Schlagwort-Archive: Vermieter

Stadt, Land, Fluss

Ich betreibe mein Gewerbe in einer idyllischen Kleinstadt. Na ja, idyllisch ist diese Stadt nicht, aber klein auf jeden Fall. Diese Tatsache beeinflusst auch die Tätigkeit des Betreuers. Es bringt viele Vorteile mit sich, aber auch Nachteile.

Ein Vorteil liegt darin, dass man die Leute kennt. Die Hälfte der Stadtverwaltung kennt man aus Kindertagen und ist mit ihnen per Du. Ebenso die wichtigsten Personen bei der Polizei. Oder fast alle Geschäfts- und Bankleute in der Stadt. Das erleichtert die bürokratischen Abläufe, die Suche nach vermissten Betreuten (die der zuständige Polizist oft auch schon seit Kindertagen kennt) oder den Umgang mit mehr oder weniger dubiosen Geschäften, die unsere Klienten manchmal so treiben.

Auch eine Wohnung zu finden für einen Klienten, ist in der Kleinstadt einfacher. “Ach, ich kenne ja Ihre Mutter, dann wird’s schon gutgehen”, – mit dieser Bemerkung vermietete eine ältere Dame einmal eine Wohnung an einen meiner etwas schwierigeren Klienten.

Doch genau in diesen Vorteilen gründen sich auch die Nachteile. Denn je länger ich meinen Job in der Kleinstadt mache, umso mehr spricht es sich herum, dass z.B. meine Klienten nicht immer nur nette, harmlose hilfsbedürftige Menschen sind, sondern gelegentlich auch laut, unsauber oder gewalttätig. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile die meisten potentiellen Vermieter laut schreiend davonrennen, wenn ich nur in ihre Nähe komme.

Auch die Nähe zu den “Amtspersonen” birgt in ihren Vorteilen auch die Nachteile. Ich bekomme vieles einfacher und unbürokratischer, aber es wird von mir im Gegenzug dasselbe erwartet.  Typisches Beispiel: Betreute in der städtischen Notunterkunft. Ich kriege für diese Klientel vieles, was nicht Pflicht der Stadt ist. Dafür beharre ich z.B. nicht auf eine Verlegung in eine andere Notunterkunft, wenn die, in der der Betreute wohnt, abgerissen wird, sondern suche eine andere Wohnung.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wege kurz sind. Zeitweise wohnte ein Drittel meiner Klienten im Umkreis von 500 m um mein Büro. Das ist praktisch, hat aber auch wieder Nachteile. Stichwort “Ich weiß, wo du wohnst!”. Oder wenn einem die nervige Betreute, die diesen blöden, unfähigen Betreuer unbedingt loshaben wollte, nach dem Ende der Betreuung  ständig über den Weg läuft. Zum Beispiel beim trauten Tête-à-Tête mit seiner Gattin im Café. Und diese Ex-Klientin erzählt dann überall in der Stadt herum, was ihr Ex-Betreuer für eine Niete ist. Auch nicht schön.

Und noch ein Nachteil: Von der Kundschaft nur in einer Kleinstadt kann man als Betreuer nicht leben. Man braucht schon mindestens einen ganzen Gerichtsbezirk dafür. Das macht auf dem flachen Land die Wege wieder weit.

Aber insgesamt überwiegen für mich die Vorteile. Ich könnte es mir jedenfalls nicht vorstellen, meinen Job in einer Großstadt zu machen.

Frage: Wie sind die Erfahrungen von Großstadt-Betreuern?

Betreuer und Vermieter – natürliche Feinde?

Diese Woche kam wieder mal ein Fax von einer Hausverwaltung. Eine meiner Klientinnen würde sich ungebührlich benehmen.

Eine der vielen Routinen im Leben eines Betreuers. Vermieter und Hausverwaltungen gegen Betreuer: Das ist ein von Natur aus konfliktträchtiges Verhältnis.

Es ist ja gerade die Aufgabe eines Betreuers, sich um Menschen mit Problemen zu kümmern. Diese Menschen haben nicht nur mit sich selbst (oder in sich selbst) Probleme, sondern bereiten auch den Menschen um sich herum Schwierigkeiten.  Und da trifft es dann meistens als erste die Nachbarn und die Eigentümer der Wohnung, in der die Klienten wohnen. Welche sich logischerweise dann an den Betreuer wenden.

Ein paar Beispiele für dieses Spannungsfeld:

- Der klassische Messie, der die Wohnung und oft die nähere Umgebung unbewohnbar macht. (Unbewohnbar für alle außer ihn.)

- Der klassische Alkoholiker, der die Miete lieber versäuft anstatt sie dem Vermieter zu geben.

