Schlagwort-Archive: Vergütung

Dummes Geschwätz

Ich habe an dieser Stelle zwar schon öfter über ein bestimmtes Thema geschrieben, das speziell berufliche Betreuer betrifft. Aber da dieses Thema immer wieder auf den Tisch kommt, und dabei immer wieder der gleiche Blödsinn zu hören ist, kann ich nicht anders als es nochmal aufzugreifen.

Der Blödsinn kulminiert in einem Satz: “Ich kann für Herrn XY diesen Monat nichts mehr tun, ich habe mein Zeitkontingent schon verbraucht.” Oder so ähnlich.

Wir beruflichen Betreuer werden bekanntlich nach Fallpauschalen bezahlt. Je nach den Umständen des Falls (Dauer der Betreuung, Wohnsitz des Betreuten, Zahlung aus der Staatskasse oder aus dem Vermögen des Betreuten) gibt es unterschiedlich viel Geld. Entscheidend sind aber die Umstände, nicht die tatsächlich zu leistende Arbeit. Das heißt: Manchmal muss man viel arbeiten für wenig Geld, manchmal gibt’s wenig zu tun für viel Geld, und oft passen Arbeit und Vergütung gut zusammen.

Nun hat der Bundestag – kein Mensch weiß warum – die Höhen dieser Pauschalen nicht in Euro festgelegt, sondern in Stunden pro Monat mal Euro pro Stunde. Beispiel: Für einen langjährigen Betreuten im Heim, der von Sozialhilfe lebt, gibt es für mich pro Monat 2 Stunden á 44,00 €, also 88,00 € brutto.

Das mit den Stunden ist dabei aber nur eine Berechnungsgrundlage, keine Arbeitszeitbegrenzung! Genau das wird aber von manchen beruflichen Betreuern immer wieder unters Volk gestreut. Erst vor kurzem habe ich eine Betreuung von einem Kollegen weitergereicht bekommen. Der betroffene Klient war ganz erstaunt, als ich ihm gesagt habe, dass ich selbstverständlich alle Arbeit erledige, die zu erledigen ist, unabhängig vom Zeitaufwand. Mein Vorgänger in dieser Betreuung hatte das nämlich nicht gemacht. Der hatte immer pünktlich nach erreichten 3,5 Stunden pro Monat die Arbeit für den Klienten eingestellt. Als Folge davon hatte er ihn auch nur höchstens einmal pro Jahr besucht. Und keinen notwendigen Sozialhilfeantrag gestellt. Gab das Zeitkontingent einfach nicht her.

Geht’s noch!?

Also, in aller Deutlichkeit: Wir beruflichen Betreuer bekommen feste Pauschalen, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand. Das bedeutet: Für dieses Geld haben wir alles zu tun, was zu tun ist. Mal mehr, mal weniger. Eine Stunden-Obergrenze steht nirgendwo im Gesetz!

Und wenn Ihnen, lieber Leser, mal wieder ein beruflicher Betreuer damit kommt, dass er diesen Monat leider nichts mehr tun kann, dann sagen Sie zu ihm, was das ist: Dummes Geschwätz.

Wieviel darf ein Betreuer arbeiten?

Vor einiger Zeit habe ich schon mal über den Verdienst eines beruflichen Betreuers geschrieben. Ich muss noch mal auf dieses Thema zurückkommen, weil da immer wieder immer noch falsche Vorstellungen verbreitet werden. Die falsche Vorstellung ist, dass berufliche Betreuer für jeden Klienten nur ein bestimmtes Zeitkontingent zur Verfügung haben.

Das stimmt einfach nicht. Zur Klarstellung:

Seit 1. Juli 2005 erhalten berufliche Betreuer für jede Betreuung eine bestimmte Pauschale. Wie es eine Pauschale so an sich hat, ist diese unabhängig von der tatsächlich angefallenen Tätigkeit. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Ausbildung des Betreuers, dem Aufenthalt des Klienten (Heim oder eigene Wohnung) , der Dauer der Betreuung und danach, wer das Ganze bezahlt (der Staat oder der Klient selber).

Gut ist:

- ein abgeschlossenes Studium, das zur Tätigkeit des Betreuers passt,

- ein Klient, der zuhause wohnt,

- eine neue Betreuung,

- ein selbstzahlender Klient.

Das alles erhöht die Pauschale. Für Betreuer ohne nutzbares Studium gibt’s weniger. Ebenso bei Klienten, die im Heim wohnen, bei denen der Staat die Betreuung bezahlt oder bei denen die Betreuung schon länger läuft. Konkret: Für eine langjährige Betreuung eines Heimbewohners, der von Sozialhilfe lebt, bekomme ich 88,00 Euro im Monat. Für eine neue Betreuung eines selbstzahlenden Klienten in der eigenen Wohnung kriege ich 374,00 Euro pro Monat im ersten Quartal. Das sind die beiden Extreme.

