Lebens wäre größer. Aber Herr Schwarz würde dies nicht als lebenswert empfinden. Es wäre für ihn die Hölle.

Der Betreuer steht also vor der Wahl, den Tod des Klienten zu riskieren oder ihm den Rest seines Lebens zu versauen. Gründlich zu versauen.

Was tun? – Ich weiß es noch nicht. Vielleicht fällt mir ja noch eine kreative dritte Alternative ein, bei der Herr Schwarz mitspielt, die gesund für ihn ist und die finanzierbar ist. Ein Scheissjob bleibt es auf jeden Fall.

Betreuer und Vermieter – natürliche Feinde?

Diese Woche kam wieder mal ein Fax von einer Hausverwaltung. Eine meiner Klientinnen würde sich ungebührlich benehmen.

Eine der vielen Routinen im Leben eines Betreuers. Vermieter und Hausverwaltungen gegen Betreuer: Das ist ein von Natur aus konfliktträchtiges Verhältnis.

Es ist ja gerade die Aufgabe eines Betreuers, sich um Menschen mit Problemen zu kümmern. Diese Menschen haben nicht nur mit sich selbst (oder in sich selbst) Probleme, sondern bereiten auch den Menschen um sich herum Schwierigkeiten.  Und da trifft es dann meistens als erste die Nachbarn und die Eigentümer der Wohnung, in der die Klienten wohnen. Welche sich logischerweise dann an den Betreuer wenden.

Ein paar Beispiele für dieses Spannungsfeld:

- Der klassische Messie, der die Wohnung und oft die nähere Umgebung unbewohnbar macht. (Unbewohnbar für alle außer ihn.)

- Der klassische Alkoholiker, der die Miete lieber versäuft anstatt sie dem Vermieter zu geben.

- Der klassische Psychotiker, der sich jede Nacht unter lautem Gebrüll und mit Faustschlägen in Wände und Decke gegen Dämonen und den KGB verteidigt. Die Decke ist dann mit Löchern übersät; die Faust ist unverletzt.

- (Mein aktuellster Fall – siehe das oben erwähnte Fax:) Eine Klientin hat Michael Jackson geheiratet, der im Nachbarblock gefangen gehalten wird. Sie steht vor dem Fenster dieser Wohnung, redet mit ihrem geliebten Gatten und wirft Steine ans Fenster, Tag und Nacht. Der real existierende Bewohner dieser Wohnung ist hoch erfreut.

Und so rufen dann Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn an und sagen: “Machen Sie mal was!”

Tja. Würde ich ja, wenn man mich ließe. Okay, Mietschulden regulieren ist noch relativ einfach. Da brauche ich den Klienten nicht dazu. Für alle anderen Fälle lautet der Lösungsvorschlag der Mit-Leidenden: “Bringen Sie Ihren Klienten halt in die Klapse, und alles wird gut!” – Wenn es denn so einfach wäre!

Es ist einfach, wenn der Klient einsichtig ist und sich freiwillig einer Behandlung unterzieht. Kommt auch vor. So oft wie ein Sieg von Hertha BSC Berlin. Für alle anderen Fälle gilt die gesetzliche Vorgabe: Einweisung gegen den Willen des Betroffenen nur bei akuter Fremdgefährdung (dann nach Unterbringungsgesetz) oder Eigengefährdung (dann nach Betreuungsrecht).

Was dabei schwer zu vermitteln ist: Belästigung ist keine Gefährdung. Wer rumbrüllt, gefährdet niemanden. Und wer seine Wohnung vermüllt, erzeugt erst eine Gefährdung, wenn sich der Müll von allein bewegt. Auf gut Deutsch: Wenn Ihr Nachbar Sie nachts um drei aus dem Schlaf brüllt, können Sie den Nachbarn anzeigen und am Morgen dessen Betreuer anrufen und ihn beschimpfen. Am Ganzen etwas ändern können Sie nicht. Und der Betreuer auch nicht. Er kann nur auf den Klienten einreden und hoffen, dass irgendwann irgendwas bei ihm ankommt.

So wie bei der Frau von Michael Jackson: Die habe ich nach drei Wochen Zureden gestern dazu gebracht, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. War wie vorgezogene Weihnachten für die Nachbarn, die Hausverwaltung und mich. Und auch für Frau Jackson. Ich hoffe, sie merkt es auch irgendwann mal.

Ist doch nicht so schlimm – oder?

Vorgestern geschah in einem deutschen Gericht etwas höchst seltenes: Ein Richter wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. In diesem Fall war es ein Betreuungsrichter. Er hatte in über 40 Fällen, in denen es um die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen ging, die Betroffenen nicht im persönlichen Gespräch angehört, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Unterlassung hatte er vertuscht, indem er die Protokolle der angeblichen Anhörungen einfach aus seiner Phantasie verfasste. Aufgeflogen war das erst, als diese Protokolle in mehreren Fällen Daten trugen, an denen die Betroffenen schon verstorben waren.

Schlimm genug, dass ein Richter sich zu so etwas hinreißen lässt. Schließlich basiert unser ganzes Rechtssystem darauf, dass die, die Recht sprechen, das in ehrlichster Absicht tun. Was mich aber wirklich auf die Palme bringt, ist die kaltschnäuzige Unverschämtheit dieses Richters. Zu Beginn des Prozesses erklärt er freundlich lächelnd im Fernsehen: Ich war ja gezwungen, so zu handeln. Bei der Arbeitsüberlastung blieb mir nichts anderes übrig. Außerdem machen das viele so. Und ich habe ja niemandem geschadet.

Das Schlimme ist: Viele denken so. Anhörungen sind ja nur Formalien. Und wenn ein alter Mensch ein bisschen gefesselt wird – was soll’s.

Na gut. Stellen Sie sich mal vor: Sie sind alt, Ihr Gehirn funktioniert nur noch bruchstückhaft. Ihnen kommen zwar viele Gedanken, aber Sie können nichts zu Ende denken. Das macht Sie auf Dauer natürlich wütend. Außerdem können Sie sich nichts Neues mehr merken. Das bedeutet z.B., dass jedesmal eine neue Altenpflegerin zu Ihnen kommt, die Sie noch nie gesehen haben. Jeden Tag dutzende neuer Menschen, kein einziges bekanntes Gesicht, keine Vertrautheit mit Menschen, mit Gegenständen, mit der Umgebung. Sie fühlen sich folglich sehr, sehr einsam und hilflos. Sie können Ihre Gefühle aber nicht in Worte fassen. Alles was Ihnen bleibt, ist Wut und ziellose Unruhe.

Das Pflegepersonal kann damit nicht umgehen, weil es zu viele unruhige, wütende Menschen auf der Station sind, aber zu wenige Menschen, die sich darum kümmern können. Also stellt man die wütenden, unruhigen Menschen ruhig. Mit Gurten im Bett, mit Bettgittern, mit einem Tischchen auf dem Rollstuhl, mit Medikamenten. Die Menschen sind dann immer noch wütend und unruhig, aber sie stören nicht mehr.

Oft besteht natürlich tatsächlich eine ganz objektive Gefährdung Weiterlesen