- Der klassische Psychotiker, der sich jede Nacht unter lautem Gebrüll und mit Faustschlägen in Wände und Decke gegen Dämonen und den KGB verteidigt. Die Decke ist dann mit Löchern übersät; die Faust ist unverletzt.

- (Mein aktuellster Fall – siehe das oben erwähnte Fax:) Eine Klientin hat Michael Jackson geheiratet, der im Nachbarblock gefangen gehalten wird. Sie steht vor dem Fenster dieser Wohnung, redet mit ihrem geliebten Gatten und wirft Steine ans Fenster, Tag und Nacht. Der real existierende Bewohner dieser Wohnung ist hoch erfreut.

Und so rufen dann Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn an und sagen: “Machen Sie mal was!”

Tja. Würde ich ja, wenn man mich ließe. Okay, Mietschulden regulieren ist noch relativ einfach. Da brauche ich den Klienten nicht dazu. Für alle anderen Fälle lautet der Lösungsvorschlag der Mit-Leidenden: “Bringen Sie Ihren Klienten halt in die Klapse, und alles wird gut!” – Wenn es denn so einfach wäre!

Es ist einfach, wenn der Klient einsichtig ist und sich freiwillig einer Behandlung unterzieht. Kommt auch vor. So oft wie ein Sieg von Hertha BSC Berlin. Für alle anderen Fälle gilt die gesetzliche Vorgabe: Einweisung gegen den Willen des Betroffenen nur bei akuter Fremdgefährdung (dann nach Unterbringungsgesetz) oder Eigengefährdung (dann nach Betreuungsrecht).

Was dabei schwer zu vermitteln ist: Belästigung ist keine Gefährdung. Wer rumbrüllt, gefährdet niemanden. Und wer seine Wohnung vermüllt, erzeugt erst eine Gefährdung, wenn sich der Müll von allein bewegt. Auf gut Deutsch: Wenn Ihr Nachbar Sie nachts um drei aus dem Schlaf brüllt, können Sie den Nachbarn anzeigen und am Morgen dessen Betreuer anrufen und ihn beschimpfen. Am Ganzen etwas ändern können Sie nicht. Und der Betreuer auch nicht. Er kann nur auf den Klienten einreden und hoffen, dass irgendwann irgendwas bei ihm ankommt.

So wie bei der Frau von Michael Jackson: Die habe ich nach drei Wochen Zureden gestern dazu gebracht, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. War wie vorgezogene Weihnachten für die Nachbarn, die Hausverwaltung und mich. Und auch für Frau Jackson. Ich hoffe, sie merkt es auch irgendwann mal.

Womit ich den Tag verbringe

Einer meiner Klienten will gerade umziehen. Ich bin für Wohnungsangelegenheiten zuständig, sein Vater hat die Betreuung u.a. für Vermögenssorge. Seine bisherige Vermieterin will ihn loswerden, weil er nachts oft schreit, weil er seine Wohnung verwahrlosen lässt, weil er oft unfreundlich zu ihr ist, und vor allem weil er im selben Haus wie sie wohnt. Der Klient hat auf eigene Faust eine neue Wohnung aufgetrieben, die alte gekündigt und will in vierzehn Tagen in die neue Wohnung einziehen. Die ist noch nicht bezugsfertig, der Klient renoviert sie mit einem Kumpel auf eigene Faust. Er kann erst umziehen, wenn der Jobcenter, der die Miete bezahlt, dem Umzug zustimmt. Außerdem ist er nicht geschäftsfähig und kann folglich den neuen Mietvertrag nicht selbst rechtswirksam unterschreiben.

Soweit die Situation. Wir haben es also zu tun mit:

a) einem naiven, leicht beeinflussbaren Klienten,

b) einem beruflichen Betreuer,

c) einem ehrenamtlichen Betreuer, der hauptamtlich Vater ist,

d) einer gestressten und genervten Vermieterin,

e) einem potentiellen neuen Vermieter, der möglichst bald die Wohnung gefüllt und bezahlt haben will.