So weit, so klar. Nun hat der Bundestag in seiner unergründlichen Weisheit diese Pauschalen aber nicht in Eurobeträgen festgelegt, sondern in Stundenzahlen. Der Gesetzgeber sagt also: “Für eine langjährige Betreuung eines mittellosen Heimbewohners bekommst du jeden Monat 2 Stunden à 44,00 Euro vergütet.”

Daraus leiten nun (immer noch) manche Betreuer ab, dass sie nur zwei Stunden pro Monat für solch einen Klienten arbeiten dürfen bzw. wenn sie mehr arbeiten, das dann ohne Bezahlung geschieht. Sie übersehen dabei, dass diese Stundenzahl nur eine Rechengröße ist – eine Rechengröße, die mit der realen Arbeit nichts zu tun hat. Das heißt: Die Rechnung lautet nicht “Ich kriege zwei Stunden bezahlt und der Rest ist unbezahltes Vergnügen” sondern: “Ich bekomme 88,00 Euro pro Monat und dafür muss ich die Arbeit machen, die anfällt. Wenn es wenig Arbeit ist, habe ich einen höheren Stundenlohn, wenn es viel Arbeit ist, sinkt eben der Stundenlohn.”

Die grundlegende finanzielle Frage für jeden beruflichen Betreuer ist somit nicht “Wieviel Zeit bekomme ich bezahlt?” sondern: “Für welchen Stundenlohn bin ich bereit zu arbeiten?”

Pauschal gesehen

In einem früheren Beitrag habe ich dargestellt, wie berufliche Betreuer an ihre Vergütung kommen. Das dort geschriebene gilt allerdings erst seit 1. Juli 2005. Seit diesem Tag erhalten berufliche Betreuer Fallpauschalen. Davor wurde nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet.

Bisher bin ich mit dem (mittlerweile nicht mehr ganz so) neuen System sehr gut gefahren. Es hat den enormen Vorteil, dass man nicht mehr jede einzelne Arbeitsminute dokumentieren und rechtfertigen muss. Der Zeitaufwand für die Dokumentation, das Ausarbeiten der Vergütungsanträge und gelegentliche Auseinandersetzungen mit Rechtspflegern über die Notwendigkeit von Tätigkeiten war sehr hoch. Das ist alles weggefallen. Jetzt brauche ich für zehn Vergütungsanträge fünf Minuten, einschließlich Versand (falls das Fax im Gericht funktioniert). Eingesparte Zeit, die ich für die eigentliche Betreuungsarbeit verwenden kann.

Der geringere Zeitaufwand ist ein unbestreitbarer Vorteil für alle, den das Pauschalsystem bietet. Eine andere Frage ist, was sich für den einzelnen Betreuer finanziell geändert hat.

Nach dem alten System wurde belohnt, wer viel arbeitete. Wer für die gleiche Tätigkeit zehn Minuten länger brauchte, erhielt zehn Minuten mehr bezahlt. Kein Anreiz zum effektiven Arbeiten. Andrerseits: Wenn viel tatsächlich notwendige Arbeit anfiel, erhielt man auch viel Geld. Das war motivationsfördernd.

Jetzt bekommt man für jede Betreuung einen festen Betrag, egal wie hoch der Arbeitsaufwand dafür ist. Das fördert effektives Arbeiten, das fördert aber auch die Faulheit. Man kriegt das Geld ja eh, egal was man (nicht) tut. Zwei Seiten einer Medaille, die jeder kennt, der für einen festen Betrag arbeitet. Alle Angestellten zum Beispiel.

Die negative Seite der Fallpauschalen habe ich das letzte halbe Jahr kennengelernt. Dieses System funktioniert für den Betreuer nämlich wunderbar, solange er einen vernünftigen Mix an zeitaufwändigen und zeitsparenden Betreuungen hat. Da kommt am Ende ein vernünftiger Stundenlohn dabei heraus. (Wenn man verdrängt, dass man eine akademische Ausbildung hat und einen Job mit sehr viel Verantwortung. Wenn man früher allerdings freiberuflicher Künstler war, dann fühlt man sich mit diesem Einkommen wie im Himmel.)

Das Pauschal-System bricht jedoch in dem Moment zusammen, in dem man eine Betreuung übernimmt, die sehr, sehr weit über dem normalen Zeitaufwand liegt, sogar noch über dem normalen hohen Zeitaufwand. Nach meiner Erfahrung passiert so was alle paar Jahre mal. Im Januar hat es mich wieder erwischt.

Es ist eine Betreuung, die zunächst ganz harmlos aussah und dann in kürzester Zeit heftigste Ausmaße annahm. Sie hat mich so beschäftigt, dass ich ein halbes Jahr lang keine neue Betreuung annehmen konnte, weil ich ständig am oberen Limit und darüber arbeitete. Da in dieser Zeit aber andere Betreuungen weggefallen sind, fehlte mir die Vergütung für diese Betreuungen und für die Betreuungen, die ich nicht annehmen konnte.

Das Ende vom Lied: Ich habe in diesem halben Jahr 2000 Euro weniger verdient als sonst. Und das allein aus dem Grund weil ich so viel Arbeit hatte. Hätte ich weniger zu tun gehabt, hätte ich mehr verdient. – Meine Motivation ist gerade sehr hoch :-(

Aber um nicht mit einem Jammern zu enden: Die Pauschale hat einen riesengroßen Vorteil, den die meisten meiner Kollegen viel zu wenig zu schätzen wissen. Ich arbeite seit über zwanzig Jahren als Selbstständiger. Und da war es immer so wie bei allen Freiberuflern: Keine Arbeit, kein Geld. Krankheit und Urlaub waren Zeiten ohne Einnahmen. Das ist mit der Pauschale vorbei. Wir beruflichen Betreuer sind wahrscheinlich die einzigen Selbstständigen, die auch dann Geld bekommen, wenn sie nichts tun. Ich genieße es.

Cash

Reden wir mal übers Geld.

Schließlich will ein beruflicher Betreuer von seinem Job auch leben. Da ist das – neben der Frage nach dem Tätigkeitsprofil – die naheliegende Frage: Wie und wieviel verdient ein beruflicher Betreuer?

Zunächst mal das “Wie”:

Wenn ich eine neue Betreuung übernehme, arbeite ich erst mal drei Monate ohne Bezahlung. Erst dann bekomme ich die Vergütung für die zurückliegende Zeit. Und diese Vergütung bekomme ich nur auf Antrag. Das heißt, alle drei Monate muss ich für jede Betreuung neu die Vergütung beantragen. Also, um es konkret zu machen: Wenn ich heute (27.02.2009) eine Betreuung übertragen bekomme, kann ich am 26.05.2009 das erste Mal die Vergütung beantragen, dann wieder am 26.08., am 26.11. usw.

Den Vergütungsantrag bearbeitet dann der Rechtspfleger. Der genehmigt dann den Antrag (oder auch nicht) und teilt dann der Landesjustizkasse mit, dass die den beantragten Betrag an mich auszahlt. Je nach Überlastung des Rechtspflegers und dem Arbeitstempo der Landesjustizkasse dauert es von der Antragstellung bis zum Zahlungseingang auf dem Konto zwei Wochen bis mehrere Monate.

Wobei ich Glück habe. Denn das mit den mehreren Wochen weiß ich nur aus Berichten von Kollegen. Die Amtsgerichte, in deren Bezirken ich tätig bin (Kaufbeuren und Landsberg), sind wirklich flott. Da sind zwei bis drei Wochen die Regel. Ein Dank an dieser Stelle den beteiligten RechtspflegerInnen! Weiter so!

Das eben genannte ist eine von drei Möglichkeiten, wie der Betreuer an sein Geld kommt. Es ist auch die häufigste Variante. Die zweite Variante ist, dass der Klient selber zahlen muss für meine Dienste. Das ist der Fall, wenn der Klient mehr als ein bestimmtes Einkommen oder Vermögen besitzt. Da läuft alles gleich ab, nur dass dann der Rechtspfleger statt der Landesjustizkasse an mich schreibt und mir genehmigt, die Vergütung vom Konto des Betreuten an mich zu überweisen.

Das ist natürlich ein Vorgang, der sehr viel Spaß macht. Allerdings nur, wenn man auch die Vermögenssorge hat. Wenn nicht,  bekommt der Betreute das Schreiben des Rechtspflegers mit der Bitte, die Vergütung an mich zu überweisen. Und wenn der Betreute dann nicht will, hat man die Wahl zwischen a) das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben bis hin zur Kontopfändung, oder b) gratis zu arbeiten. Wahl a) ruiniert das Verhältnis zum Klienten, b) ruiniert meine Finanzen. Nachdem mir das zum ersten Mal passiert ist, habe ich den Grundsatz entwickelt: Selbstzahlende Betreute nehme ich nur mit Vermögenssorge.

Variante 3 der Vergütung ist, dass man bei einem verstorbenen Klienten die noch ausstehende Vergütung aus dem Erbe erhält. (Vorausgesetzt, es ist Erbmasse da.) Das ist die unangenehmste Variante. Denn erstens braucht man mal Erben. Das kann dauern, bis die gefunden sind. Mein persönlicher Rekord liegt bei zwei Jahren. Solange gibt es halt kein Geld. Und wenn man die Erben gefunden hat, wollen die meistens nicht zahlen. Da hilft dann wieder nur die juristische Keule. Alles kein Spaß.

Soviel zum “Wie” des Geldverdienens. Nun zum “Wieviel”. Weiterlesen