Kaum hat b) des morgens an seinem Schreibtisch Platz genommen, ruft a) an und sagt, dass e) die Wohnung jetzt definitiv zum 1.6. an ihn vermietet, aber d) auf der Kündigungsfrist zum 1.8. besteht. Kurz darauf ruft c) bei b) an und will wissen, wer jetzt den Mietvertrag dem Jobcenter zur Genehmigung vorlegt. b) sagt, dass c) dafür zuständig ist, weil das zur Vermögenssorge gehört. Kaum hat b) aufgelegt, ruft e) an und will wissen, ab wann er denn die Wohnung vermieten kann. b) sagt ihm, dass d) die alte Wohnung erst zum 1.8. freigibt. d) fügt sich murrend in sein Schicksal, hätte aber gerne noch, dass b) nochmal mit d) redet. b) ruft also bei d) an. d) beharrt auf ihrem Recht. b) ruft c) an und teilt ihm den Sachstand mit. c) ist damit zufrieden, nicht jedoch a), der kurz darauf anruft und trotz allem gern zum 1.6. umziehen möchte. b) erklärt ihm die Sachlage und fragt, wie weit denn die Wohnungsrenovierung fortgeschritten sei. a) sagt, dass er “ganz bestimmt” diese Woche damit fertig wird. b) erklärt ihm nochmals, dass ohne die Zustimmung von b), c) und Jobcenter gar nichts läuft. Dann ruft b) wieder e) an und erklärt ihm, dass es vor dem 1.8. definitiv nicht geht. Anschließend schreibt b) an d) einen Brief mit dem Inhalt, dass er und c) der Kündigung von a) zustimmen. Diesen Brief bringt er c) zur Unterschrift und Weiterleitung an d).

So war es gestern, so war es heute, und so wird es morgen laufen.

Ich kann jetzt nachfühlen, wie sich Hillary Clinton auf Friedensmission im Nahen Osten fühlt.

Suchet und ihr werdet finden

Vor einigen Tagen habe ich wieder mal eine neue Betreuung übernommen. Ein Mann, hochverschuldet, etwa 30 Gläubiger. Schriftverkehr mit der ganzen Anwaltselite Deutschlands. Man trifft sich halt immer wieder.

Eine meiner Aufgaben ist es nun, eine neue Wohnung für den Mann zu finden. So etwas gehört zu den kniffligsten Aufgaben eines Betreuers. Es ist ja schon im unbetreuten Leben nicht einfach, eine passende, bezahlbare Wohnung zu bekommen, die auch noch zum richtigen Zeitpunkt frei wird und die wenigstens halbwegs den eigenen Vorstellungen entspricht.

Bei einem Menschen mit Betreuung wird die Wohnungssuche jedoch oft zu einer richtigen Herausforderung. Fragt man bei einem potentiellen Vermieter an, ist in 90 % der Fälle das Gespräch beendet, sobald das Wort “Betreuung” fällt. Ist ja auch verständlich, denn die Klienten eines Betreuers sind auch zu 90 % keine pflegeleichten Zeitgenossen. Finanzielle Probleme, Vermüllung, soziales Fehlverhalten: Mindestens eins von diesen drei Problemfeldern hat man fast immer. (Mit Betonung auf “fast”.)

Andrerseits ist durch die Betreuung sichergestellt, dass für die Finanzen gesorgt wird (indem z.B. Anträge auf Sozialhilfe, Wohngeld etc. gestellt werden),  dass sich um die sozialen Probleme zumindest jemand kümmert, und dass unschöne Dinge wie Mietnomadentum ausgeschlossen sind.

Also wenn ich Vermieter wäre (was ich garantiert nie sein werde – mein Hang zur Selbstzerstörung ist schließlich sehr gering ausgeprägt), ich würde lieber an jemand mit Betreuung vermieten als an einen durchschnittlichen deutschen Mieter. Probleme hat man als Vermieter so oder so. Bei einem Betreuten habe ich dann wenigstens jemanden, der sich um die Probleme kümmert.

Auch wenn (um ehrlich zu sein) der Betreuer bei Problemen im sozialen Bereich außer gutem Zureden nicht viel Einflussmöglichkeiten hat. Ein Klient von mir zum Beispiel, der im selben Haus wohnt wie seine Vermieterin, spielt gern am Computer. Nachts um drei. Wenn er verliert, schreit er seinen Frust lautstark hinaus. Er verliert oft. Die Vermieterin schreit dann ihren Frust bei mir heraus. Verständlich. Aber was soll ich tun? Ich fahre halt dann zum Klienten und scheiße ihn ordentlich zusammen. Das hilft dann wieder für vier Wochen.

Immerhin habe ich der Vermieterin, als sie noch potentielle Vermieterin war, deutlich gesagt, was auf sie zukommt. Das mache ich immer. Diese Taktik schränkt zwar das Wohnungsangebot für meine Klienten noch mehr ein. Aber damit komme ich wenigstens an Vermieter, die leidensfähig sind und dann nicht so schnell kündigen. Das verringert die Häufigkeit von Umzügen und ist damit langfristig die eindeutig bessere Methode der Wohnungssuche.

Und zum Schluss noch eine Klarstellung: Ich habe auch Klienten, die ganz liebe, brave Mieter sind, die seit Jahrzehnten pünktlich ihre Miete zahlen und nie auffallen. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht …